REWE Markt GmbH (Tübingen)
Als Sonderangebot ausgezeichnet, aber normaler Preis berechnet
Soeben (mal wieder) im REWE-Markt in Tübingen passiert: Ein als Sonderangebot ausgezeichnetes Produkt in den Einkaufskorb gelegt, zur Kasse gegangen, dort dann das böse Erwachen - berechnet wird nicht der Sonderpreis, sondern der höhere Normalpreis.
Auf meine Reklamation hin wurde erklärt, das Sonderangebot sei zwar schon als solches ausgezeichnet, gelte aber erst ab dem nächsten Werktag. (Diesen Fall hatte ich genau so schon 3x in den letzten zwei Monaten, dazwischen auch den Fall, dass das Sonderangebot "versehentlich" nicht in der Elektronik der Kasse zu finden war.)
Auf meine Entgegnung hin, dass die erst in der Zukunft liegende Gültigkeit des Angebots dann aber auch als solche kenntlich gemacht werden müsse, log mir die Verkäuferin in schnoddrigem Tonfall glatt ins Gesicht mit ihrer Behauptung, dies sei auf dem Sonderangebotsschild deutlich sichtbar vermerkt. Das war es natürlich nicht, die Verkäuferin war leider zu keiner weiteren Stellungnahme bereit.
Aus meiner Sicht hat ein nicht als erst in Zukunft gültig gekennzeichnetes Angebot automatisch aktuelle Gültigkeit und ich als Kunde habe einen Anspruch darauf, das Produkt zum angebotenen Sonderpreis zu bekommen. Nachdem ich in diesem REWE-Markt bereits mehrmals Erlebnisse mit derartigen "Sonderpreisen" hatte und überdies mehr als nur einmal abgelaufene Ware im Regal feststellen musste, werde ich wohl in Zukunft den längeren Weg zum nächsten Supermarkt in Kauf nehmen, um mich nicht wiederholt ärgern zu müssen.
aber ich finde dass das trotzdem ein grund sein darf, unzufrieden zu sein
So ganz recht haben Sie leider nicht.
Wenn der Preis irrtümlich falsch ist, dann ist das ok.
Wenn der Preis allerdings regelmässig und systematisch falsch angegeben wird, ist das ein Verstoss gegen das UWG.
Wenn Sie Sa einkaufen gehen, können Sie ja im neuen Prospekt der Folgewoche nachschauen, was in der nächsten Woche halt im Angebot ist. Zumindest rechnen Sie halt bei Aufbauten und Sonderaktionen damit, das es sich hier wahrscheinlich schon um das kommende Angebot der nächsten Woche handelt.
Lesen sie den Beitrag von Ein Kunde!
ReclaBoxler-9915528
Hätten sie den Beitrag von Ein Kunde gelesen, hätten die das nicht geschrieben!
Und die Verkäuferinnen sind schon vor der Ladenöffnung vor Ort um GENAU DAS zutun! Alles andere verstößt gegen das Gesetz!
Es liegt eben KEIN IRRTUM vor, wenn man die Schilder absichtlich früher raushängt. Hier kann man dann von System sprechen!
§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen. Unlauter handelt insbesondere, wer
4. bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt;
Klingt doch nach Verstoß gegen das UWG.
Außerdem können einige ja gerne immer und immer wieder ihre falschen Aussagen wiederholen, richtiger werden sie aber davon auch nicht!
Es ist richtig, dass der Preis an der Kasse zählt! ABER! der laden darf auch nicht absichtlich und das ist hier geschehen, falsche Preise ranschreiben.
Dafür gibts nunmal Gesetze und gegen diese wird hier verstoßen!
Bei Sonderpreisen: Erst die Preise in der Kasse aktivieren und dann die Preise stecken.
Bei Rückkehr zum Normalpreis: Erst die Preise stecken und dann in der Kasse aktivieren.
Dieses Vorgehen ist eigentlich in allen Geschäften gleich, wird aber gerne mal umgangen, da am Abend vorher mehr Zeit oder mehr Personal da war. Sollte das häufiger vorkommen, dann würde ich mal eine E-Mail an die Zentrale schreiben bzw. erst mal natürlich den Marktleiter ansprechen.
Was immer mal passieren kann ist, dass ein Schild bei der Preisauszeichnung übersehen wird oder ein Preis nicht korrekt an die Kasse überspielt wird. Da reagieren die meisten Händler eigentlich sehr kulant bzw. sind auch froh, wenn der Kunde das merkt. Dieser Vorgang geschieht übrigens in beide Richtungen. Mal zum Nachteil mal zum Vorteil des Kunden. Merkwürdigerweise hat sich hier noch nie jemand beschwer, weil ein falsches Schild mit einem höheren Preis am Regal hing.
Calimero
Und natürlich beschwert sich keiner, wenn der Preis dann günstiger ist, weil man hat sich ja entschieden das Produkt zu diesen Preiskonditionen zu kaufen, wenns dann noch günstiger ist, ist die Entscheidung noch einfacher. Aber wenn das Produkt dann teurer ist, kann es durchaus sein, dass man das Produkt zu diesem Preis gar nicht erst angefasst hätte. Und genau deswegen spricht man hier von Täuschung! Genau das ist doch der Vorworf!
Ich verstehe auch nicht was die Aussage von Ihnen nun bedeuten soll, denn sie steht mit nichts im Zusammenhang hier!
Mitteilung von ReclaBox:
Lieber ReclaBoxler,
nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-52433) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren.
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst