363 Views | 07.04.2011 | 17:58 Uhr
geschrieben von Klaus Brüggemann

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax zieht mich weiterhin über den Tisch

Ich bin auch Geschädigter der Fa. TelDaFax. Ich habe eine Überschussforderung in Höhe von über 110 € und seit dem 01.04.11 liefern nun auch meine Stadtwerke den Strom nicht mehr für TelDaFax weiter. Ich habe aber bis November 2011 im voraus bezahlt.

Alles in allem bekomme ich über 750 € von TelDaFax wieder. Nachdem was ich so alles in der Presse gelesen haben, habe ich wenig Hoffnung überhaupt, noch mein Geld wieder zu sehen.

In der Hotline wird man wissentlich angelogen. Ebenso wird versucht, durch Werbung weiterhin Kunden zu gewinnen, komischerweise auch für Gebiete, in denen TelDaFax die Durchleitung vom Netzbetreiber untersagt wurde.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Ich möchte meine Jahresvorauszahlung + Überschussbetrag zurück


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Kommentare und Trackbacks (7)


07.04.2011 | 19:11
von ReclaBoxler-7514128 | Regelverstoß melden
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit sehr nützlichen Handlungsempfehlungen und Musterschreiben:

www.vz-bawue.de/UNIQ130216114230662/teldafax

GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 1 Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Artikel der Stiftung Warentest vom 06.04.2011:

www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

07.04.2011 | 20:26
von SPTV | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Brüggemann, ich bin ein Redakteur von SPIEGEL TV und wir recherchieren gerade zu Teldafax. Würden Sie sich mit mir in Verbindung setzen wegen Ihres Problemes? Mailen Sie mir einfach unter hendrik_voehringer spider monkey spiegel-tv.de, dann rufe ich Sie direkt zurück. Danke für Ihre Mühe. MFG Hendrik Vöhringer, SPIEGEL TV

08.04.2011 | 11:18
von ReclaBoxler-6010418 | Regelverstoß melden
www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/zar-und-gott-in-einer-person/4038102.html

08.04.2011 | 13:12
von ReclaBoxler-6010418 | Regelverstoß melden
Hier habt Ihr alle mal was zu lachen. So viel zum Thema "subjektive Wahrnehmung".

www.teldafax.de/index.php?id=154

Aber Vorsicht, bitte nicht totlachen!

28.04.2011 | 18:23
von Klaus Brüggemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile bin ich im Mahnverfahren mit TelDaFax. Seitens TelDaFax kommt keinerlei Reaktion.


06.05.2011 | 16:22
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

19.05.2011 | 20:52
von Klaus Brüggemann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TDF zahlt nach wie vor immer noch nicht zurück.




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