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2020 Views | 14.07.2012 | 18:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2385202
Forderung eines erhöhten Beförderungsentgelts ist unberechtigt. Die Fahrkarte habe ich unmittelbar vor Fahrtantritt erworben und unverzüglich nach Betreten der Bahn entwertet, wie der Stempelaufdruck zeigt. Der Einwand des Kontrollpersonals, ich habe erst meine Taschen abgestellt, ist nicht nachvollziehbar. Ich hatte 3 schwere Taschen mit gehabt und musste diese natürlich zunächst abstellen, um Hände frei zu haben und die Fahrtkarte entwerten zu können.
Meine Forderung an Karlsruher Verkehrsverbund GmbH:
Stellungnahme und mehr Kundenfreundlichkeit
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Wurde hier vielleicht Provisionsb. etrug betrieben, weil dem Kontrolleur eine Fangprämie zukommt, wenn er auch Fahrgäste mit korrekter Fahrkarte als Schwarzfahrer abkassiert?
Bestimmt hat sich der Fahrgast auch direkt beim KVV beschwert. Warten wir doch mal ab, was daraus wird.
Hier ist Antwort von KVV und achtet auf abgestempelte Zeit +Fahrplan im Anhang! Der Zeitunterschied betrug gerade mal 20 Sekunden. Also Vorsicht!
die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des Karlsruher Verkehrsverbundes sehen vor, dass ein Fahrschein unverzüglich nach dem Einsteigen zu entwerten ist.
Damit jeder Fahrgast dieser Vertragspflicht nachkommen kann, befinden sich in unseren Fahrzeugen mehrere Entwerterautomaten. Im Bereich der Deutschen Bahn AG befinden sich außerdem auf den Bahnsteigen Entwerterautomaten, so dass jeder Fahrgast die Möglichkeit hat seinen Fahrschein unverzüglich zu entwerten. Fahrgäste, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, haben ein erhöhtes Beförderungsentgelt von EUR 40,00 zu bezahlen.
Bei der Fahrausweisprüfung 12.07.2012 auf der Linie S1 hatten Sie Ihren Fahrschein nicht unverzüglich entwertet. Unser Mitarbeiter war verpflichtet dies zu beanstanden, die Personalien zu notieren und eine Fahrgastinformation auszuhändigen.
Aufgrund der besonderen Umstände sind wir bereit, das erhöhte Beförderungsentgelt auf EUR 15,00 zu ermäßigen. Bitte überweisen Sie diesen Betrag unter Angabe der Kundennr. bzw. EBE-Nr., des Namens und Ihrer Adresse bis zum 30.07.2012 auf unser Konto Nr. 357035752 bei der Postbank Karlsruhe, BLZ: 660 100 75. Bei Nichteinhaltung der Frist können wir die eingeräumte Teilkulanz nicht aufrecht erhalten und werden dann das erhöhte Beförderungsentgelt in voller Höhe, derzeit 40,00 EUR, anfordern.
P. S. Sie hatten einen Fehler in der E-Mail Adresse, daher klappte der Versand nicht, sie lautet richtig: ebevkk.karlsruhe.de
Mit freundlichen Grüßen
Abt.: IV-KU
VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
Tullastraße 71, D-76131 Karlsruhe
Postfach 1140, D-76001 Karlsruhe