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1993 Views | 04.03.2011 | 19:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1520899
Heute war ich im Rossmann und war leider mit Inlinern unterwegs. Ich konnte auch nirgends ein Verbotsschild entdecken, also betrat ich den Laden. Ich habe gezahlt und bin wieder gegangen.
Als ich jedoch ein zweites Mal hineinging, da ich etwas vergessen hatte, wurde ich einfach hinausgeworfen. Inliner wären hier nicht erlaubt.
Obwohl nirgends ein Verbotsschild hing, was die Verkäuferin auch bestätigte, durfte ich diesen Laden mit Inlinern nicht mehr betreten.
Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH:
Angemessene Schilder
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Nur weil kein Verbotsschild angebracht ist, heißt das noch lange nicht, dass Sie im Laden mit Inlinern unterwegs sein dürfen. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, dass Ihr Benehmen von nicht vorhandenem Anstand, Respekt und Rücksicht gegenüber anderen zeugt und Sie zu Recht aus dem Laden geworfen wurden.
Ich war neulich mit meinem Rollstuhl im Supermarkt, als ein junger Mann mit Inlinern um die Ecke kam und mich fast aus meinem Rolli warf.
Auch hier wurde der junge Mann samt seinen Inlinern des Marktes verwiesen. Es hat schon seinen Grund, warum man nicht mit Inlinern im Supermarkt fahren soll.
Ich fahre ja auch nicht mit meinem Auto in den Markt, obwohl da kein Verbotsschild ist. Ich könnte es ja mal drauf ankommen lassen, denn dann spare ich mir das lästige Ein und Ausladen des Rollis. ; -)
Ich empfehle ein Upgrade:
www.powerchair-review.co.uk/images/tankchair-grass-large.jpg
; -) Über dieses Gefährt wurde kürzlich im TV berichtet. Mit so was unter 'm Hintern wären mir Inliner im Supermarkt egal.
Bleibt nur die Frage, ob ich damit in den Markt fahren kann?
Übrigens, schon mal was von Hausrecht gehört?
Dass man mit Inlinern nicht durch Läden fährt, sollte einem schon der normale Menschenverstand sagen.
Beschwerde ist gelöst.