Stadt Leipzig (Leipzig)
Verweigerung eines Abholtermins für neuen Personalausweis
Verweigerung eines Abholtermins für neuen Personalausweis und einer ordnungsgemäßen Quittung mit allen erbrachten Dienstleistungen.
Mit Datum vom 31.07.2023 erfolgte eine Beschwerde bzgl. Nichterhalt einer ordnungsgemäßen Quittung nach Barzahlung im Bürgerservice Schönefelder Rathaus durch die Mitarbeiterin Frau [...] für alle erbrachten Dienstleistungen betreffs der Neubeantragung des Personalausweises.
Die Quittung fehlt bis dato immer noch, nach mehr als acht Wochen.
Ein Termin für die Abholung des neuen Personalausweises laut verbindlicher Zusage der o. g. Mitarbeiterin habe ich ebenfalls bisher nicht erhalten.
Auf die Erinnerung bzgl. Übermittlung Abholtermin vom 28.08.2023 via E-Mail an die Leiterin des Bürgerservice Frau [...] habe ich bis heute noch keine Antwort.
Will man sich dort in der Verwaltung wegducken, um Probleme abzuwehren?
Leiten Sie bitte dieses Schreiben an Ihren obersten Dienstherren weiter u. übermitteln darüber eine rechtsverbindliche Bestätigung.
Des Weiteren teilen Sie bitte unverzüglich einen verbindlichen Personalausweis - Abholtermin mit. Als Eingangstermin habe ich den 06.10.2023 vorgemerkt.
Wie soll die Stadt Leipzig erkennen, um welchen Bürger und Vorgang es sich handelt?
Sie teilen weder Ihren Namen mit, noch irgendeine Vorgangsnummer oder Ähnliches.
Im Prinzip alles richtig!
Aber die Stadt Leipzig kann sich grundsätzlich auf dieser Plattform melden, um eine Kontakt mit dem Beschwerdeführer herzustellen.
Man kann nur hoffen, dass sie überhaupt reagiert - heute Brücken-, morgen Feiertag und Schulferien in Sachsen bis 14.10.23.
Da hilft eventuell Daumen drücken!
übermitteln Sie bitte unverzüglich zum Sachverhalt Nr. L84K9KTG69 die entsprechenden Lösungen.
MfG
jdoersch
übermitteln Sie bitte unverzüglich zum Sachverhalt Nr. L84K9KTG69 die entsprechenden Lösungen. Leiten Sie den gesamten Sachverhalt an Ihren obersten Dienstherren weiter und übermitteln darüber eine entsprechende Bestätigung mit Unterschrift.
MfG
jdoersch
übermitteln Sie bitte unverzüglich zum Sachverhalt Nr. L84K9KTG69 die entsprechenden Lösungen.
MfG
jdoersch
übermitteln Sie bitte unverzüglich zum Sachverhalt Nr. L84K9KTG69 die entsprechenden Lösungen.
MfG
jdoersch
Beschwerde ist noch nicht gelöst