661 Views | 17.05.2011 | 12:32 Uhr
geschrieben von Diana Pistorius

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Sonderabschlag in Höhe von 200€ wird nicht zurücküberwiesen

Bestell-/Kundennummer: 4184945

Wir wollten zu Beginn 2011 unseren Stromanbieter wechseln und entschieden uns für Tel Da Fax, was sich als großer Fehler herausstellte. Es hieß im 5. Oktober 2010, dass wir uns um nichts kümmern müssten, doch weit gefehlt. Die Sache lief von Anfang an schief.

SCHLAGWORTE

Tel Da Fax schickte uns alle notwendigen Papiere zu (08.10.2010), die wir fristgerecht und ordnungsgemäß ausgefüllt zurücksendeten. Danach wurde innerhalb von zwei Wochen ein Sonderabschlag in Höhe von 200 € von unserem Konto abgebucht. Die Rechnung für unser gewähltes Strompaket kam auch innerhalb weniger Tage (am 18.10.2010). Doch ich hatte noch keinerlei Rückmeldung meines alten Stromanbieters, dass unser Vertrag gekündigt wurde.

Am 04.11.2011 rief ich also unseren damaligen Stromanbieter an und er teilte mir mit, dass Tel Da Fax nicht fristgerecht zum 31.12.2010 gekündigt hat, sondern als Kündigungsdatum der 30.11.2010 angegeben wurde (es bestehen allerdings acht Wochen Kündigungsfrist). Somit wurden wir für ein weiteres bei unserem alten Stromanbieter verpflichtet.

Wir haben alles versucht, um den Fehler von Tel Da Fax zu korrigieren, doch ohne Erfolg. Tel Da fax schickte dann am 19.01.2011 eine Stornorechnung über 640 € (Paketpreis für den Strom), jedoch die Abschlagszahlung, die wir schon geleistet hatten, wurde nicht erwähnt.

Seit Januar telefoniere ich nun im 14tägigen Rhythmus mit TelDa Fax und habe diese auch schon mehrfach per Mail und per Post angeschrieben. Bis heute habe ich keinerlei Reaktion darauf bekommen. Am heutigen Tag habe ich zum wiederholten mal mit einer Mitarbeiterin von Tel da Fax telefoniert und sie bestätigte mir mal wieder, dass die Abschlagzahlung noch immer nicht angewiesen wurde. Sie könne sich das nicht erklären und würde die Angelegenheit an ihren Chef weiterleiten. Das gleiche habe ich schon so oft gehört und es hat sich bis heute nichts getan.

Ich habe der Dame am Telefon dann mitgeteilt, dass ich, sollte das Geld nicht innerhalb von 14 Tagen auf meinem Konto sein, die ganze Angelegenheit einem Anwalt geben werde und natürlich werden wir Anzeige erstatten. Immerhin warten wir nun schon seit über sechs Monaten auf unser Geld.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: 200€ + Zinsen für acht Monate


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Kommentare und Trackbacks (9)


17.05.2011 | 14:50
von ReclaBoxler-2516128 | Regelverstoß melden
1) de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

21.05.2011 | 11:27
von ReclaBoxler-2819128 | Regelverstoß melden
Eine Kundin hat heute mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier die "Erfolgsstory":

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf-guthaben-nach-abrechnung-wird-nicht-erstattet#comment69484

24.05.2011 | 15:46
von Diana Pistorius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tel Da Fax hat per Mail folgendes mitgeteilt:

"... in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir zu Ihrem Eintrag auf reklabox.de mit dem Titel „Sonderabschlag in Höhe von 200€ wird nicht zurücküberwiesen“ Stellung.

Wir bedauern, dass es zu Verzögerungen bei der Erstattung Ihres Guthabens in Höhe von 200,00 Euro gekommen ist und bitten, dies zu entschuldigen. Unsere Buchhaltung wurde mit der Überweisung des Guthabens beauftragt. Sie werden sicherlich in Kürze einen entsprechenden Zahlungseingang feststellen.

Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung."

Ich hoffe, dass das Geld nun in den Nächsten Tagen auf mein Konto ankommt. So recht dran glauben tut man ja nicht. Ich gebe Bescheid, wenn sich was tut.


24.05.2011 | 16:30
von Wilhelm Oetker | Regelverstoß melden
Ohne gerichtlichen Mahnbescheid werden Sie Ihr Geld nie sehen; geben Sie doch bitte Bescheid, "wenn sich was tut".

29.05.2011 | 16:59
von ReclaBoxler-3021228 | Regelverstoß melden
Kommentar vom 29.05.2011 11.45 Uhr beachten!

de.reclabox.com/beschwerde/39741-teldafax-troisdorf-negativ-service-v-teldafax-vorzeitige-kuendigung#comment70538

05.06.2011 | 15:57
von Diana Pistorius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


14.06.2011 | 17:32
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

15.06.2011 | 19:26
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

19.07.2011 | 12:09
von Diana Pistorius noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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