562 Views | 01.07.2021 | 20:43 Uhr
geschrieben von Turcitu Simona

Deichmann (Essen)

Reklamation

Bestell-/Kundennummer: 8444

Deichmann im Einkaufszentrum Mira in München

Ich wollte bei Deichmann im Einkaufszentrum Mira meine Schuhe umtauschen.

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4 Bilder

Ich hatte mir an dem Material meinen Finger verletzt. Allerdings sie wollten sie die Schuhe nicht zurück nehmen, weil ich sie zwei Stunden getragen habe.

Das Personal war sehr unfreundlich und hatte mich nicht gefragt, warum ich den Tausch wollte. Sie haben nur gesagt, wir nehmen die Schuhe nicht zurück, weil ich sie schon getragen habe. Ja, ich habe sie schon getragen, habe mir aber daran meinen Finger verletzt.

Was sollte ich machen, einfach wegschmeißen? Es hat meine Geld gekostet.

Ich bin sehr unzufrieden mit den Personal von Deichmann. Und leider ich kann nicht so gut deutsch, um mich verständlich zu machen.

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Meine Forderung an Deichmann: Ich will andere Schuhen kaufen!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


01.07.2021 | 22:22
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Hallo,

Sie verwechseln Reklamation und Umtausch. Zunächst ist dies kein Reklamationsgrund. Dies können Sie sich auch woanders geholt haben. Ein Umtauschrecht im stationären Handel gibt es auch nicht. Die Schuhe müssen also nicht umgetauscht werden.

Ihrer Forderung nach scheint es eher ein Fehlkauf gewesen zu sein. In Ihrem Fall: selber Schuld.

03.07.2021 | 20:05
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Von Stuss zu reden ist schon harter Tobak. Und inhaltlich ist an der Antwort ebenfalls nicht auszusetzen. Ein Recht auf Umtausch hat man, wie bereits geschrieben, hat man im stationären Handel nicht. Wenn am Schuh selbst kein Sachmangel vorliegt bleibt die Option der in Anspruchnahme der Gewährleistung ebenfalls nicht. Bliebe dann allenfalls die Hoffnung auf Kulanz.

05.07.2021 | 17:46
von R. Ha. | Regelverstoß melden
Anscheinend liegt doch ein Sachmangel zu Grunde. Dies ist selbstverständlich ein Grund zur Reklamation. Dies zu beweisen ist natürlich schwer. Ich kann der Beschwerdeführerin nur raten sich nun schriftlich zu beschweren und den Sachmangel deutlich zu benennen.
Viel Erfolg!



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