76 Views | 04.05.2024 | 10:16 Uhr
geschrieben von Sascha Reinhold

MAINGAU Energie GmbH (Obertshausen)

Umzugsgebühr berechnet - kommunikative Inkompetenz

Bestell-/Kundennummer: 42025350

Das Schlechteste, was ich an Kommunikation jemals erlebt habe!

Sofern die Technik funktioniert, ist der Laden brauchbar und macht das Nötigste.

SCHLAGWORTE

Sobald man irgendwas möchte, wird man komplett allein gelassen und erhält keinerlei Informationen.

Unzählige Telefonate und E-Mails bleiben einfach unbeantwortet. Ständig wird man vertröstet, man würde sich auf jeden Fall melden. Mittlerweile lache ich nur noch, wenn mir das der nächste Servicemitarbeiter erklärt.

Bei keinem einzigen Mal - und ich habe oft angerufen - habe ich einen Rückruf erhalten, sondern musste mich nach Wochen selbst melden und Feedback erfragen. E-Mails bleiben komplett unbeantwortet, obwohl am Telefon versichert wurde, dass dieser Weg besser sei, um Antworten zu kriegen.

Im April 2024 sind wir umgezogen. Wir wollten Kunde bleiben und den Internetanschluss mitzunehmen. Mir wurde am 06.03.2024 mitgeteilt, dass der vorherige Tarif DSL 250 nicht verfügbar sei und mir daher ein Sonderkündigungsrecht zustehe.

In einem Telefonat mit einer Servicemitarbeiterin habe ich erklärt, dass ich bereit bin, auf den Tarif DSL 100 herunterzustufen, jedoch ohne die anfallende Umzugsgebühr.

Diese Mitarbeiterin klärte dies ab, rief mich am nächsten Tag zurück und versicherte mir, dass dies möglich sei und dass ich die Umzugsgebühr nicht zahlen müsse. Daraufhin habe ich mich dazu entschlossen, auch bei geringerer Leistung Kunde zu bleiben.

Leider musste ich feststellen, dass die Umzugsgebühr trotz dieser Vereinbarung auf meiner März-Rechnung aufgeführt und von meinem Konto abgebucht wurde. Ich bin nicht bereit, für eine Umzugsleistung zu zahlen, für die ich explizit keine Zustimmung gegeben habe.

Es ist äußerst enttäuschend, dass trotz dieser Zusicherung am Telefon die Umzugsgebühr berechnet wurde. Hätte ich nicht die Gewissheit gehabt, dass mir diese Gebühr erlassen wird, hätte ich mich definitiv für einen anderen Anbieter entschieden.

Diese Mail ging nach vorherigem Telefonat am 26.04.2024 auch an MAINGAU und bleibt bis heute ohne Reaktion.

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Meine Forderung an MAINGAU Energie GmbH: Rückbuchung der Umzugsgebühr


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


05.05.2024 | 18:59
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie haben seinerzeit doch sicherlich schriftliche Unterlagen in Form von E-Mails oder Leistungsbeschreibungen oder Vertragszusammenfassungen oder Ähnliches bekommen. Finden sich denn in diesen E-Mails oder Schriftstücken irgendwelche Hinweise auf die Umzugsgebühr?

06.05.2024 | 02:17
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
In der Beschwerde geht es nicht um eine generell unzulässige Umzugsgebühr, was immer das auch ist. Diese Gebühr wird schon irgendwo als Vertragsbestandteil erwähnt sein.
Sondern es geht um die Nichteinhaltung des Erlasses dieser Umzugsgebühr aus Kulanz oder dergleichen, da dies eigentlich so telefonisch vom Kundenservice kommuniziert wurde.
Da nützen doch irgendwelche alte Vertragsunterlagen nichts, da würde wohl nur ein Nachweise über die abweichende (Sonder-) Vereinbarung helfen, welche augenscheinlich aber nicht vorliegen.

06.05.2024 | 12:02
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ich meine, keine alten Unterlagen. Es gab ja eine Vertragsänderung beim Umzug. Telefonisch. Also muss es eine schriftliche Zusammenfassung geben, der zugestimmt wurde. Wenn dort keine Umzugsgebühr auftaucht, darf auch keine berechnet werden.



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