Durch ALDI - Unternehmensgruppe Süd gelöste Beschwerde. | 2413 Views | 11.07.2011 | 20:05 Uhr
geschrieben von T. Schleicher

ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd (Burlafingen)

Kinderfreundlichkeit bei Aldi und keine Einsicht!

Ein DANKE an ALDI! Einst begab es sich an einem Freitagnachmittag in einem kleinen Aldi-Süd in einem Stadtteil, nennen wir ihn einfach NU(B)..., dass ein kleiner dreijähriger Bube mit seiner Mutter an der Kasse stand und ganz dringend ein gewissen stilles Örtchen aufsuchen musste.

SCHLAGWORTE

Natürlich hatte die Mutter bereits Zuhause mit ihm dieses aufgesucht, aber jeder, der kleinere Kinder hat, weiß oder diese kennt, was dies bedeuten kann. Auf freundliche Nachfrage der Mutter an der Kasse wurde ihr mitgeteilt, dass das Benutzen der Betriebstoilette für Kunden von der Geschäftsleitung untersagt wäre.

Die Mutter sprach daraufhin mit dieser besagten Geschäftsführerin und schilderte ihr das Problem, während der kleine Junge schon ungeduldig an seiner Hose zupfte. Aber auch die Geschäftsführerin meinte nur, dass das Benutzen nur in ABSOLUTEN NOTFÄLLEN gestattet sei und das hier nicht wohl gegeben wäre.

Auf sehr heftigen, lauten und energischen Einspruch der Mutter, dass dies sehr wohl und definitiv ein Notfall sei und es wohl nicht gewünscht wäre, wenn sich der kleine Mann mitten im Laden erleichtern würde, wurde dieser erklärt, dass es sich ausschließlich um einen Notfall handeln würde, wenn sich etwa eine Hochschwangere kurz vor einem Kreislaufkollaps befinden würde.

Und SIE SOLLE DOCH EINFACH DEM KIND DIE HOSEN AUSZIEHEN UND IHN (MITTEN) AUF DEN ALDI-PARKPLATZ PIESELN LASSEN!

Die Mutter war nach dieser Aussage so wütend (und auch hilflos), dass sie diesen Rat tatsächlich (wider ihrer Überzeugung) befolgte, was zur Folge hatte, dass sie (wer hätte das gedacht?) von Kunden auf dem Parkplatz angegangen wurde, dass dafür wohl Toiletten vorgesehen und es eine Unverschämtheit wäre, ein Kind so bloßzustellen...

Einen GANZ herzlichen Dank dafür an die Geschäftsführerin Fr. S. und auch an ALDI für ihre Kinderfreundlichkeit und ihre Rücksichtnahme.

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Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd: Eine persönliche Entschuldigung!


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Kommentare und Trackbacks (14)


11.07.2011 | 20:36
von ReclaBoxler-1442258 | Regelverstoß melden
Weder Lidl, Norma, Rewa, Netto oder Aldi haben Besuchertoiletten, sondern ausschließlich WC's für Angestellte.
Die Hygienevorschriften verbieten es nun mal, dass Kunden die Toiletten der Angestellten benutzen. Da hilft es auch nix, dass Ihr Sohn so dringend musste.
Gehen Sie in Zukunft nur noch in Läden, welche auch Kunden-WC's haben und gut ist's.

11.07.2011 | 21:15
von Leo | Regelverstoß melden
Viel schlimmer finde ich das Verhalten der Passanten auf dem Parkplatz.
Sorry, aber jeder dämliche Vierbeiner pieselt (und...) überall hin, ohne dass sich jemand beschwert. Dann darf das erst Recht ein kleiner Junge, der gerade lernt, trocken zu werden.
Soviel mal dazu.

PS: Seien Sie froh, in dieser Situation einen Jungen zu haben. Ich selber habe drei Mädels. Da wirds noch schwieriger.

11.07.2011 | 22:21
von ReclaBoxler-5812712 | Regelverstoß melden
Machst du bei einem eine Ausnahme, musst bei allen eine Ausnahme machen. Und ich kann auch das Personal verstehen, das nicht möchte, dass alle möglichen Kunden ihre Toilette benutzen.

11.07.2011 | 22:48
von ReclaBoxler-7861287 | Regelverstoß melden
Ich bin selber Mutter von inzwischen "trockenen" Kindern und habe in solchen Situationen, wenn keine Toilette genutzt werden konnte (unabhängig davon, ob keine Toilette in der Nähe war, oder ob eine Toilette zwar da war, aber nicht benutzt werden "durfte" oder wenn es mir zu ekelig war, dass mein Kind dort sein "Geschäft" verrichtet) - nicht großartig jemanden gefragt, diskutiert, gebettelt oder sonst was angestellt, sondern mein Kind ausnahmsweise (kommt ja nicht monatlich vor, sondern nur in absoluten Ausnahmesituationen) mehr oder weniger sichtgeschützt und diskret (wer unbedingt zusehen wollte, hat´s vielleicht auch gesehen) z. B. neben unserem Auto oder hinter einem Strauch / Baum pieseln lassen. Ist doch kein Problem!

Und an mir wäre jegliche Anmache von Passanten "am P o p o vorbeigegangen". Die können mich doch nicht beleidigen oder maßregeln, wenn sich mein Kind in einer Notsituation (Harndrang) befindet und ich versuche, das Beste aus dieser Situation zu machen und insbesondere dem Kind nicht zumute, in die Hose zu machen - denn das ist für 3-jährige schon ganz schön peinlich.

Was so manches Herrchen / Frauchen seinem Liebling mehrmals täglich erlaubt, steht meinem Kleinkind auch zu - ohne blöde Kommentare meiner Mitmenschen!

11.07.2011 | 22:53
von ReclaBoxler-5028804 | Regelverstoß melden
 spider monkey RB-5812712

Der wesentliche Unterschied liegt darin, das Erwachsene es "einhalten" können, was ein 3-jähriges Kind nicht kann.
Vorschriften hin oder her, ich möchte gar nicht wissen, wie es auf den Personaltoiletten aussieht. Und wie viele der männlichen Mitarbeiter quer über den Toilettensitz pinkeln. :-)

12.07.2011 | 00:49
von ReclaBoxler-4512012 | Regelverstoß melden
Und was ist an dem ganzen jetzt kinderunfreundlich? Die Mitarbeiter arbeiten auch nur nach ihren Vorschriften!
Hätten Sie nicht noch ewig mit der Kassiererin und der Marktleitung diskutiert, hätten Sie genug Zeit gehabt, mit Ihrem Kind um die Ecke zu gehen und es dort pieseln lassen können.

12.07.2011 | 01:25
von Instancia de la Moral | Regelverstoß melden
 spider monkey T. Schleicher: Das ist mal wieder so eine Beschwerde, die man unter der Rubrik "Mami braucht täglich ihre Extrawurst" verbuchen und anschließend den Mantel des Schweigens darüber legen sollte.

Warum stecken Sie Ihren Sprößling nicht einfach in Windeln? Für den aufgekommenen "Volkszorn" auf dem Parkplatz habe ich vollstes Verständnis. Seien Sie froh, dass nicht noch Schlimmeres passiert ist!

12.07.2011 | 10:15
von ReclaBoxler-3716117 | Regelverstoß melden
Ich verstehe den Ärger der Mutter! Ich hätte meinem Sohn Befehl gegeben, sich an Ort und Stelle zu lösen. Ohne die Sauerei wegzuwischen, hätte ich den benötigten Jahresvorrat an Tiefkühlware in meinen Einkaufwagen gepackt und anschließend an der Kasse festgestellt, dass ich neben einem Pinkelpott auch meine Geldbörse vergessen habe. So ein beschämendes Verhalten von Aldi.
Frau Schleicher, nennen Sie ruhig die Filiale in der Öffentlichkeit, in der Hilfeleistung unterlassen wurde!

12.07.2011 | 11:20
von Alex | Regelverstoß melden
Vorschriften sind manchmal gut, um sich dahinter zu verstecken. Die Verkäuferin hatte wahrscheinlich keinen Bock, Sie zur Toilette zu begleiten. Einem Kleinkind den Gang zur Toilette zu verweigern, ist nicht nur kinderunfreundlich, sondern zutiefst ASOZIAL.

Als mein Kind in dem Alter war, habe ich so manche Personaltoiletten zu sehen bekommen, sogar bei Aldi (Nord) war es kein Problem.
Wahrscheinlich hatten wir nur einfach Glück, auf nette Verkäuferinnen zu stoßen.

13.07.2011 | 14:29
von Marco M. | Regelverstoß melden
 spider monkey instancia de la moral
Ich habe Ihren mal wieder blöden Beitrag zum Anlass genommen, mich beim reclaboxteam über Sie zu beschweren. Leute wie Sie sollten sich doch bitte woanders austoben.

Hallo Reclaboxteam, können sie diesen User, der sich hier wiederholt als faker darstellt, nicht endlich mal von dieser Seite verbannen. Das würde Ihre Seite um einiges seriöser machen.

17.07.2011 | 20:01
von Tanja Schleicher | Regelverstoß melden
Ich bekam einen Anruf von dem wohl zuständigen Leiter dieser Probleme.
Leider konnte er nicht wirklich in meinem Sinne agieren,
da die Filial-Leiterin des betreffenden Aldis nun wehemend bestreitet, mir jemals gesagt zu haben, daß ich mein Kind auf den Parkplatz zum pieseln lassen soll!

Zumindest hat ER sich bei mir entschuldigt, soweit es ihm wohl in diesem Sinne möglich war!

Er meinte zudem, ich solle mich vielleicht unter 4 Augen nocheinmal mit Fr. S. treffen um die Sache aus der Welt zu schaffen,
wobei ich mir noch nicht sicher bin, ob ich diesen Betrieb üebrhaupt nocheinmal betreten sollte!
Vor allem nach dem "Abstreiten" würde ein solches Gespräch wohl auch nichts bringen!
Traurig aber wahr!

Eine Änderung der Toiletten-Problematik bei Aldi wird es nicht geben.
Doe Kosten wären wohl zu hoch.

Den einzelnen Filialleitern ist es selbst überlassen, wen sie wann und unter welchen Umständen auf die Toilette lassen.
Und ich habe nun erfahren, daß bei weitem nicht in allen Aldi-Filiane so abläuft und sehr wohl Kinder auch in solchen "Notfällen" auf die Toilette gelassen werden.

Da es in meiner Umgebung mehrere Aldis gibt, muß ich auch nichtmehr zwingend diesen "besuchen".
In einem anderen gibt es dieses Problem nicht.
(Das habe ich durch eine andere Mutter erfahren! )

Generell sage ich NOCH einmal,
ich bin dagegen IRGENDJEMANDEN an den Straßenrand oder auf einen Parkplatz pinkeln zu lassen!
Egal ob Kinder, oder Erwachsene!
Soetwas muß nicht sein!
Das ist auch MEINE Sache, Meine Ansicht und MEINE Erziehung!
Jedem ist freigestellt, wie er dies handhaben möchte!
Auch wie lange ich mit irgendjemanden diskutiert habe soll ändert nichts an der Tatsache, daß das Kind schlicht und ergreifen auf die Toilette mußte!

Und auch wer solche Aussagen wie von ReclaBoxler-8313817 muß ich doch nun etwas mehr als lächeln.
Extrawürste beim pinkeln GIBT es nicht!
Und vor allem nicht in der Zeit des Trocken werdens bei Kleinkindern!
Aber da ReclaBoxler-8313817 sich wohl in dieser Hinsicht nicht auskennt und sich anscheindend auch noch nie wirklich darüber Gedanken gemacht hat,
gehe ich nun auch nichtmehr näher darauf ein und lege über diese Aussagen nun auch "den Mantel des Schweigen". *lol*

Für alle anderen.
Ein ganz, ganz herzliches Dankeschön für ihre Ratschläge und ihr offenes Ohr!

Eure Tanja

18.07.2011 | 23:10
von T. Schleicher gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


21.11.2011 | 17:43
von ReclaBoxler-4123286 | Regelverstoß melden
Ganz allgemein sei mal dazu gesagt: Die Rechtslage im BGB ist eindeutig: Die Notdurft (wie der Name schon unmissverständlich aussagt) ist eine Notwendigkeit, die nicht durch dritte (Verbot der Toilettennutzung) beschränkt werden darf. Das verstößt gegen das Europäische Menschenrecht und verletzt zudem diverse andere Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Es gibt hierzu auch jede Menge eindeutige Gerichtsurteile. Streng genommen ist man sogar verpflichtet, wildfremde Menschen auf seine eigene Toilette zu lassen, wenn für diese Person keine andere Möglichkeit zur Verrichtung der Notdurft besteht ("Frei-Pinkeln" wäre nämlich eine Ordnungswidrigkeit, welche je nach Amt unterschiedlich hoch mit Geldstrafen belegt wird). Jede Hygienevorschrift ist demnach unterzuordnen.

07.02.2012 | 03:15
von Bianca Ynep | Regelverstoß melden
Quatsch. Kein Mensch muss einen Fremden bei sich pinkeln lassen, auch wenn freipinkeln eine O. w. ist. Das widerspricht sich zwar, aber die Behauptung ist trotzdem so nicht richtig.



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