374 Views | 24.03.2015 | 21:03 Uhr
geschrieben von Neugebauer

TUI Deutschland GmbH (Hannover)

Flugabbruch, Aufenthalt Robinson ein Tag weniger.

Bestell-/Kundennummer: 22625706

Lage: Flug und Hotel auf dei Kanaren im November/Dezember 2014 über unterschiedliche Internetportale (tuifly bzw. TUI) gebucht.

SCHLAGWORTE

Der Flug wurde von Tuifly durchgeführt, Start in Hamburg mit Ziel Fuerteventura.
Hotelaufenthalt im Robinsonclub begann lt. Planung und Buchung mit Ankunft auf den Kanaren.
Kurz vor den Kanaren Abbruch des Anfluges auf Fuerteventura wegen Sturmes, Umkehr und Landung in Faro / Portugal.

Dort Übernachtung im bereitgestellten Hotel, Weiterflug am Mittag des Folgetages.
Ankunft im Robinsonclub 24 Stunden später als geplant.

So weit so gut, Sicherheit geht vor!

Somit begann der Aufenthalt im Hotel 24 Stunden später, logisch.
Nun bat ich beim Check Inn schon um eine Reduzierung des Preises um die eine Übernachtung. Hier wurde ich an TUI in Deutschland verwiesen.
Von TUI Hannover wurde nun eine Zurückzahlung des Geldes abgelehnt.
Begründung: Wir können das Geld nur zurückzahlen, wenn das Zimmer in der Zwischenzeit an andere Gäste vermietet wurde. (Nun, schlecht möglich wenn keine Flugzeuge landen können ;-)) )
Beim Checkout habe ich mitbekommen das andere Urlauber den Aufenthalt zum Urlaubsende komplett bezahlt haben.
Tja, hätte ich auch mal so gebucht, die sind clever oder haben schon ihre Erfahrungen gemacht…

Was fordere ich von der TUI? Nur die Erstattung der einen Nacht bzw. 120 Euro.

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Meine Forderung an TUI Deutschland GmbH: Erstattung einer im voraus bezahlten Übernachtung im Robinsonclub


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


01.04.2015 | 13:50
von Neugebauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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18.04.2015 | 15:08
von Neugebauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

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09.05.2015 | 16:53
von Neugebauer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.05.2015 | 16:00
von Richard Kussinger-kürten | Regelverstoß melden
Hallo,
Ihnen ist schon klar das es sich a.) um höhere Gewalt handelt und b.) musste das andere Zimmer auch gezahlt werden, glaube hier werden Sie leer ausgehen.



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