13373 Views | 13.07.2010 | 09:50 Uhr
geschrieben von Lutz Friedrich

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Versprochene Gutschrift nach Reise nicht erstattet

Meine Freundin hat über das Internetportal Ab-in-den-Urlaub.de eine Reise in die Türkei gebucht. Das hat auch alles prima funktioniert und hatte auch in der Vergangenheit gut geklappt. Sie hatte einen Reisegutschein erhalten, der nach erfolgter Reise bisher nicht auf ihrem Konto gelandet ist. Auf E - Mails scheint mann dort nicht zu reagieren. Ich weigere mich bisher die kostenpflichtige Rufnummer zu wählen. Hat jemand Erfahrungen mir diesem Unternehmen? Oder ist diese Art und Weise kalkül um die Marge nach oben zu treiben? Was mich etwas gewundert hat, war die Tatsache das exakt die gleiche Reise zu gleichen Bedingungen, zu dem Preis bei allen Reisebüro´s buchbar war. Der Gutschein hat letztendlich den Ausschlag gegeben, da wie gesagt, die Preise überall identisch waren. Macht es Sinn den Familienanwalt zu bemühen, oder ist es besser gleich Strafanzeige zu stellen? Für Tipp´s bin immer offen

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Gutschrift nach erfolgter Reise


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Kommentare und Trackbacks (19)


13.07.2010 | 11:44
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Wie lange ist es denn her, dass der Gutschein eingereicht wurde? Handelt es sich um einen Gutschein vom Unternehmen oder vom gebuchten Veranstalter?

Grundsätzlich dürfte das Portal aber vertrauenswürdig sein.

15.07.2010 | 12:51
von Frank. Wilczek | Regelverstoß melden
Hallo,
ich habe genau das gleiche Problem. Der Gutschein über 50 Euro lag einer Amazon Bestellung bei und ist laut den Bedingungen für die Reise einsetzbar (einige Dinge werden ausgeschlossen wie z. B. nur Hotelaufenthalte). Bei dem Buchungsvorgang wurde der Betrag leider nicht direkt berücksichtigt - was schon unüblich ist - sondern sollte bis zum Reiseantritt überwiesen werden. Nach dem Buchungsvorgang kam eine E-mail, dass ich meine Bankdaten zwecks Rücküberweisung zusenden soll, vorbehaltlich der Prüfung des Gutscheins. An dieser Stelle muss ich jedoch sagen, dass wir die Reise über "ab in den Urlaub" nur unter der Voraussetzung gebucht haben, dass der Gutschein berücksichtigt wird - wir hätten sonst über payback gebucht, um die payback Punkte zu erhalten. Ich habe nach der E-mail mit den Bankdaten noch einen Reminder geschrieben. Leider warte ich bisher auch noch auf das Geld der Unister GmbH. Jetzt ist es so, dass ich den Betrag per Kreditkarte bezahlt habe. Ich werde bei meiner Bank nachfragen, ob ich den Betrag zur Not komplett rückbuchen kann. Dann kommt bestimmt eine Reaktion, allerdings leider vom Reiseveranstalter, der ja eigentlich nichts dafür kann. Würde mich jetzt auch interessieren, ob dies eine neue Masche ist.

19.07.2010 | 19:10
von Nico Müller | Regelverstoß melden
Das hört sich sehr unseriös an, was die Unister GmbH/ab in den Urlaub mit der Seite "ab-in-den-urlaub.de" veranstaltet.

20.07.2010 | 12:57
von Lutz Friedrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe noch keine Antwort auf meine Mail erhalten, mit Fristsetzung zum 19.07.2010. Werde heute noch mal das ganze anmahnen und eine erneute Frist setzen.


25.07.2010 | 08:37
von ReclaBoxler-6022975 | Regelverstoß melden
Was steht hier: www.ab-in-den-urlaub.de/service/urlaubspraemie_popup

Genau, der Gutschein kann bei der nächsten Reise (ab 800 €) eingelöst werden. Nix Barauszahlung!

26.07.2010 | 09:48
von L. Friedrich | Regelverstoß melden
Danke für den Hinweis. Das mit dem Mindestreisepreis 800 € war ja schon früher. Nur meine Freundin hatte mit der Buchung der vorletzten Reise in den Bestätigungsunterlagen einen Gutschein für die jetzige Reise über 50 Euro und dort stand expliziet OHNE Mindestpreis bei Buchung einer kpl. Reise. Im übrigen ist es auch so, dass ja die aktuelle Werbung mit Herrn Ballack auch genau das aussagt. 50 Euro Gutschrift bei Buchung einer Reise egal wie teuer. Unabhängig davon werden wir das Portal Ab-in-den-Urlaub nicht mehr nutzen, da sich mal wieder die alte Weisheit: "Jeder, der dir was schenkt, der bes?t dich auch", zumindest wenn es ums Geschäft geht, durchaus als Wahr zu bezeichnen ist.

30.07.2010 | 10:31
von ThomasM | Regelverstoß melden
Selbes Problem. Seit Mai wartet ihr schon? Dann schau ich mal, ob ich den Reisepreis bei der Kreditkartenfirma zurückbuchen lassen kann. Das hatte auch beim letzten Mal ohne Probleme geklappt!

30.07.2010 | 14:02
von Frank Wilczek | Regelverstoß melden
Besteht Interesse, sich mit mehreren zusammenzuschließen? Scheinen ja jetzt doch mehr, davon betroffen zu sein.

30.07.2010 | 15:51
von ThomasM | Regelverstoß melden
Warum nicht, kann denen das ja nicht einfach durchgehen lassen!

01.08.2010 | 11:55
von Ano Nym | Regelverstoß melden
Durch Zufall bin ich hier gelandet. Wenn Euch Unister ärgert, warum ärgert Ihr Unister nicht zurück: Unister bucht bei Google kostenpflichtige Anzeigen. Wenn man als user Wörter wie z. B. Urlaub bei Google sucht, erscheint die Anzeige von unister. Klickt man nun auf die Anzeige, werden für unister Kosten verursacht. Aber Vorsicht, wenn dies in exzessiven Maße betrieben wird, ist dies Klick-Betrug. Meistens wird dies vom Mitbewerber durchgeführt. Wenn zu viel von der gleichen IP-Adresse auf das gleiche Suchwort geklickt wird, werden die Gebühren auch wieder gut geschrieben. Es macht also nur Sinn, mit wenigen Klicks auf den gleichen Begriff pro Tag zu gehen. Dies jedoch am besten täglich, da täglich die IP-Adressen des normalen Haushalts geändert werden. Die unterschiedlichen Begriffe sind häufig unterschiedlich teuer und bewegen sich im unteren Cent Bereich. So könnte der eine oder andere Begriff nur einen Wert v. 7 Cent haben. Ich habe unten eine Liste m. verschiedenen Begriffen zusammengestellt, die alle verwendet werden können und die Liste ist nich vollständig:
urlaub
urlaub online
urlaub online buchen
online buchen
Griechenland Urlaub
Griechenland Reisen
Griechenland online buchen
Kreta Urlaub
Kreta Reisen
Kreta online buchen
Rhodos Urlaub
Rhodos Reisen
Rhodos online buchen
usw. mit noch z. B. folgenden Begriffen:
Zypern, Kos, Italien, Sizilien, Spanien, Balearen, Ibiza, Mallorca, Menorca, Fuerteventura, Kanaren, Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, Frankreich, Korsika, Portugal, Türkei, Tunesien, Djerba, Thailand, Malediven, Bali, Hawaii, Karibik, Dominikanische Republik usw.
Ja, selbst bei folgender Suche wird eine Anzeige geschaltet: ab in den urlaub unseriös. Dies sollte auf jeden Fall genutzt werden und erscheint mir als wichtigster Begriff. Durch die Auto-Vervollständigung der Suchmaschinen kann es nach einer Zeit passieren, dass, wenn man "ab in den urlaub u" eingibt, schon gleich "ab in den urlaub unseriös" erscheint - damit dürfte ein Ziel erreicht sein. Die oben beschriebenen 7 Cent sind für das Unternehmen erstmal lächerlich gering, aber die erreichbare Summe kann sich sehen lassen. Rechnen wir mal: 30 Orte habe ich oben aufgeführt (und Ihnen werden midestens nochmal so viele einfallen) mit je drei Kombinationen (Urlaub, Reisen, online buchen) = 90 und das jeweils 2x angeklickt sind schon 180 bei google (bitte yahoo nicht vergessen, somit haben wir schon 360). Und diese 360 Klicks zu je 7 Cent (yahoo wird allerdings günstiger sein) sind schon pro Tag 25,20 Euro. Also schon nach zwei Tagen haben Sie einen höheren Wert zusammen, als Sie überhaupt zurückfordern. Sie warten jetzt schon zwei Monate? Wären 1512 Euro, wie teuer war Ihre Reise? Wenn es nur einer von Ihnen macht, merkt es das Unternehmen leider gar nicht. Sollten aber tatsächlich eine große Anzahl von Leuten geschädigt worden sein und nur ein Teil würde dies tun, dann macht sich auch schnell die tägliche Summe bemerkbar. Und noch ein Tipp, die beste Zeit ist morgens. Dann kann es passieren, dass Sie das Tagesbuget aufbrauchen und am Nachmittag/Abend keine Anzeigen mehr geschaltet werden (dafür müssten sich aber schon sehr viele zusammentun). Ab dem Zeitpunkt wird auch das Unternehmen seine Geschäftspolitik überdenken müssen. Denn google ist für das Unternehmen unverzichtbar!

02.08.2010 | 21:59
von Thomas M. | Regelverstoß melden
Habe heute Abend die Rückruffunktion genutzt und gesagt bekommen, dass die Gutscheinabteilung aufgrund vieler Einlösungen ca. vier Wochen hinterher ist und sie nix anders können, als sich entschuldigen.
Auch die Mailbeantwortung würde ´ne Woche hinterher hängen. Vielleicht erfahren andere ja auch, woran die Gutscheinauszahlung bei ihnen gescheitert ist. Der Mitarbeiter meinte auch, wir müssen aufpassen, dass wir unseren Ruf nicht beschädigen wegen der Verzögerung. Klingt doch eigentlich hoffnungsvoll.

03.08.2010 | 19:37
von Frank Wilczek | Regelverstoß melden
Ich wurde heute per E-Mail angeschrieben, dass die Urlaubsprämie zur weiteren Bearbeitung an die Buchhaltung weitergeleitet wurde.

04.08.2010 | 09:10
von Lutz Friedrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe endlich eine Reaktion per Mail erhalten, dass der Vorgang zu Prüfung weitergeleitet wird. Ich muß dazu sagen, in der letzten Mail hatte ich damit gedroht, den ganzen Vorgang meinem Amwalt zu übergeben. Was mich jetzt etwas wundert, ist die Tatsache, dass meine Freundin noch mal ihre kpl. Daten senden soll. Also Banverbindung, Reisedatum und Vorgansnummer der letzten und aber auch der vorletzen Reise.Die Daten sind dort bekannt oder will man hier Zeit schinden? In der Mail war noch mal der verlinkte Hinweis, dass es diesen Gutschein erst ab einem Reisepreis von 800 Euro gibt. Ich muß jetzt mal ganz blöd fragen - Gibt es jemanden, der jemanden kennt, der diese Gutschrift in Höhe von 50 Euro überhaupt je erhalten hat? Bei Erstellung der Beschwerde ist mir auch ein Fehler unterlaufen. Der Reiseveranstalter ist die Firma "Schau ins Land", Unister kümmert sich lediglich um das technische. Aber ich bleibe dran. Ich kann nur sagen - das war die letzte Buchung.


05.08.2010 | 09:16
von Thomasm | Regelverstoß melden
Heute ist das Geld auf dem Konto.

 spider monkey Lutz: Vermutlich dieselbe Mail, die ich vor drei Wochen erhalten habe. Und, wie oben schon geschrieben, letztes Jahr ohne Probleme.

05.08.2010 | 17:47
von ReclaBoxler-1424954 | Regelverstoß melden
Ich habe heute auch das Geld erhalten.

25.08.2010 | 12:34
von Lutz Friedrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte in letzter Zeit regen Mailverkehr mit dem Ergebnis, dass meine Freundin die Gutschrift immer noch nicht hat. Aber mittlerweile bin ich da relativ schmerzfrei geworden. Den nächsten Urlaub haben wir auch schon gebucht, aber nicht bei "ab in den Urlaub", sondern zum gleichen Preis im Reisebüro bei richtigen Menschen. Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß das Unternehmen satt genug ist und sich nicht um Kunden kümmert. So sind es in Zukunft zwei weniger.


05.07.2011 | 10:34
von D. Sg | Regelverstoß melden
Ich bin seit zwei Monaten wieder zu Hause und habe bis heute die 50 Euro, die ich bei Buchung der zweiten Reise angegeben hatte, nicht erstattet bekommen. Auf Nachfragen bekam ich - wenn überhaupt - die Antwort, dass der Gutscheinbetrag in den nächsten Tagen überwiesen würde, der Vorgang sei an die Buchhaltung weitergeleitet worden etc. Mich wundert, dass es eine Firma, die so "aggressive" Werbung betreibt, angeblich nicht in den Griff bekommt, an dieser Stelle handlungsfähig zu sein und vertragsbrüchig wird. Da muss doch Absicht dahinter stecken! Schade, dass die ehrlichen Mitbewerber hier das Nachsehen haben. Damit sich das sich ändert, werde ich nun die Wettbewerbszentrale einschalten. Wegen einer anderen Sache ist diese schon einmal tätig geworden und das Unister wurde verurteilt. Also nicht das erste Mal. Googelt einmal. Es ist sehr interessant.

05.07.2011 | 12:36
von L. Friedrich | Regelverstoß melden
Hallo

ich hatte hier im Forum auch schon mal über Ärger mit der versprochenen Gutschrift von 50 € geschrieben. Aber die Mühlen mahlen in großen Unternehmen langsam und nicht immer gewaltig. Nach diversen Mails hat meine Freundin auch die Gutschrift mit einer Entschuldigung erhalten. Ich glaube, das Problem besteht darin, dass fast nur automatisierte Prozesse stattfinden und die Menschen dort aus Kostengründen immer weniger werden. Maschinen können bekanntlich nicht denken. Aber Geduld zahlt sich bekanntlich aus.

21.08.2012 | 19:46
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Vielleicht schauen Sie sich einmal diese Beschwerde an. Der BF hat die Gutschrift 2 Stunden nach Einstellung seiner Beschwerde (erhalten?).

de.reclabox.com/beschwerde/52741-unister-leipzig-ab-in-den-urlaub-gutschein-angeblich-fuer-hotel-nicht-einloesbar



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