1493 Views | 18.04.2015 | 13:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7285455

PENNY-Markt GmbH (Köln)

Unrechtmässige Taschenkontrollen

Wenn man mit einem Einkaufstrolley den Laden (PENNY-Markt in Reinbek) betritt, gehört man anscheinend zum unerwünschtem Kundenkreis.

Nicht nur Taschenkontrollen auch ständige Beobachtungen ist man sich ausgesetzt. Und Personal, versucht sich damit zurechtfertigen, dass man das Recht dazu hätte.

Das Personal sollte evtl. mal die Nase in Gesetzbuch stecken anstelle der Chipstüte.

Einfach nur eine Unverschämtheit.

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Meine Forderung an PENNY-Markt GmbH: Unterlassung der verletzung des personlichkeitsrechts wäre ein Anfang


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


18.04.2015 | 19:26
von ReclaBoxler-7145635
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

18.04.2015 | 19:39
von Winfried Daeuble | Regelverstoß melden
Taschenkontrollen sind rechtswidrig. Das Personal darf keine Taschenkontrollen durchführen. Das darf nur die Polizei.

18.04.2015 | 21:52
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Da schließe ich mich den Winfried Daeuble vollkommen an. Den der Inhaber und seine Mitarbeiter und auch seine Dedektiv-Wauwaus sind in keinsterweise dazu Berechtig Taschenkontrollen bei den Kunden durchzuführen. Da kann sich noch der Inhaber auf sein Hausrecht berufen.

Hier kann man nochmal die Urteile zum Thema Taschenkontrolle lesen:
www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-10693_Taschenkontrollen-im-Supermarkt-sind-ohne-konkreten-Verdacht-unrechtmaessig.news11222.htm?sk=1b46b21f9683b610958c73c7b6379024

und Hier:
www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-22195_BGH-zur-hoeflichen-Bitte-einer-Taschenkontrolle-im-Supermarkt.news6197.htm

18.04.2015 | 23:28
von ReclaBoxler-7145635
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

19.04.2015 | 09:44
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7285455 - treffen ihre Beanstandungen nur auf ihre Person zu oder sind sie allgemein üblich für dieses Geschäft?

Fragen sie doch einfach mal den Ladeninhaber nach dem Grund, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.

19.04.2015 | 12:36
von ReclaBoxler-7285455 | Regelverstoß melden
Steht doch ganz eindeutig dabei:

Nicht nur Taschenkontrollen auch ständige Beobachtungen ist man sich ausgesetzt.

Was soviel bedeutet das nichts gefunden wurde und auch keine Polizei eingeschaltet wurde. Weder macht es das rechtens, noch den Kunden der kontrolliert wird verdächtig, wenn er NICHT die Polizei ruft.

Arme kleine StaSi/NSA Welt in der wir hier leben, in dem einfach auf einem Generalsverdacht gehandelt und gerechtfertigt wird und das anscheinend noch Anklang findet.

Wofür gibt es eigentlich Überwachungskameras? Wenn man verdächtig ist/wird, kann man sich dort die Bestätigung holen und daraufhin die Polizei rufen! Die leute dort sitzen hinter der Kasse weils zu mehr nicht gereicht hat, dann sollte ma nes auch dabei belassen und beim berechtigtem Verdacht das ganze per Anzeige abgeben!

19.04.2015 | 12:37
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