51 Views | 16.04.2024 | 09:50 Uhr
geschrieben von Leo Enderes

CRAFTMAX Marketplace & Service Europe GmbH (Berlin)

Widerruf läuft ins Leere, keine Reaktionen

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer #63809 vom 14. Februar 2024

Mitarbeiter legte einfach auf

Bei der Firma CraftMax habe ich online über deren Webshop zwei Artikel erworben, wovon einer nicht für meine Zwecke passt.

SCHLAGWORTE

Auf der Homepage wird angegeben, dass ein Widerruf via Widerrufsformular auf der Homepage bzw. per E-Mail erfolgen kann. Besagtes Widerrufsformular ist - auch nach intensiver Suche - nicht aufzufinden, weshalb ich also fristgerecht per Mail widerrief.

Diese Mail blieb mehrfach unbeantwortet, ohne jegliche Reaktion der Firma. Laut Mitteilung auf der Homepage hätte ich ein Rücksendeetikett erhalten müssen.

Telefonisch war die Firma ebenfalls über Tage nicht erreichbar. Eine Bandansage verwies auf die Messetätigkeit und dadurch beschränkte Erreichbarkeit. Am 04.03.2024 gegen 14:00 Uhr gelang es mir dann, einen Herrn ans Telefon zu bekommen. Er gab an, nicht berechtigt zu sein, Rücksendung freizugeben. Er werde mein Anliegen jedoch an seinen Chef melden und man wird mir die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen.

Am 09.03.24 erhielt ich daraufhin eine Mail mit der Anfrage, aus welchem Grund ich die bestellte Ware nicht mehr wolle? Diese beantwortete ich entsprechend. Seitdem habe ich keinen Kontakt mehr zu der Firma herstellen können. Telefonisch sind sie nicht zu erreichen, Lesebestätigungen werden nicht übermittelt. Ich vermutete bereits hier, dass man seitens der Firma mein Anliegen aussitzen möchte.

Die Bestellung erfolgte am 14.02.2024, die Lieferung am 22.02.2024. Mein erster Widerruf erfolgte am 23.02.2024 per Mail, weitere per Mail am 27.02., 28.02., 09.03.2024.

Am 12.02.2024 beantwortet ich die Mail vom 09.03.2024, am 20.03.2024 fragte ich nach, wann ich mit dem Rücksendeetikett bzw. Anweisungen rechnen kann. Kontakt bzw. Antwort bestand lediglich am 04.03.2024 in Form des o. g. Rückrufs sowie der Mail am 09.03.2024. Der Warenwert beträgt 79,95 €.

Am 15.04.2024 gelang es mir dann erneut, telefonisch Kontakt zu einem Mitarbeiter herzustellen. Ich gab an, eine Rücksendung tätigen zu wollen und mich diesbezüglich bereits mehrfach gemeldet zu haben.

Ich wurde daraufhin penetrant nach Gründen hierfür gefragt. Unter Verweis auf die Widerrufsbelehrung gab ich an, dass der Artikel nicht für den vorgesehenen Zweck passe. Der Mitarbeiter fragte mich daraufhin vorwurfsvoll, weshalb ich denn überhaupt Artikel bestellen würde, die nicht passen.

Nachvollziehbarer Weise ist dies beim Onlineshopping nicht immer vermeidbar.

Da der Mitarbeiter sehr fordernd und unhöflich auftrat, verwies ich darauf, dass ich keinen Grund brauche, um einen Artikel zurückzusenden. Der Mitarbeiter erwiderter daraufhin sinngemäß, dass sie ebenfalls keinen Grund benötigen und beendete einfach das Gespräch mit "tschüss". Als ich erneut versuchte anzurufen, war dauerhaft besetzt bzw. mein Anruf wurde abgelehnt.

Allem Anschein nach ist man überhaupt nicht daran interessiert, einen Widerruf bzw. eine Retoure zu bearbeiten. Wo das Problem liegt, kann ich nicht nachvollziehen.

Eine Rücksendung im Onlinehandel sollte die einfachste Übung für ein Unternehmen sein.

Es ist traurig und sehr bezeichnend, dass ein solcher Umgang mit Kunden seitens der Geschäftsführung toleriert wird.

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Meine Forderung an CRAFTMAX Marketplace & Service Europe GmbH: Rücknahme des Artikels unter Erstattung des Kaufpreises, Übernahme der Versandkosten


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Kommentare und Trackbacks (2)


17.04.2024 | 20:12
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Der Widerruf erfolgte ja ganz offenbar fristgerecht. Entgegen landläufiger Meinung muss der Händler dem Käufer aber keineswegs ein Retourenetikett anbieten. Der Käufer muss, wenn das nicht erfolgt, den Artikel zunächst auf eigene Kosten zurücksenden. Sollte die Widerrufsbelehrung den Hinweis enthalten haben, dass der Verkäufer die Kosten der Rücksendung trägt, würden die verauslagten Kosten dann natürlich zusätzlich vom Händler erstattet werden müssen. Stand in der Widerrufsbelehrung, dass der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, erfolgt logischerweise keine Erstattung der Rücksendekosten.

Da der Händler hier ja offenbar nicht wirklich kooperativ ist, sollten sie den Artikel auf eigene Kosten zum Händler zurücksenden. Der Widerruf erfolgte ja bereits.

Vollkommen richtig ist, dass sie keinerlei Gründe für die Rücksendung angeben müssen. Diese kann man angeben, das kann dem Händler später helfen. Irgendeine Verpflichtung besteht dafür nicht.

23.04.2024 | 22:09
von Leo Enderes noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bislang erfolgte keinerlei Reaktion seitens CraftMax




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