Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 3353 Views | 13.08.2011 | 17:06 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1233921

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Abrechnung: Falsche Zählerstände/Drohung mit Inkasso und Anwalt

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 220100959648 // Kontaktnummer: 11332501

Leider habe ich über sechs Monaten nach Beendigung eines Gasliefervertrages mit der „E WIE EINFACH Strom&GAS GmbH“ erhebliche Probleme, eine korrekte Schlussabrechnung zu erhalten.

SCHLAGWORTE

Weiter sehe ich mich einer Mahnung gegenüber, begründet mit einer nicht korrekten Schlussabrechnung und Mahngebühren, verbunden mit der Androhung, die Forderungen durch ein Inkassounternehmen oder Anwaltskanzlei durchsetzten zu lassen .

Zum Vorgang:

Im Zeitraum vom 01.02.2010 bis 31.01.2011 habe ich Gas von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH an meinem Wohnort bezogen.
Der Lieferant erstellte mir am Mitte April eine Endabrechnung zum 31.01.2011 mit einer Forderung von ca. 1.300,-- €, dies eindeutig auf Grundlage falscher Zählerstände.

Es wurde ca. das Doppelte dessen abgerechnet, was tatsächlich nachweislich verbraucht wurde!

Ich hatte nach Aufforderung des Netzbetreibers die Zählerstände zum 01.01.2010 und zum 31.12.2010 über das von ihm angegebene Webportal zu den geforderten Zeitpunkten übermittelt. Weitere Aufforderungen ergingen nicht. Nachweise über diese Vorgänge sind vorhanden. Somit sind zumindest dem Netzbetreiber die korrekten Zählerstände bekannt.

Der Zählerstand, der der Schlussabrechnung zu Grunde liegt, weicht allerdings erheblich vom Tatsächlichen ab. Der Zählerstand heute ist noch weit unter dem, was die E WIE EINFACH als Zählerstand von Ende Januar angibt, so dass ich keine Nachzahlung zu erbringen habe, sondern im Gegenteil, eine Rückzahlung von E WIE EINFACH erwarte.

Nach Eingang der Schlussabrechnung des Lieferanten habe ich gegen diese, wegen offensichtlich falscher Zählerstände, Einspruch bei der Kundenbetreuung des Lieferanten erhoben. Dies verbunden mit der Bitte, mein Konto nicht wie angekündigt, zu belasten. Des weiteren habe ich die korrekten Zählerstände mitgeteilt.

Der Eingang meines Einspruchs wurde mir von E WIE EINFACH mit der Bitte um Geduld für die weitere Klärung bestätigt.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Trotz dieser Bestätigung und meiner Bitte, von einer Belastung meines Kontos abzusehen, wurde mein Konto ohne weitere Ankündigung am Ende Mai in Höhe von ca. 1.300,-- € belastet. Auf erneute Rücksprache wurde mir von der Kundenbetreuung empfohlen, den Betrag über meine Bank zurückholen zu lassen.

Nach erfolgter Rückholung habe ich auf deren Weisung die Kundenbetreuung davon nochmals in Kenntnis gesetzt. Mir wurde eine Sperre im System bis zur endgültigen Klärung bestätigt.

Wenige Tage später erhielt ich nun ein Schreiben von E WIE EINFACH, was mich auffordert, die Forderungen von ca. 1.300,-- € (Schlussabrechnung, Mahngebühren, Rückläufergebühren) zu überweisen. Auch in diesem Fall habe ich die Kundenbetreuung kontaktiert und mitgeteilt, dass ich bis zur Erstellung einer berichtigten Abrechnung keine Zahlung vornehmen werde.

Die E WIE EINFACH Kundenbetreuung schrieb mir erneut, dass sie sich mit dem Netzbetreiber bezüglich der korrigierten Zählerstände in Verbindung gesetzt hat und dessen Antwort erwartet.

Ich habe zusätzlich den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten. Dieser teilte mir Anfang August mit, dass der Netzbetreiber die korrigierten Zählerstände der E WIE Einfach übermittelt hat und davon ausgeht, dass ich in Kürze eine korrigierte Rechnung erhalte.

Doch weit gefehlt! Heute (Mitte August) erhalte ich eine weitere Mahnung über ca. 1.300,-- € und Mahngebühren mit der Androhung von Inkasso und Anwalt bei Nichtzahlung.

Mein mehrmaliges Angebot auf Mitwirkung bei der Klärung der Angelegenheit, z. B. durch Intervenieren beim Netzbetreiber direkt, wurde telefonisch abgelehnt und blieb schriftlich unbeantwortet. Als Dank dafür droht man mir also jetzt mit Inkasso und Anwalt!

Vielleicht lässt sich die Angelegenheit ja über diesen Weg ja noch außergerichtlich klären!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Zeitnahe Erstellung einer korrigierten Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.08.2011 | 12:16
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass sich die Abrechnung für Sie derartig problematisch gestaltet. Wir werden Ihren Fall nun noch einmal eingehend prüfen und uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


14.08.2011 | 16:00
von ReclaBoxler-2805100 | Regelverstoß melden
E-Mail an die Bundesnetzagentur schicken.
Dort den Fall schildern.

Verbraucherservice-energie spider monkey bnetza.de

Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!

03.09.2011 | 14:04
von ReclaBoxler-1233921 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zunächst herzlichen Dank an ReclaBox für die Möglichkeit, Beschwerden öffentlich an Unternehmen zu richten. Dies erweist sich insbesondere dann hilfreich, wenn die direkte Kommunikation zu keinem Ergebnis führt und ggf. nur der Rechtsweg offen scheint.
Eine weitere hilfreiche Anlaufstelle für Probleme mit Energielieferanten oder Telekommunikationsprovidern ist die Bundesnetzagentur, die in meinem Fall im Hintergrund die Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Lieferanten angestoßen und beschleunigt hat.
Meine Beschwerde in ReclaBox hat laut E WIE EINFACH dazu geführt, dass ich fast sieben Monate nach Lieferende eine berichtigte Abrechnung erhalten habe. Des weiteren sehe ich mich keinen Forderungen aus Verbrauchskosten in Höhe von mehr als 1200 Euro und der Androhung von Inkasso bzw. Anwalt mehr gegenüber. Mehr noch, ich bekam mittlerweile über 300 Euro aus zu viel bezahlten Abschlägen zurück.
E WIE EINFACH entschuldigt sich mit der Endabrechnung für entstandene Unannehmlichkeiten. Benennt diese allerdings nicht und kündigt keine Folgerungen an.
Auch wenn die zeitliche Verzögerung und die ursprünglich falsche Abrechnung in Verantwortung des Netzbetreibers, der keine korrekten Zählerstände übermitteln wollte oder konnte, liegt. Für mich bleibt es zum Abschluss sehr befremdlich, warum E WIE EINFACH kundennahe Prozesse seiner EDV und nicht verantwortlich denkenden Mitarbeitern überlässt. Mehr noch haben die Automatismen anscheinend Vorrang vor den Mitarbeitern die Fehler erkennen die (Abbuchungs-, Mahn-) Prozesse aber nicht ausreichend beeinflussen können.
Dennoch möchte ich auch ausdrücklich den Mitarbeitern der E WIE EINFACH Kundenbetreuung danken, mit denen ich bis zur Klärung mehrmaligen telefonischen Kontakt hatte. Es kam bei mir im Verlauf nicht nur erheblicher Frust, sondern auch zunehmend Mitleid für den Einzelnen auf, als ich erkannte, es ist dem Gesamtsystem geschuldet. Die Verantwortlichen dafür sitzen idR. nicht an einer für den Kunden erreichbaren Hotline.


21.11.2011 | 16:41
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
E WIE EINFACH Strom & Gas: Guthaben zu wenig
E WIE EINFACH Strom & Gas: CASHBACK (27,- Euro) wird verweigert
E WIE EINFACH Strom & Gas: Einfach Vertrag umgestellt
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!