331 Views | 17.12.2014 | 16:42 Uhr
geschrieben von Sonja,T Fochler

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes liefert an unbekannten Empfänger

Am 22.10.2014 habe ich ein Paket im Pappkarton verschickt. Inhalt 4 Teile darunter 3 Paar Schuhe.

SCHLAGWORTE

Am 9.11.2014 hat sich der Käufer bei mir gemeldet, da das Paket noch nicht bei Ihm angekommen war.

Laut Hermes Sendungsverlauf lag das Paket seit 24.10.2014 in Wien.

Am 19.11.2014 kam eine Nachricht von Hermes das Paket sei am 29.10.2014 abgegeben worden. Laut Sendungsverlauf war das Paket da noch in Wien. Ausserdem ist der Name dem Käufer nicht bekannt!

Nun will Hermes eine eidesstattliche Erklärung!

E-Mail des Käufers:

Ich habe unten erneut den Zustellungsschein abgebildet und hebe noch einmal heraus, dass der Name der Person die das Paket entgegen genommen hat, nichts mit meinem Namen gemein hat, ausser das der 3. Buchstabe ein “R” und der 6. ein “N” sind, wenn noetig kann ich gerne nachweisen, dass auch keine Person mit einem derartigen Namen in unserem Mehrfamilienhaus wohnt, wie ich bereits mehrfach erwaehnt habe, ist auch mir auch keine Person mit diesem Namen bekannt.

Sollte Hermes, auf die eidesstattliche Versicherung bestehen erwarte ich von Hermes die volle Uebernahme der Kosten welche sich geschaetzt auf folgende belaufen werden

  • 30 Euro Eidesstattliche Versicherung
  • 40 Euro Halbtaegiger Arbeitsausfall

Sollte Hermes sich weigern diese Kosten zu uebernehmen wuerde ich Ihnen raten weitere rechtliche Schritte gegen Hermes einzuleiten und dort nicht nur den Gegenwert der Lieferung zu beanstanden, sondern auch den entstandenen Aufwand, ich bin dann auch gerne bereit vor Gericht auszusagen, sofern meine Reisekosten sowie der Ausfall meiner Arbeitszeit von Hermes, sofern Hermes das Verfahren verliert, was ausser Frage steht, uebernommen wird.

Normalerweise sollte aber der Zustellungsschein und eine Bestaetigung des Vorsitzenden der Wohnungseigentuemer, dass keine Person mit diesem Namen hier wohnt genug sein, das Ihnen jeder Richter der Welt in diesem Fall Ihr Recht zusprechen wird.

Fuers Erste habe ich ein weiteres Foto von unserer Tuerklingel angefuegt welches erneut belegt, dass diese Person nicht in unserem Haus wohnt.

Hier liegt eine klare Verletzung der Sorgfaltspflicht des Fahrers vor, haette dieser auf die Tuerklingel geschaut und die Namen abgeglichen haette er die Waren nicht an diese Person ausliefern duerfen und dies sollte auch der Rechtsabteilung Hermes bewusst sein.

Hermes soll nun endlich das Geld an mich zurückzahlen!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Bezahlung von 39 Euro


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Kommentare und Trackbacks (7)


27.12.2014 | 13:50
von Sonja,T Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, nein Hermes hat NICHT reagiert!
Eine Frechheit!


28.12.2014 | 16:06
von Sonja,T Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun ist ein erneuter Fall hinzugekommen!
Ebenfalls ein von Hand geschriebenes Adressetikett!
Das Paket wurde am 15.12. aufgegeben und seither verschwunden!
Werden denn diese Pakete gerne geklaut?


28.12.2014 | 18:22
von Sonja,T Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nun ist ein erneuter Fall hinzugekommen!
Ebenfalls ein von Hand geschriebenes Adressetikett!
Das Paket wurde am 15.12. aufgegeben und seither verschwunden!
Werden denn diese Pakete gerne geklaut?


12.01.2015 | 06:30
von Sonja,T Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein. Hermes meldet sich nicht! Keinerlei Reaktion!


22.01.2015 | 08:12
von Sonja,T Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes reagiert nicht! Was soll ich noch tun!


09.02.2015 | 06:39
von Sonja,T Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.03.2015 | 09:09
von Sonja,T Fochler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein! Immer noch nicht!
Hermes hat inzwischen die Unterlagen erhalten!




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