Durch mobilcom-debitel gelöste Beschwerde. | 2261 Views | 11.03.2010 | 10:42 Uhr
geschrieben von W. Mahr

mobilcom-debitel GmbH (Stuttgart)

Debitel zahlt Prepaid Restguthaben nicht aus

Ich hatte meinen Prepaid-Vertrag zum 31.10.09 gekündigt und die Rückerstattung des Restguthabens in Höhe von 30,29 EUR beantragt.

SCHLAGWORTE

Das entsprechende Antragsformular habe ich mit allen erforderlichen Unterlagen an DEBITEL in Stuttgart geschickt. Diese Sendung ist auch nachweislich bei DEBITEL eingegangen. Auf dem Antragsformular hatte DEBITEL vorsorglich vermerkt:

"Die Prüfung Ihres Antrages bedarf aufgrund des hohen Antragsaufkommens etwas Zeit. Wir bitten Sie, sich bis zur Auszahlung bis zu max. sechs Wochen zu gedulden."

Inzwischen sind bald 16 Wochen verstrichen, aber das Geld hält DEBITEL immer noch zurück. Natürlich habe ich schon mehrmals bei DEBITEL nachgefragt und schließlich schriftlich ein Frist bis zum 15.02.10 gesetzt - doch wie schon im vergangenen Jahr antwortete DEBITEL am 22.02.10 mit dem Hinweis: "Die Auszahlung Ihres Restguthabens wurde veranlasst."

Aber es war wohl auch diesmal wieder nur ein Hinhalte-Manöver, denn auf die Rückerstattung des ausstehenden Betrages warte ich noch immer!

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: Rückzahlung des Prepaid-Restguthabens in Höhe von 30, 29 EUR


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Kommentare und Trackbacks (3)


11.03.2010 | 18:22
von So So | Regelverstoß melden
Oma und Opa hat man auch das Not-Handy mittels Sperrung der Sim-Karte tot gelegt, da sie es kaum benutzt haben. Leider sind Oma und Opa doof, weil sie nicht Sms bedienen können und die Sms zwecks Aufladung kam. Auf zwei Briefe zwecks Erstattung des Guthabens reagiert man nicht.

Es gibt ja ein Urteil, dass das Guthaben zu erstatten ist, bzw. heute löst man das Problem, dass die SMS-Karten keine Ablauffrist haben.

Aber das kleine verfallene Guthaben schert die Geschäftsführer einen Teufel. Die sacken das Guthaben für sich (für die Gesellschaft) ein. Eine Strafanzeige wegen Verdachts der Unterschlagung wird von Staatsanwaltschaft nicht beachtet, weil der Wert des Guthabens eben zu gering ist. Es besteht zwar eine 4-jährige Verjährungsfrist. Und hinterher zu telefonieren lohnt sich auch nicht, da die kostenpflichtige Hotline bis zu 0,49 €/min kostet.

Bei € 30,-- könnte vielleicht schon ein Beamter auf der Polizeiwache seinen Hin.... bei einer Strafanzeige bewegen.
Oma und Opa haben die Handys entsorgt und wollen auch keins mehr. Sie hoffen, dass sie nie überfallen werden und keinen Notdienst benötigen.

29.03.2010 | 09:52
von W. Mahr | Regelverstoß melden
Am 16.03.10 hatte ich bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen DEBITEL wegen Unterschlagung gestellt. Am 26.03.10 wurde schließlich das Restguthaben ausgezahlt. Ich kann daher nur jedem raten, in einer vergleichbaren Situation diesen Weg zu gehen!

30.03.2010 | 15:08
von W. Mahr gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie ich am 29.03.10 in Form eines Kommmentars bereits berichtet habe, wurde die ausstehende Summe inzwischen überwiesen.

Ich danke hiermit nochmals dem ReclaBox Support-Team für seine Bemühungen!




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