263 Views | 15.05.2016 | 19:32 Uhr
geschrieben von Waltraud Glänzel

congstar GmbH

Rückvergütung der Telefonkosten bei Kündigung

Nachdem constar von uns weitere Geldaufbuchung trotz 17 Euro Bestand verlangte, haben wir gekündigt.

Ich besitze ein Handy, aber kein Email.

Unser Schreiben wurde per Post von meinem Mann versandt.

Per Email bekamen wir die Rückantwort, dass meine Frau persönlich kündigen muss.

Den 2. Brief hat meine Frau mit Kopie des Personalausweises und Unterschrift abesendet.

Trotzdem überweist constar nicht die noch vorhandenen Telefongelder auf der Karte, trotz einwandfreier Vertragsregelung.

Eine Rückfrage per Email, wurde wieder mit dem angeblichen ungültigen Vertragspartner begründet.

Wie soll jemand, der kein internet Anschluss hat, so zu seinem Geld kommen.

Das Vorgehen der Firma constar ist, wie ich auch schon aus anderen Foren lesen konnte eine bodenlose Unverschämtheit.

Verträge sind dazu da eingehalten zu werden.

VON BEIDEN SEITEN!

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Meine Forderung an congstar GmbH: Rückvergütung der noch vorhandenen Telefonkarten Gelder laut Vertrag von constar. Schriftliche Kündigung wurde geschickt.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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