Media Markt (Ingolstadt)
Kaffeevollautomat 9 Tage alt
Habe am 19.09.2017 einen Kaffeevollautomaten gekauft, heute fing er an zu qualmen und zu gribbeln. Eingepackt, und hin. Nun soll ich auf Reparatur warten. Angeblich, weil ich das Siegel aufgerissen habe. Nur wie sollte ich die Maschine aus der Verpackung nehmen, ohne den Deckel zu öffnen? Wollte mit Zuzahlung eine andere Maschine von anderem Hersteller kaufen, ging nicht. Sagte auch, damit ich nun Angst hätte, die Maschine nach Reparatur zu benutzen.
Wurde vom Chef belächelt. Auch die Gewährleistung würde nur bei Online Kauf gelten, nicht bei in Geschäften gekaufte Ware. Und da wird immer gejammert, online macht Geschäfte kaputt.
Habe meine Mediaclubkarte gleich da gelassen.
Gemäß § 437 und 439 BGB haben Sie ein Recht auf ein neues Gerät oder Rücktritt vom Kaufvertrag-also Geld zurück-nach Ihrer Wahl- und nicht nach der Wahl des Verkäufers. Auch für den Media Markt gelten die Gesetze! Viel Erfolg.