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Wie so viele hier warte auch ich schon seit Wochen auf meine Rückzahlung aus der Schlussrechnung vom 14.05.2018 in Höhe von 773,18.
Ich findes es sowieso schon eine Frechheit, dass die Firma Strogon schon bei der Schlussrechnung darauf hinweist, dass Sie die Rückzahlung innerhalb der nächsten 30 Tage vornimmt. Aber der Text ist egal, denn Sie zahlen ja doch nicht innerhalb dieser Frist, sondern erst dann wann sie wollen.

Mit Schreiben vom 24.06.2018 habe ich Strogon aufgefordert, die Rückzahlung unverzüglich - nun binnen 7 Tagen vorzunehmen. Gleichzeitig habe ich Sie darauf hingewiesen, dass auch der vertraglich vereinbarte Neukundenbonus noch ausstünde.

Den Neukundenbonus haben Sie am 03.07.2018 mit 75,-- Euro und am 06.07.2018 mit 75,-- Euro auf mein Konto überwiesen.

Das Geld aus der Schlussrechnung ist immer noch nicht eingetroffen.
Zwischenzeitlich habe ich jetzt einen Termin beim Rechtsanwalt gemacht. Dieser ist am Freitag den 20.07.2018. Dies habe ich Strogon auch mitgeteilt - wenn bis daher mein Geld nicht da ist, werde ich dies Gerichtlich einklagen. Gleichzeitig werde ich auch Bescherde bei der Bundesnetzargentur einreichen.

Es kann doch nicht sein, dass diese Firma pünktlich monatlich abbucht, jedoch es nicht für Nötig hält, mein Guthaben zurückzuzahlen.





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