821 Views | 23.11.2015 | 18:40 Uhr
geschrieben von Eberhard Seidensticker

Sony Deutschland GmbH (Berlin)

MEDIA-Markt ich war so blöd

Mein Sohn hat sich am 23.08.2014 bei Media Markt Wiesbaden (Äppelallee-Center) nach langem Sparen eine PS4 gekauft. Am 27.06.2015 lief das Gerät plötzlich nicht mehr und wir haben das defekte Gerät zum Verkäufer zurückgebracht.

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Ich habe dies schon mit Bauchgrimmen getan, da ich zum wiederholten Mal mit fadenscheinigen und teilweise falschen Argumenten versucht wurde abzuwimmeln. Deshalb war ich zunächst überrascht, als der Service-Desk das Gerät entgegen nahm und ein paar Tage später die Nachricht kam, ich könne die PS4 wieder abholen, kostenfrei und als neues Gerät.

Jedoch am 22.10.2015 hatte die Konsole wieder einen Defekt und die Prozedur begann erneut. Diesmal hat man aber das Gerät nicht kostenfrei repariert sondern 196,- Euro erhoben. Auf meine Einlassung hin, dass das ein umgetauschtes Neugerät sei, hat man mich in Kenntnis gesetzt, dass dies zwar ein lediglich ein repariertes Austauschgerät sei und somit kein Garantieanspruch mehr bestehe. Eine Eingabe beim Support von Sony Deutschland hatte ganz lapidar zur Antwort, "dass man auf das Gebaren seiner Händler keinen Einfluss habe". Abgesehen davon, dass das einem kleinen Jungen gegenüber eine Riesensauerei ist, bin ich davon überzeugt, dass hier der Tatbestand der Täuschung und des Betruges erfüllt ist.

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Meine Forderung an Sony Deutschland GmbH: Erstattung der Reparaturkosten, Aushändigung eines Neu-Gerätes


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


23.11.2015 | 18:46
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Wenn sie davon überzeugt sind, dass Straftatbestände vorliegen, was wollen sie dann hier?
Sie wissen doch, dass MediaMarkt diese Beschwerdeplattform ignoriert und die Weiterleitung von Beschwerden untersagt hat.

23.11.2015 | 18:48
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Es wird schon wieder ein Kommentar gesperrt! Wann werden endlich die Filtereinstellungen überarbeitet? Langsam reicht es.

24.11.2015 | 16:39
von H. Schmitt | Regelverstoß melden
Dass kein Garantieanspruch auf das Ersatzgerät besteht, das könnte sein.
Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hingegen, ist noch nicht verstrichen.
Falls das Austauschgerät einen ähnlichen Fehler wie das erste reklamierte Geräte aufweist, sollten Sie versuchen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

29.11.2015 | 13:32
von ReclaBoxler-1845125 | Regelverstoß melden
Wann denkt RB endlich daran den o. G. fehlenden Kommentar freizuschalten?



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