329 Views | 03.10.2023 | 10:46 Uhr
geschrieben von Bernd Zielke

PENNY-Markt GmbH (Hamburg)

Wegen Parkplatzüberwachung meide ich ab sofort PENNY

Ich möchte mich nun verabschieden von der Penny Markt GmbH, genauer: von der "obersten Heeresleitung" der Verkaufshallen, welche ein neues wirtschaftliches Standbein entdeckt und sich vertraglich mit der "dunklen Seite der Macht" eingelassen hat.

SCHLAGWORTE

Noch genauer: mit einer Parkplatzüberwachung auf deren Parkplätzen.

In einem geschickten Zusammenspiel eines "Vertrages" über einen Privatparkplatz mit seinen Bedingungen incl. automatisierter Geländeüberwachung, den man ungefragt eingeht, sobald man den Parkplatz zum Einkaufen für 60 min. nutzt, ist auf bunten Schildchen die Rede.

Konkret: eine saftige Vertragsstrafe in Höhe von 40,-- € wird bei Überschreiten von 60 Min. Parkzeit fällig, beispielhaft zu sehen auf einem Hinterhofparkplatz in Hamburg-Fuhlsbüttel, Erdkampsweg 43.

Man könnte geneigt sein zu sagen: 48,-- €, bezahlt für 75 min. Parkzeit, macht 64 Cent pro Minute.

Ohne jetzt moralinsauer § 291 StGB extra zu bemühen, zolle ich Ihnen sogar Respekt zu Ihrem Ideenreichtum; bei diesen Gewinnmargen könnte Penny in Kürze das Geschäftsmodell eines Parkplatzvermieters mit angeschlossenem Krämerladen betreiben.

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Nun werden sie schmunzeln und denken: Na ja, nicht weiter schlimm; ist bestimmt nur wieder einer dieser ewiggestrigen Querulanten; diese Störenfriede brauchen wir in unseren Läden gar nicht.

Wenn Sie sich dann ausgelacht haben, blicken Sie doch mal auf die Fotos*; geschossen an einem normalen Samstagnachmittag gegen 16:00 Uhr zur Hauptverkaufszeit am Wochenende. Seltsam, nicht wahr? Kaum Fahrzeuge da.

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*Anmerkung der ReclaBox-Redaktion: Aus Datenschutzgründen wurden die Bilder gelöscht, da sie offenbar auf privatem Grundstück gemacht wurden und somit der Eigentümer entscheidet, ob er Aufnahmen erlaubt sind oder öffentlich gemacht werden dürfen! Selbiges gilt für Briefe von Dritten.

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Und mit den Fahrzeugen sind auch die Kunden verschwunden; die stimmen mittlerweile mit den Füßen ab.

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.10.2023 | 20:14
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Solche privaten Knöllchen sind dann zulässig, wenn der Eigentümer deutlich und damit gut erkennbar auf die Bedingungen für das Parken hingewiesen hat. Hat er das nicht, so kann er auch kein privates Knöllchen erheben.

Ich unterstelle jetzt einfach mal, da ich die örtlichen Gegebenheiten natürlich nicht kenne, dass der Hinweis auf das etwa anfallende Knöllchen korrekt gegeben wurde. In einem solchen Fall sollte man als Autofahrer, der dort parkt, immer bedenken, warum das der Einzelhändler macht.

Penny oder wer auch immer macht dies ja nicht, um seine Kunden zu ärgern. Der Supermarkt möchte ja Kunden behalten und gewinnen. Das ist in den meisten Fällen quasi Notwehr des Supermarktes. Nämlich immer dann, wenn die Parkplätze, die für die Kunden reserviert sind, von anderen Menschen zu häufig und zu oft und in zu hoher Zahl genutzt werden. Dann haben nämlich die tatsächlichen Kunden es schwieriger, einen Parkplatz zu finden. Deshalb macht ein Anbieter das.

Ich persönlich hätte mich in einem solchen Fall direkt an den Betreiber des Supermarktes gewandt. Es kann gut sein, dass dann beim Nachweis des Einkaufens, zum Beispiel durch einen Kassenzettel, der Supermarkt eine entsprechende Erstattung des Knöllchens vornimmt. Oder der Dienstleister wird angewiesen, das Knöllchen wieder zurückzunehmen.

Da es sich aber um reine Kulanz handelt bei einem solchen Fall, würde ich natürlich sehr freundlich und kooperativ auftreten.



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