603 Views | 12.05.2011 | 18:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2356309

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

TelDaFax Vertragsbruch Strom & Vertragsbruch Gas Verschleppung

Bestell-/Kundennummer: Gas3805704 /Strom2813929

Ich bin seit 2008 ein Kunde der TeldaFax, was den Strom angeht. Nun gerade gestern erhielt ich Post von meinem Vorversorger E-On, wo man mir mitteilte, dass die TeldaFax ihr Netzentgelt seit geraumer Zeit nicht mehr nach gekommen ist und ich somit automatisch wieder an den Vorversorger fallen würde.

SCHLAGWORTE

Ich habe darauf hin sofort einen Brief an TeldaFax geschrieben (Vorlage hat die Verbraucherzentrale zur Verfügung gestellt) und sie darin aufgefordert, die Außenstände, die aus meinem Vertrag durch Vorleistung, Kaution, Schadenersatzansprüchen etc. entstanden sind, zu begleichen.

Ich hatte bereits als der Energieversorger swb, der TeldaFax gekündigt hat, mit der TeldaFax Kontakt über ihr tolles Service Center per Mail aufgenommen, eine Antwort liesß hierzu eine Woche auf sich warten.

In der Antwort, die ich bekam, stand zu lesen, dass das Problem mit der swb nicht mit dem Netzbetreiber E-On zu tun hat und hier alles Bestens sei. Diese Aussage ist keine acht Wochen alt.

Zu dem hatte ich im letzten Jahr auf Grund der Preissteigerungen im September noch in Erwägung gezogen, mit der Gasversorgung zu TeldaFax zu wechseln. Mit dem Einzug der Kaution waren sie ganz schnell. Zum 01.04.2011 sollte der Wechsel vollzogen werden. Ich hatte aufgrund der negativ Presse diesen Antrag auf Versorgung storniert. Mein Vorversorger die EWE wurde darüber von mir informiert und ist nach wie vor derjenige, der mich bis dato mit Gas beliefert und dies auch Monat für Monat von meinem Konto einzieht.

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Nun heute am 11.05.2011 bekomme ich einen Brief von TeldaFax, der am 06.05.2011 verfasst wurde, worin zu lesen steht, ich möchte bitte für Deckung meine Kontos sorgen, weil am Anfang der KW 19 zwei Monatsbeiträge der TeldaFax von meinem Konto abgebucht werden, das Problem, weswegen es nicht vorher ging, war systembedingt von Teldafax.

DER BRIEF ERREICHT MICH IN KW AM 12.05.2011 MITTEN IN KW 19.

Alleine die Tatsache, dass mir für das Versäumen und die Ignoranz seitens TelDaFax entgegen schlägt, zeugt nicht von gutem Geschäftscharakter. Mit dem Strom & Gas hat sich die Sache für mich erledigt und ich erwarte eine schnelle Regulierung meiner Guthaben. Jedoch wie es den Anschein hat, wird es sich aller Voraussicht nach ähnlich lange hinziehen, wie bei all den anderen Kunden und ehemaligen Kunden der TelDaFax GmbH.

Wenn die Frist meiner Einschreiben verstrichen ist, werde ich in jedem Fall meine Rechtsbeistände mit der Sache beauftragen, um zu meinem Recht zu kommen.

Ich kann nur jedem dazu raten, alle Beweise, Mails, Telefongespräche, Briefe etc. zu sichern, um einen lückenlosen Nachweis zu diesen Machenschaften je Fall erbringen zu können.

Wer nicht unbedingt Lust auf erhöhten Puls hat, sollte die Finger weg lassen!

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Regulierung des Guthabens aus beiden Verträgen wegen Vertragsbruch


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Kommentare und Trackbacks (7)


12.05.2011 | 19:02
von Walter Stegner | Regelverstoß melden
Handelsblatt vom 11.05.2011:

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/bei-teldafax-werden-boecke-zu-gaertnern/4156742.html

12.05.2011 | 19:48
von ReclaBoxler-6428028 | Regelverstoß melden
1) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu dem die Bestätigung der Kündigung, die Schlussrechnung und die Guthabenerstattung gefordert wird bzw. spätestens erstattet werden soll.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

12.05.2011 | 21:00
von ReclaBoxler-5215869 | Regelverstoß melden
Ach, da schreiben Sie jetzt aber Neuigkeiten, ReclaBoxler-2356309.
Tausende geneppte TelDaFax- Kunden fallen just in diesem Augenblick aus allen Wolken.
Danke für die Infos!

13.05.2011 | 08:46
von T. O. | Regelverstoß melden
Was liegt denn dort am 25. 05. (ich nehme an 2011)?

13.05.2011 | 19:23
von ReclaBoxler-8611128 | Regelverstoß melden
Lastschrift bei der Hausbank (zumindest versuchen) sofort rückgängig machen.

Lesen Sie hierzu unbedingt die Beschwerde vom 13.05.2011, 16.48 Uhr, gegen Teldafax "Erfolgreiches Zurückholen meines Guthabens hier in der Reclabox".

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

22.05.2011 | 14:00
von ReclaBoxler-2356309 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mich dazu entschlossen, meine Rechtsbeistände schon vorzeitig einzuschalten.
Ich habe zu meinem Beitrag am 18.05.2011 eine eher oberflächlich gehaltene Antwort erhalten, die ich, wie ich meine, alles andere als Service am Kunden suggeriert.


15.06.2011 | 19:30
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php



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