FlexStrom AG (Berlin)
Verweigerung des Aktionsbonus
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 900001219126
Die Firma FlexStrom AG verweigert mir den mit Vertragsbestätigung v. 3.12.2009 zugesicherten Bonus von € 95,00 ("Der Aktionsbonus wird Ihnen vereinbarungsgemäß nach 12 Monaten erstattet"). Liefervertrag vom 1.2.2010 - 31.1.2011.
In diversen Schreiben forderte man "genaue Vertragsdetails, aus denen der Anspruch herzuleiten sei".
Von mir angeführte Gerichtsurteile gegen Flex-Strom blieben ohne Reaktion - im Gegenteil: es wurde mit den Argumenten der Bonus verweigert, die bei den Gerichten keinen Erfolg hatten - "zu Unrecht verweigert die Beklagte die Auszahlung des versprochenen Aktionsbonus"; "im Übrigen müsste er mindestens 2 Jahre Kunde bei der Beklagten bleiben, um den Bonus zu erhalten. Dies ist den AGB der Beklagten nicht zu entnehmen".
Ich hätte es nicht für möglich gehalten, mich, im 79. Lebensjahr befindend, mit solch unlauteren Methoden - jetzt wird mit Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren gedroht - noch schnell kurz vor Weihnachten, auseinandersetzen zu müssen.
Was ist das für eine Welt geworden!
Lassen Sie sich nicht von Drohungen verunsichern. Trotz allem leben wir in einem Rechtsstaat. Wer die Spielregeln beherrscht, kommt (in der Regel) auch zu seinem Recht.
Wenn Flexstrom noch Geld von Ihnen bekommt, verrechnen Sie den Bonus mit der Forderung. Danach können die mahnen und drohen bis zum St. Nimmerleinstag. Solange die Ihnen keinen GERICHTLICHEN Mahnbescheid schicken, können Sie alles andere als Altpapier entsorgen.
Wenn Sie noch ein Guthaben bei Flexstrom haben, beantragen Sie einen Mahnbescheid. Das geht sogar online.
Zitat:
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"von Heinz S. | Regelverstoß melden
Hallo,
hier weitere Statusmeldungen abzugeben bringt gar nichts. Wie bereits geschrieben wurde galten für Ihren Vertrag die alten Bedingungen, nach denen die Kündigung zum Ablauf des 1. Jahres nicht den Bonus verfallen lässt. Ich selber hatte auch einen Vertrag bis zum 30.04.2011 und hatte schriftlich eine Frist bis zum. gesetzt und danach sofort einen Online-Mahntrag gestellt. Kurz darauf zahlte Flexstrom den Bonus incl. Mahngebühren und Porto.
MfG
Heinz
Zitatende:
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www.finanzforen24.de/sonstiges/6015-neues-urteil-gegen-flextrom.html
Peter. Pan hat bereits die richtige Vorgehensweise erläutert: Sofern Sie FS noch Geld schulden, ziehen Sie den Bonus davon ab und überweisen nur die Differenz. Andernfalls würden Sie hinsichtlich des FS zweifelsfrei zustehenden Betrages in Verzug geraten.
Sollte Ihr Zahlungsanspruch über den von FS hinausgehen oder seitens FS überhaupt kein solcher bestehen, dann leiten sie das gerichtliche Mehnverfahren ein.
Beachten Sie bitte auch, dass FS in einigen Fällen während des Vertragsjahres einseitig den Tarif geändert hat, obwohl dies einer Vertragsänderung entspricht, die grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich ist. Prüfen Sie daher, ob dies eventuell bei Ihnen der Fall ist und legen Sie gegebenenfalls auch dagegen Einspruch ein.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass jeglicher Kommunikationsversuch mit FS völlig zwecklos ist. Es werden nur Standartschreiben versendet, die inhaltlich nicht auf das eingehen, was Sie zuvor geschrieben haben. Es scheint, dass FS vor allem darauf setzt, dass sich durchschnittliche (rechtsunkundige) Kunden hierdurch beeindrucken lassen und auf ihre Rechte verzichten.
de.reclabox.com/beschwerde/44120-flexstrom-berlin-ich-reihe-mich-ein-keine-bonuszahlung
Kommentar noch 214 Sekunden editierbar
2) Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
3) Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
4) Dieser Beschwerdeführer hat am 04.11.11 mitgeteilt, dass ihm der Bonus "allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"
gewährt wird:
de.reclabox.com/beschwerde/43095-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-korrektur-der-schlussrechnung#comment92144
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Es ist wichtig, dass möglichst viele Betroffene den Bonus-Skandal an die Schlichtungsstelle melden!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
www.verivox.de/presse/verivox-kuendigt-vertriebspartnerschaft-mit-flexstrom-82503.aspx
Ich bin gespannt, wann das Schneeballsystem zusammen bricht. Teldafax lässt grüßen!
Vielen Dank für die netten und hilfreichen Kommentare, die nun zu diesem befriedigenden Ergebnis führten. Schön, dass es so hilfsbereite Menschen gibt!
Die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie nichts bewirken, da Flexstrom den Schlichterspruch des Ombudsmanns ablehnt:
www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html
Ich hoffe, dass die Schlichtungsstelle auch die Gebühr von 350 Euro bei Flexstrom einklagt - am besten für JEDEN gemeldeten Fall, so dass denen endlich das unlautere Handwerk gelegt wird.
Die Juristen von FS müssen außerdem ziemlich unprofessionell sein, sich so starrsinnig zu zeigen.
Gut ist, dass durch jeden neuen bekannten Fall die Öffentlichkeit durch die Presse gut informiert wird und so Hunderte Kunden jeweils gewarnt werden.
Übrigens: Es gibt einen neuen Stromanbieter unter neuem Namen "Löwenzahn-Energie", der zufällig eine identische Adresse wie Flexstrom besitzt und die gleichen AGB hat.
www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/
Zitat:
"Der Streit um den Flexstrom-Neukundenbonus geht in die nächste Runde. Im Dezember 2011 hatte der Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie dem Unternehmen empfohlen, den Bonus zu zahlen.
Nun verklagt Flexstrom ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben.
... .
Besonders ärgerlich ist Flexstroms Vorgehen für die beklagten Ex-Kunden.
Ihr Hilferuf an die Schlichtungsstelle kommt nun als Bumerang zurück:
Verlieren sie vor Gericht, zahlen sie bei 150 Euro Streitwert 75 Euro Gerichtskosten sowie 90 Euro für den gegnerischen Anwalt. Nehmen sie sich einen eigenen Anwalt, stehen diesem weitere 90 Euro zu. Im schlimmsten Fall ergibt das 255 Euro.
Wer den Rechtsstreit umgehen möchte, sollte dem Gericht die Annahme der Klage erklären. Dann sinken die Gebühren.
In beiden Fällen verlieren Beklagte jedoch jegliche Aussicht auf den Neukundenbonus.
Urteile im Schnellverfahren
Fakt ist: Wer als ehemaliger Flexstrom-Kunde die Schlichtungsstelle Energie anruft, riskiert eine Klage. "
Bund der Energieverbraucher Artikel vom 24.03.12 "Die dunkle Seite von Flexstrom":
www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/#con-12443
Zitat: ". .Unterdessen klagt auch die Verbraucherzentrale Berlin in zwei Gerichtsverfahren gegen Flexstrom:
Vor dem Amtsgericht Tiergarten läuft eine Klage auf Zahlung des Bonus an 14 Verbraucher, die sich die Verbraucherzentrale hat abtreten lassen.
Erster Verhandlungstermin ist am 2. Oktober 2012.
In einer weiteren Klage vor dem Landgericht Berlin soll sich Flexstrom dazu verpflichten, sich künftig nicht mehr auf eine umstrittene Klausel zur Bonuszahlung zu berufen. Stattdessen soll das Unternehmen seine Kunden darüber informieren, dass diese Klausel unwirksam ist. Beide Verfahren laufen noch. . "