Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 89 Views | 01.03.2024 | 11:56 Uhr
geschrieben von Patrick Kie

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Falsche Vertragsdaten, keine Bestätigung des Widerrufs

Mir wurde einfach eine falsche Auftragsbestätigung zugesendet.

Habe mich direkt gemeldet und wollte diese Änderung, leider war dies nicht möglich - warum auch immer, evtl. will man keine Kunden - und ich habe keinerlei Rückmeldung erhalten, sodass ich nun gezwungen war, von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

Leider erhalte ich auch hier keine Bestätigung oder Rückmeldung. Für einen Anbieter in der Größenordnung bin ich sehr, sehr enttäuscht!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Bestätigung Widerruf und das umgehend


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.03.2024 | 11:56
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Patrick,

vielen Dank für Ihre erneute Beschwerde.

Wir möchten uns gern einen Überblick verschaffen und alles für Sie klären. Deshalb wäre es sehr hilfreich, wenn Sie uns Ihr Anliegen zusammen mit Ihrer Vertragsnummer an socialmedia spider monkey eon.de schicken.

Wir finden dann schnell mehr heraus und melden uns anschließend gern wieder bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.03.2024 | 12:34
von Patrick Kie | Regelverstoß melden
Leider habe ich wieder nur eine Vertragsbestätigung bekommen, auf meinen Widerruf wurde nicht eingegangen. Ich habe nun erneut eine E-Mail an die oben genannte Adresse geschickt. Selbst telefonisch sagt man mir nur man leitet es weiter. Ich bin wirklich sehr enttäuscht und verstehe nicht wie man so mit potenziellen Kunden umgehen kann. Mir wird die ganze Zeit einfach willkürlich etwas bestätigt, was ich zu keinem Zeitpunkt bestellt habe. Und dann wird obwohl ich mich mehrfach gemeldet habe einfach mein derzeitiger Anbieter gekündigt und ich erhalte mehrere Auftragsbestätigung mit willkürlichen Angaben. Ich erwarte eine zügige Klärung des Sachverhalts.

04.03.2024 | 19:09
von Patrick Kie noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich weiterhin niemand gemeldet…. Evtl. muss man nach den §§ 111a und 111b EnWG die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen einzuleiten nutzen.


06.03.2024 | 22:36
von Patrick Kie noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.

E.ON reagiert weiter nicht auf E-Mails, Anrufe oder Schreiben. Auch das Socialmedia-Team hilft nicht und gibt keine Rückmeldung.

Bei der Bundesnetzagentur soll man wohl eine Beschwerde einlegen, wobei ich über das Verhalten generell mehr als entsetzt bin.

Die Mitarbeiter, die dies hier lesen, sollten dringend handeln!





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