45 Views | 25.11.2019 | 13:40 Uhr
geschrieben von Rabea und Kai Brinkmann
Bestell-/Kundennummer: 244962021
Keine Kulanz bei Umzug nach 17 Jahren Vertragsverhältnis
Wir ziehen nach Niedersachsen um, dort kann Unitymedia keinen Kabel - Anschluss liefern. Eine Sonderkündigung ist erst ab Ummeldedatum mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Rechtlich mag Unitymedia hier auf der sicheren Seite sein, aber nachdem man 17 Jahre Kunde war, ständig mit schlechter Anschlussqualität gelebt hat und der Anbieter am neuen Wohnort nicht einmal liefern kann, hätte ich mir eine kulante Lösung gewünscht.
Am meisten ärgerte mich die Aussage: der Gesetzgeber erlaubt keine Kulanz, so was habe ich noch nie gehört. Jeder Kaufmann kann seinen Kunden einen Betrag gutschreiben.
Unitymedia ist nicht empfehlenswert!
Meine Forderung an Unitymedia NRW GmbH:
Auflösung des Vertrages zum 31.12.2019
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