klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Unberechtigte Gebühr Klarmobil durch Dritte (KSP)
Bestell-/Kundennummer: 1050431730
Am 18.06.2014 versuchte Klarmobil einen Betrag von 1,00 Euro von meinem Konto einzuziehen was bedingt durch eine Überschneidung von Buchungen nicht möglich war und zu einer Rücklastschrift i. H. von 1,00 Euro führte. Dieses Problem habe ich mit einem Anruf bei Klarmobil am 19.06. erörtert. Die Dame an der Service-Hotline meinte, ich bräuchte nichts weiter zu unternehmen, der Betrag würde mit dem nächsten Rechnungszyklus erneut eingezogen.
Diese Vorgehensweise deckt sich mit derer bei Erstattungen, siehe Punkt 5.8 der Klarmobil AGB
5.8Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
Dies ist seitdem nicht geschehen. Klarmobil hat weder versucht, den offenen Betrag nochmals einzuziehen, noch mich auf den offenen Betrag hingewiesen, noch mir eine Zahlungsaufforderung oder Zahlungserinnerung nachweislich zukommen lassen.
Stattdessen erhalte ich jetzt eine Forderung einer KSP Kanzlei über eine Hauptforderung von 15,80 Euro zzgl. Anwaltsgebühren, in Summe 87,98 Euro - für einen offenen Betrag von 1,00 Euro - ein schlechter Witz!
Sollte der Großteil der Hauptforderung (94%) aus Gebühren für die Rücklastschrift bestehen so verweise ich auf die Urteile des
Landgericht Kiel, Urteil vom 17.03.2011
Aktenzeichen: 18 O 243/10
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.03.2012
Aktenzeichen: 2 U 2/11
Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.01.2013
Aktenzeichen: 312 O 576/12
in denen die Unrechtmäßigkeit dieser Gebühr entschieden und bestätigt wurde.
Ich war und bin nach wie vor bereit, Klarmobil den noch offenen Rechnungsbetrag vom 18.06.2014 in Höhe von 1,00 Euro zu bezahlen. Diesen Prozess hätte Klarmobil allerdings jederzeit selbst erneut durch das von mir erteilte SEPA-Lastschriftmandat anstoßen können und laut eigener Auskunft müssen. Wäre dies manuell von mir erwartet worden hätte Klarmobil mich zumindest darüber in Kenntnis setzen müssen, was ebenfalls nicht geschehen ist. Eine Zahlungserinnerung wurde ebenfalls nicht erstellt.
Aufgrund dieses Versäumnisses bin ich nicht bereit, Anwaltskosten zu bezahlen.
Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Rechnung und um anschließende Korrektur auf den korrekten Rechnungsbetrag von 1,00 Euro, und das Einstellen des Verfahrens durch KSP.
15.10.2014 | 10:03
Abteilung: Marketing
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