Durch mobilcom-debitel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 297 Views | 27.05.2014 | 20:35 Uhr
geschrieben von Martin Gerlach

mobilcom-debitel GmbH (Büdelsdorf)

Handyvertrag storniert, dennoch Forderung erhalten

Bestell-/Kundennummer: MC15319273

Ich habe am 15.06.2012 einen Handyvertrag mit Handy in einem Mobilcom-Debitel Shop in Gießen im Seltersweg abgeschlossen. Am Abend wollte ich die Simkarte benutzen, also gab ich den Pin ein. Es kam nur ein Hinweis, dass die Simkarte nicht aktiviert wurde. Mein Freund Alex M. probierte es auch nochmal, aber dasselbe.

SCHLAGWORTE

Am nächsten Tag gingen Alex und ich in den besagten mobilcom Shop. Ich schilderte das Problem dem Berater (Namensschild war nicht vorhanden), dieser schaute im Computer nach, fand aber nichts unter meinem Namen. Deshalb gab ich den Vertrag plus Handy dem Verkäufer zurück und dieser vermerkte das. Also alles in Ordnung, soweit dachte ich.

Seit ungefähr einem Jahr fordert Mobilcom debitel eine Summe von 1.200 Euro durch dessen Anwalt Rainer H. Auch eine Zivilklage haben diese angestrengt. Was sie ja verloren haben, da ich ALG 2 Bezieher bin, zudem verstehe ich nicht, dass Mobilcom Forderungen stellt, obwohl mein Vertrag gekündigt wurde. Wofür ich auch einen Zeugen habe.

Ich hatte auch schon mal das gleiche mit Vodafone, die aber keine Forderung stellten, da auch dieser Vertrag fristgerecht gekündigt wurde.

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Kommentare und Trackbacks (5)


28.05.2014 | 14:57
von Martin Gerlach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zum einen wurde dieser Fristgerecht gekündigt. Man wird darüber informiert bis wann diese Frist gilt. Normalerweise 14- 30 Tage je nach Anbieter. Ein Beispiel: Ein Vertrag bei Base hat eine Kündigung von ca. 30 Tagen wenn man alle erhaltenen Leistungen in einem Shop oder bei Base direkt abgibt. Bei Mobilcom war es nicht anders. Da es sich um einen Tag gehandelt hat ist dies Fristgerecht. Mir geht es nicht um Hartz 4. Es geht darum das ich Fristgerecht gekündigt habe. Und eine Forderung ist nicht rechtens sei es 30 Jahre oder nicht. Wenn Fristgercht gekündigt dann auch keine Forderung. Eine Forderung muss inerhalb eines Jahres schriftlich eingefordert werden. Danach nicht mehr.


28.05.2014 | 17:13
von Martin Gerlach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Klage wurde nicht zurückgewiesen.


28.05.2014 | 21:42
von Phönix | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Gerlach,

bei Ihnen gibt es offenbar immer nur ca. -Werte. Die werden Ihnen im täglichen Leben aber nicht weiter helfen.

Wenn die mobilcom-debitel-GmbH bereits die Klage gewonnen hat, dann sind Sie früher oder später in der Pflicht. Vielleicht sollten Sie jetzt den Satz "aus Schaden wird man (n) klug" anwenden und um Ratenzahlung bitten. Um gut aus der Sache herauszukommen, hätten Sie Widerspruch einlegen müssen (am besten gleich mit einer plausiblen Begründung). Wie lange ist der Urteilsspruch denn überhaupt her? Eventuell können Sie noch etwas machen (Fristen stehen im Urteil).

Ansonsten gilt für eine Verjährung:
Mit dem Mahnverfahren oder der Erhebung einer Klage kann die Verjährung verhindert werden. Das ist dann ja jetzt passiert.

25.06.2014 | 13:38
von Martin Gerlach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.07.2014 | 13:12
von Martin Gerlach endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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