Von tegut... Gutberlet beantwortete Beschwerde. | 1086 Views | 09.03.2013 | 15:35 Uhr
geschrieben von Peter Fischer

tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG (Fulda)

Tegut: Parken nur auf eigenes Risiko

Bestell-/Kundennummer: Schaden-Nr. HS 39.12.0759598-99632 - VS-Nr. 39.490.597029

Auf dem Parkplatz des tegut-Marktes in Baunatal-Altenritte hatten sich mehrere Einkaufswagen gelöst und sind an mein Auto gerollt.

SCHLAGWORTE

Dies wurde von einer tegut-Mitarbeiterin schriftlich bestätigt.

Jetzt weigert sich tegut, den Lackschaden an meinem Auto zu bezahlen.

Während die Mitarbeiterin bestägt hatte, dass die Wagen "kaum kontrolliert werden" behauptet tegut jetzt, dass diese angeblich 3 x täglich kontrolliert werden.

Mit dieser vorsätzlichen Lüge versucht tegut jetzt sich aus der Haftung zu stehlen und diesen Grundsatz"Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden. "auszuhebeln.

Seitens tegut gab es bis heute nicht einmal eine Entschuldigung.

Sollte der Schaden von tegut nicht bezahlt werden, werden ich, meine Verwandten und zahlreichen Bekannten nie mehr in diesem kundenunfreundlichen Laden einkaufen.

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Meine Forderung an tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG: Erstattung der Kosten für den Lackschaden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.03.2013 | 12:06
Firmen-Antwort von: tegut... Gutberlet Stiftung & Co. KG
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Frau Fischer,

vielen Dank für Ihre Beiträge im Internet. Wir haben diese mit Interesse und Verwunderung zur Kenntnis genommen.

Mit Verwunderung deshalb, weil wir entgegen Ihrer Behauptung immer dann die Ansprüche unserer Kunden befriedigen, wenn uns auch ein Verschulden trifft. Uns erreichen immer wieder Anrufe von Kunden die sich über die kulante und schnelle Abwicklung von Schäden bedanken. Wie gesagt, wenn wir, respektive unserer Haftpflichtversicherer, nach einer Haftungsprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass uns ein Verschulden trifft. Dies ist leider in Ihrem Fall, wie Ihnen der Unterzeichner, aber auch unser Versicherer mit Begründung mitteilte, nicht gegeben.

Sie behaupten in Ihren kritischen Beiträgen, dass das Benutzen unserer Kundenparkplätze auf eigene Gefahr erfolgt. Das ist in sofern richtig, dass wir (siehe oben) nur für Schäden haften, die wir schuldhaft herbei führen. Die Begründung wurde Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt.

Abschließend sei noch festgehalten, dass wir keine unwahren Behauptungen bezüglich der Kontrollen aufstellen, sondern lediglich bestätigen, dass eine 3x täglich Sichtkontrolle des Kundenparkplatzes erfolgt. Wohl gemerkt des Parkplatzes.

Aufgrund eines Pfandsystems an unseren Einkaufswägen, dessen Vorhandensein Sie bei Ihren kritischen Beiträgen tunlichst vermeiden dem geschätzten Leser mitzuteilen, haben wir nach gültiger Rechtsprechung unserer Verpflichtung zur Verkehrssicherung Genüge getan.

Trotz alledem bedauern wir, dass sich dieser Vorfall ereignete, bleiben aber nach wie vor bei unserer Auffassung, dass uns hier kein Verschulden trifft.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre tegut. Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (7)


09.03.2013 | 18:45
von ReclaBoxler-4406862 | Regelverstoß melden
So wie Du den Fall geschildert hast, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

Was sagt Wikipedia dazu?

Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden.
Angenommen ein Kunde entlädt auf dem Parkplatz den Einkaufswagen und lädt die Waren in sein Auto ein. Wenn nun der Einkaufswagen dabei wegrollt und dabei ein anderes Auto beschädigt, dann kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Entfernt sich der Kunde ohne auf den Geschädigten zu warten, dann gilt das als Unfallflucht.
Beschädigt ein Kunde mit dem Einkaufswagen ein anderes Auto, während er diesen zu seinem Auto schiebt, dann kommt die private Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Dies ist kein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung, weil der Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Autos entsteht. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Auto des Kunden geöffnet ist, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Und Autobild schreibt:

Und wer zahlt, wenn man mit dem Einkaufswagen eine Schramme in fremdes Blech fährt? Das kommt auf die Umstände an: • Macht sich der Wagen beim Umladen des Einkaufs selbstständig und rammt den Kotflügel des Nachbarautos, zahlt die Kfz-Haftpflicht. • Rollt man auf dem Weg vom Supermarkt zum eigenen Auto in ein fremdes, zahlt – soweit vorhanden – die Privathaftpflicht. • Rollt ein herrenloser Einkaufswagen über den Parkplatz, haftet der Supermarktbetreiber. Schieben die Kinder den Einkaufswagen, und ihnen passiert der kleine Unfall, kommt es auf das Alter des Nachwuchses an: Bis sieben Jahre sind Kinder schuldunfühig. Nur wenn den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, zahlt die Privathaftpflicht. Ab sieben Jahren zahlt die Privathaftpflicht der Eltern auf jeden Fall.

11.03.2013 | 13:41
von Peter Fischer | Regelverstoß melden
Danke für die Infos.

Die Unterlagen gehen noch diese Woche zu einem befreundeten Rechtsanwalt, da sich tegut weiterhin weigert, für den verursachten Schaden aufzukommen.
tegut ist der Meinung, dass sie durch die Sichtkontrolle des Parkplatzes (Zitat "eine 3x täglich Sichtkontrolle des Kundenparkplatzes erfolgt. Wohl gemerkt des Parkplatzes. ") nicht für den Schaden haften müssen (Zitat "haben wir nach gültiger Rechtsprechung unserer Verpflichtung zur Verkehrssicherung Genüge getan. ").

Erst nach der Beschwerde im Internet tut es ihnen leid (Zitat " Trotz alledem bedauern wir, dass sich dieser Vorfall ereignete, bleiben aber nach wie vor bei unserer Auffassung, dass uns hier
kein Verschulden trifft. ").

Kundenfreundlichkeit sieht anders aus.

Aber es gibt ja genügend kundenfreundlichere Geschäfte im Ort.

12.03.2013 | 12:30
von Peter Fischer | Regelverstoß melden
Immerhin hat tegut bestätigt, dass man auf den Parkplätzen nur auf eigenes Risiko parken kann.

Dieses Risiko werde ich sowie alle meine Freunde, Bekannten und Verwandten aber nicht mehr tragen und nie wieder weder auf einem tegut-Parkplatz parken noch in einem tegut-Laden einkaufen.

Bei Rewe, Edeka, Herkules, Netto, Aldi, Lidl, etc. wird man kundenfreundlicher behandelt.

Die Abweisung von Ansprüchen durch tegut wegen durch tegut verursachter Schäden hat offenbar System, wie auch andere Beschwerden hier zeigen.

Zuerst reagiert man gar nicht, dann wird behauptet "man sei nicht haftbar/schuld".
Erst nach einer weiteren Beschwerde meldet tegut dann den Schaden (widerwillig) doch an die Gothaer Versicherung.

Dann wieder wochen-/monatelang keine Reaktion, wohl in der Hoffnung, man würde aufgeben.

Dann behauptet tegut (entgegen der Aussagen der Mitarbeiterin Vor-Ort), man hätte angeblich alles getan und würde angeblich 3 x täglich den Parkplatz kontrollieren (wer soll dies glauben?) um für derartige Schäden nicht haften zu müssen.

Der Umgang von tegut mit berechtigten Kundenforderungen zeigt deutlich, wie kundenunfreundlich tegut in Wahrheit ist.

Wer noch bei tegut einkauft ist z. B. für Lackschäden am Auto durch nicht richtig befestigte und nicht richtig kontrollierte Einkaufwagen lt. tegut selber Schuld.

22.03.2013 | 13:24
von Peter Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst.


05.04.2013 | 15:38
von Peter Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Angebot von tegut - Forderung/Beschwerde besteht weiter


26.04.2013 | 17:13
von Peter Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tegut weigert sich weiterhin den von tegut verursachten Schaden zu bezahlen


17.02.2017 | 18:57
von Peter Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Tegut lehnt jede Verantwortung ab




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