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A verkauft an B zwei MFH für rd. 800 TEUR.

Im Januar 2020 Auflassung für B im Grundbuch. A erhält Kaufpreis vor ca. 3 Monaten. B fordert Mieter im März auf, die Miete ab April 2020 an ihn zu überweisen, ohne irgendeinen Nachweis, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist. A hat es unterlassen, die Veräußerung gegenüber den Mietern anzuzeigen.

Laut Einsicht im Grundbuch vom 16.7.2020 ist im Grundbuch immer noch A als Eigentümer eingetragen. Es wurde auch bislang kein Umschreibungsantrag durch Notar gestellt. Am 7.7.2020 Ankündigung der Einstellung der Energieversorgung der Gemeinschaftsanlage durch EWEnetz.

Seit 10.7.2020 keine Nutzung von Treppenhaus -, Eingangs-, Außen- und Kellerbeleuchtung, SAT-Anlage sowie der Klingelanlage mehr möglich.

Mieter C fordert unter Fristsetzung Vermieter A und B auf, unverzüglich für Allgemeinstrom zu sorgen, da sich im Haus kranke Personen befinden, die für Notfälle dringend auf die Klingelanlage angewiesen sind. Mieter C ist 100 % schwerbehindert (Krebserkrankung mit monatlicher Chemotherapie). Mieter D benötigte in der vergangenen Woche mehrfach einen Notarzt, wobei sich in einem Fall die Rettungskräfte nur durch lautes Schlagen gegen die Haustür bemerkbar machen konnten, damit ein Transport ins Krankenhaus erfolgen konnte.

Auch nach einer Woche immer noch kein Allgemeinstrom. EWE interessiert sich nicht für Belange der Mieter, da diese nicht Vertragspartner sind, obwohl EWE auf ungeklärte Eigentumsverhältnisse hingewiesen wurde.





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