Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Köln)
Widerspruch nach § 355 BGB
Bestell-/Kundennummer: 102521001
Anfrage eines Receivers für den Fernsehempfang in HD angeboten wurde ein internetfähiges Komplettpaket u. Wechsel des TelAnbieters, obwohl ich weder Internet noch Computer o. ä. besitze und es auch nicht vorhabe zu besitzen.
Als ich die Bestätigung des o. g. Angebotes nach drei Tagen erhielt, legte ich sofort am 20.06.2017 Widerspruch schriftlich per Einschreiben und Rückschein ein.
Das Paket was zwei Tage später eintraf, ließ ich sofort zurückgehen - "Annahme verweigert".
Nun kommt der Cluo: Die erste Abbuchung war Ende Juni, ließ ich sofort zurückholen.
Kurz darauf eine weitere Abbuchung, Anruf bei der Bank - zurückholen. So ging das noch bis Ende August. Ich legte mehrfach Beschwerde ein, Reaktionen waren wieder eine Abbuchung. Auf meine Beschwerde erhielt ich am 19.09.2017 endlich Antwort, dass man im Hause Unitymedia die Rückbuchungen akzeptiert bzw. storniert hat, da ja die Hardware ebenfalls als Retoure verzeichnet wurde. Ich dachte, nun ist ja alles gut, der FALL endlich abgeschlossen.
Zwei einfache Vorgänge: Widerspruch innerhalb 14 Tagen - Retoure der Hardware gutschreiben. Es sollte doch möglich sein, diese zu beiden Vorgänge dem Kunden bestätigen und alle weiteren norwendigen Schritte veranlassen, damit ein Abschluss erfolgt.
Weitgefehlt: Nach diesem klärenden Schreiben vom 19.09.2017 kam eine Rechnung mit einer Aufrechnung und einer Restforderung von € 5,00. Dem wurde meinerseits widersprochen. Ende September wurden wieder 92,36 Euroo abgebucht - Ein SEPA-MANDAT WURDE NIE ERTEILT. Auch diesen Betrag ließ ich über m. Bank zurückholen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Am 13.10.2017 erreichte mich wieder ein sehr freundliches Schreiben einer anderen Dame vom Beschwerdemanagement mit dem zentralen Satz:
"Der Widerruf wurde erfasst und die Entgelte gutgeschrieben". Weiter heißt es in dem Schreiben:
"Wir haben den Betrag von 77,36 Euro am 02.10. zur Erstattungan Sie an unsere Bank weitergeleitet. Bitte prüfen Sie den Zahlungseingang.
Durch die von Ihnen veranlasste Rückbuchung in Höhe von 92,36 Euro sind nun offene Forderungen entstanden, welche von Ihnen zu zahlen sind."
Eine Überweisung von Seiten UM ist nicht eingegangen. Kann das jemand verstehen? Wo faktisch nie eine Forderung bestand, weil alles zurückgebucht wurde, entsteht plötzlich eine Forderung aus dem NICHTS?