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Wir haben im Oktober 2021 einen Hausanschluss für einen Neubau in Zerf in Auftrag gegeben. Ende März erhielt die Telekom den Bauablaufplan von uns. Darin vorgesehen war, dass im Juni der Keller steht und das Kabel der Telekom in den Keller gelegt werden kann. Ende Juli hatten wir, wie im Bauablaufplan festgehalten, die Baureife für den Hausanschlusskasten gemeldet. Bis hierhin ist seitens der Telekom nichts passiert.

Ende September hat unser Tiefbauer das Kabel der Telekom dann mal ins Haus verlegt, damit der Straßenendausbau Randsteine bei uns setzen konnte. Nach einigen Telefonaten im Oktober, schaffte es die Telekom dann auch am 03.11.2022 den Anschlusskasten zu setzen.

Bis zum 16. November gingen nochmal einige Anrufe ins Land, weil die Leitung nicht freigeschaltet wurde. Nach mehreren Weiterleitungen am 16. November wurde dann schlussendlich festgestellt, dass kein Port frei ist, um eine Leitung zu schalten. Die Rechnung über 800 EUR für den Hausanschluss bekamen wir schon am 14. November. In dieser hieß es, die Leitung wäre fertig und geschaltet. Von der Telekom wurden wir mit einem Sonderkündigungsrecht vertröstet und uns wurde gesagt, Sie könnten uns leider kein Internet anbieten.

Laut Telekommunikationsgesetz vom Dezember 2021 ist sie jedoch verpflichtet, uns einen Anschluss anzubieten. Wir haben diesbezüglich bei der Telekom eine Beschwerde eingereicht und auch gefordert, dass die 800 EUR für den Hausanschluss bis zur Lösung storniert werden. Bisher herrscht allerdings von seitens der Telekom Funkstille.





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