222 Views | 11.12.2014 | 14:10 Uhr
geschrieben von Rico Istvanko

DHL (Bonn)

Paketabholungs-Auftrag nicht ausgeführt, trotzdem kassiert

Am 17.11. erteilte ich über paket.de einen Abholauftrag für ein unhandliches, schweres Paket (3 EUR - Zeitfenster 8-20 Uhr). Die Abholung erfolgte nicht.

SCHLAGWORTE

Noch am selben Abend beuftragte ich für den Folgetag erneut einen Abholauftrag für den Folgetag. Abermals erfolgte keine Abholung.

Tags darauf kaufte ich ein Bus-Ticket und transportierte das Paket selbst zum nächsten Postamt.

Beschwerde und Antrag auf Rückerstattung der 2x3 EUR erteilte ich über das Kontaktformular auf paket.de, also dort wo ich den Abholungsauftrag gekauft hatte.
Hier gibt es auch keine Service-Telefonnummer, das sei angemerkt.

Nach insgesamt 2 unbeantworteten Anfragen, setzte ich eine Frist für die Rückzahlung und kündigte bei Nichteinhaltung den Rückzug der Lastschrift an.
Für alle Kundenformular-Anfragen habe ich eine Bestätigungs-E-Mail erhalten.

Auch diese blieb unbeantwortet. Also sah ich keine andere Lösung, als die Lastschriften 2x3 EUR zurückzuziehen.

Daraufhin meldete man sich endlich, von POSTPAY, mit einer Mahnung.
Hier war nun endlich auch eine Telefonnummer angegeben.
Diese rief ich an und schilderte den Fall.
Nach einigen Quertelefonaten dort, teilte man mir nun mit, dass der DHL-Mitarbeiter (an beiden) Tagen niemanden angetroffen hätte.

Dass dies nicht der Wahrheit entspricht, weiß nur ich, meine Frau und meine Kinder.
Ich war an beiden Tagen 24 h in der Wohnung. Ich nahm mir sogar noch einen zusätzlich Tag (unbezahlt) frei, um der DHL noch eine zweite Chance zu geben.
Und nun behauptet DHL ich wäre zweimal nicht anzutreffen gewesen.

Zum Glück gibt es im Gebäude (u. a. Einkaufscenter und Ärzte) eine permanente Videoüberwachung. Anhand dieser lässt sich beweisen, dass kein DHL-Mann auftauchte.

Es geht mir hierbei nicht um die 2x3 EUR, sondern um eine nicht erbrachte Dienstleistung, die ich jetzt auch noch voll bezahlen soll. Sowie den Zeitaufwand, um ein Paket "nicht" auf die Reise zu bringen.

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Meine Forderung an DHL: Rückzug der Mahnung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


18.12.2014 | 14:19
von Rico Istvanko noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.01.2015 | 15:00
von Rico Istvanko noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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