559 Views | 10.08.2011 | 13:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1568621

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Kundentäuschung?

Schon zum zweiten Mal, vor zwei Jahren war ich in Heinsberg das erste Mal.

SCHLAGWORTE

Eine Singer Nähmaschine für Angebotspreis 89.99 (war so im Regal ausgeschildert). Als wir mit der Nähmaschine an der Kasse waren, kam plötzlich der Preis 159,99. Als wir nachfragten, sagte die Kassiererin: "Mann kam noch nicht dazu, den Preis umzustellen, und die Kollegen seien alle in Pause, aber die Nähmaschine kostet 159,99."

Nun zwei Jahre SPÄTER: Ich benötige für eine Weiterbildung einen sogenannten Messenger Bag (Studententasche), ging zum Real und siehe da für 29,99 ausgeschildert (ohne Hinweise auf Bonuscards etc.), fand ich die richtige Tasche.

Ich ging zur Kasse, wollte die Tasche kaufen, als mir plötzlich (nach 20 min. Wartezeit an der Kasse) die Verkäuferin mitteilte, ohne Bonushefte kostet der Messenger Bag das doppelte, also: 59.99. Da fühle ich mich doch wirklich veräppelt, zumal ich gehe zwei Mal in Real und habe zwei Mal diese Erfahrungen!

Ein drittes Mal wird mir das nicht passieren, denn auch nach zahlreichen Gammelfleischaffären (bekannt durch Medien) war die (meine) Erfahrungen für mich maßgebend: Ich werde nie wieder den Real in Heinsberg und auch sonst keinen Real mehr betreten. Ich werde lieber teurere Produkte kaufen bei der Konkurrenz als beim Real, denn bei der Konkurrenz werde ich nicht so verschaukelt.

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Kommentare und Trackbacks (1)


10.08.2011 | 20:42
von ReclaBoxler-3122877 | Regelverstoß melden
www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/pdf/lfratgeber2009.pdf

Zitat: "Sie können sich über alle unzureichenden Preisauszeichnungen, die Ihnen bei Ihrem Einkauf, beispielsweise im Supermarkt an der Käsetheke oder in einem Schaufenster auffallen, beschweren.

Außerdem natürlich über alle sonstigen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, sei es im Dienstleistungsbereich oder im Handel.

Wo und wie kann man sich beschweren?

Der direkteste und schnellste Weg ist, sich unmittelbar an den zur Preisangabe Verpflichteten zu wenden. Das kann z. B. der Einzelhändler, der Handwerker, das Kreditinstitut oder die Wäscherei sein. Zunächst sollten Sie dort auf die jeweiligen Verstöße konkret hinweisen und deren Abstellung verlangen.

Zeigt sich der Adressat uneinsichtig und findet keine Verbesserung statt, dann besteht der nächste Schritt darin, sich an die zuständige Vollzugsbehörde zu wenden.

Für die Überwachung der Preisangabenverordnung im Bereich des Handels und der Dienstleistungsunternehmen sind die kommunalen Ordnungsämter grundsätzlich die richtigen Ansprechpartner.

Die jeweiligen Kontaktadressen und Ansprechpartner erfahren Sie bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung oder aus dem örtlichen Telefonbuch bzw. dem Internet.

Für den Fall, dass Sie dort keinen Ansprechpartner finden, richten Sie Anliegen zur mangelhaften Preisangabe ausschließlich schriftlich per Post oder E-Mail an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

Die Verantwortung für die Preisangabenverordnung liegt in den fünf Bezirksregierungen in Arnsberg, Köln, Detmold, Münster und
Düsseldorf jeweils in den Dezernaten 34.

Schreiben Sie auf das Briefkuvert bzw. in die Betreffzeile der E-Mail die Nummer des Dezernats, dann erreicht Ihre Beschwerde
direkt die richtige Stelle..." (Ende des Zitats)



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