Durch Saturn gelöste Beschwerde. | 1043 Views | 27.06.2012 | 15:35 Uhr
geschrieben von Jana Rykl

Saturn (Freiburg)

Kaputter gebrauchter DVD Player als Neuware verkauft

Bestell-/Kundennummer: Reparaturschein S041-176827

Wir haben am 14.05.2012 einen neuen DVD Player von Sony gekauft (BDP-S 186). Der Karton stand anschließend wegen Urlaubs ca. 6 Woche in der Ecke. Gestern haben wir das Paket ausgepackt und nach dem Anschließen gesehen, dass da noch eine DVD im Player war.

Anscheinend hatte ein Kunde vorher schon gemeckert und dann wurde der DVD Player einfach wieder auf die Palette getan, bis der nächste Kunde der Dumme ist.

Das Gerät war noch original verpackt und der Preis war wie ein Neugerät, obwohl uns ein gebrauchtes Gerät angedreht wurde. Nach dem Einschalten des DVD Players scheppert es beim Abspielen der DVD.

Umtausch gegen ein Ersatzgerät wurde abgelehnt, obwohl ich als Käufer darauf Anspruch hätte. Jetzt soll ich zwei Wochen auf eine Reparatur warten.

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Kommentare und Trackbacks (8)


27.06.2012 | 16:21
von Calimero | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Rykl,

ich empfehle das Buch "Die größten Rechtsirrtümer". Erst mal hat der Verkäufer Recht auf Nachbesserung. Wird das nichts haben Sie Anspruch auf ein Ersatzgerät.

27.06.2012 | 17:01
von Peter Grant | Regelverstoß melden
Einfach da nichts mehr kaufen.
Gibt bessere und preiswertere Händler im Internet.

MM/Saturn bieten ja ein Rückgaberecht ohne wenn und aber,
leider wurde dies überschritten.

27.06.2012 | 19:16
von ReclaBoxler-4518428 | Regelverstoß melden
Wenn er den Schrott vom Vorbesitzer verkauft, dürfte das Recht für den Händler auf Nachbesserung verwirkt sein. Aber die Gesellen versuchen es mit allen Tricks.

27.06.2012 | 20:06
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey Calimero

Ich würde anstelle irgendwelcher Bücher das Gesetzbuch vorschlagen:

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Erst danach kommen Ausnahmebestimmungen, welche bei einer bewußten/fahrlässigen Täuschung wohl kaum zum tragen kommen dürften.
Es gibt keinen Weg, eine gebrauchte defekte Ware in den Neuzustand zu versetzen.

28.06.2012 | 07:27
von ReclaBoxler-7113350 | Regelverstoß melden
Von Calimoro

NEIN. Wenn das so in dem Buch stehen sollte, wäre es nicht zu empfehlen. Aber ich vermute, Sie interpretieren das Buch falsch.

Einfach gesagt:
Bis zu 6 Monaten nach Kauf entscheidet (von wenigen Ausnahmen abgesehen) der KÄUFER, ob Tausch oder Reparatur. Danach kommt Ihre Empfehlung (nochmal: Das war jetzt sehr vereinfacht). Bf kann also neues Gerät verlangen. Ohne Wenn und Aber.

28.06.2012 | 07:29
von ReclaBoxler-7113350 | Regelverstoß melden
Ein Kunde

So ist es. Etwas anders ausgedrückt.

Also, Frau Rykl: Hingehen, neues Gerät verlangen. Standhaft bleiben. Glauben Sie mir: Die machen das.

29.06.2012 | 22:32
von Jana Rykl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Geschäftsführer des Saturn Markts hat wohl kalte Füße bekommen und mir heute eine Gutschrift des gezahlten Preises angeboten.
Damit bin ich zufrieden. Ich werde wohl in Zukunft jedes Gerät sofort auspacken und checken müssen.


01.07.2012 | 09:47
von 7113350 | Regelverstoß melden
Na also. Glückwunsch. Sie waren von Anfang an auf der sicheren Seite.



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