Saturn Markt Dortmund city:
Stativ von Rollei abgeben zum Austausch innerhalb der GARANTIE
2717 Views | 19.04.2008 | 13:55 Uhr
geschrieben von Rainer Büchau
Saturn (Hamburg, Mönckebergstrasse)
Nutzungsgebühr bei Rückgabe wegen Mangel
Ich habe am 12.04.2008 eine DVB-T Twin Receiver nach 20 Monaten und 2 Reparaturen, wobei eine dritte anstand, zurückgegeben.
Ich wollte ein neues Gerät haben. Dies wurde abgelehnt und man bot mir an, entweder weitere Reparaturen in Kauf zu nehmen oder das Gerät ( Neupreis € 169,-- ) gegen Abzug einer Nutzungsgebühr von € 84,-- zurückzunehmen.
Da ich volkommen entnervt war, habe ich der Rücknahme zugestimmt. Leider wußte ich noch nichts von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass diese Praktik nicht zulässig ist.
hast Du das Urteil des EuGh überhaupt gelesen, oder gibts Du nur die Un- und Halbwarheiten wieder die teilweise durch die Medien verbreitet werden? Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf Gewährleistungsmängel ( Wir erinnern uns : Anfänglichkeit des Fehlers )!! Das bei Deinem Gerät ein solcher vorliegt scheint mir bei einer Gesamtnutzungsdauer von 20 Monaten doch ziemlich unwahrscheinlich. Aber selbst wenn in Deinem Fall ein Sachmangel im Sinne des BGB vorliegen sollte, so bezieht sich das Urteil auch nur auf einen Gerätetausch. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist von diesem Urteil deutlich ausgeschlossen.
Ich vermute einfach mal, das Dein Receiver ein typischer Fall für die Herstellergarantie ist, und da kannst Du froh sein das Du überhaupt von Deinem Gerät "erlöst" wurdest. Im Regelfall sehen die Hersteller eine Wandlungsmöglichkeit im Falle eines mehrfachen Garantischadens nicht vor.
Im Rahmen einer solchen Kulanzrücknahme ist eine Auszahlung des Kaufpreises abzüglich eines gewissen Nutzwertes mehr als legitim. Schließlich konntest Du das Gerät ja auch 18 Monate einwandfrei nutzen (ich hab jetzt mal geschätzte 4 Wochen pro Reparaturvorgang abgezogen)
Klar ist es ärgerlich wenn man sich ein Gerät kauft das nicht so tut wie man möchte, und klar ist es nicht angenehm seine Mittagspause bei Saturn oder andrern Geschäften zu verbringen um sein Gerät zu reklamieren aber die Kirche sollte im Dorf bleiben. Und wenn einem etwas gutes passiert sollte man es erkennen und nicht immer nur auf die Hetze der Medien hören !
in diesem Sinne
Koerschke
was Koerschke schreibt, ist nicht ganz richtig. Ich habe mich auf
das EUGH-Urteil vom 17.04.08 C-404/96 bezogen. Dort ist eigentlich
recht klar definiert, das eine Nutzungsgebühr nicht erhoben werden darf. Außerdem wurde mir auch kein neues Gerät von dem Hersteller im Austausch angeboten. Dem hätte ich ja zugestimmt.