2717 Views | 19.04.2008 | 13:55 Uhr
geschrieben von Rainer Büchau

Saturn (Hamburg, Mönckebergstrasse)

Nutzungsgebühr bei Rückgabe wegen Mangel

Ich habe am 12.04.2008 eine DVB-T Twin Receiver nach 20 Monaten und 2 Reparaturen, wobei eine dritte anstand, zurückgegeben.

Ich wollte ein neues Gerät haben. Dies wurde abgelehnt und man bot mir an, entweder weitere Reparaturen in Kauf zu nehmen oder das Gerät ( Neupreis € 169,-- ) gegen Abzug einer Nutzungsgebühr von € 84,-- zurückzunehmen.

Da ich volkommen entnervt war, habe ich der Rücknahme zugestimmt. Leider wußte ich noch nichts von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass diese Praktik nicht zulässig ist.

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Meine Forderung an Saturn: Erstattung der abgezogenen € 84,--


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Kommentare und Trackbacks (5)


19.04.2008 | 14:29
von Richard Werfel | Regelverstoß melden
Wann hast Du das Gerät genau zurückgegeben? Vielleicht kannst Du Deinen Anspruch ja noch nachträglich geltend machen, wenn nicht zu viel Zeit verstrichen ist.... ?

24.04.2008 | 21:52
von Koerschke | Regelverstoß melden
Hallo,
hast Du das Urteil des EuGh überhaupt gelesen, oder gibts Du nur die Un- und Halbwarheiten wieder die teilweise durch die Medien verbreitet werden? Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf Gewährleistungsmängel ( Wir erinnern uns : Anfänglichkeit des Fehlers )!! Das bei Deinem Gerät ein solcher vorliegt scheint mir bei einer Gesamtnutzungsdauer von 20 Monaten doch ziemlich unwahrscheinlich. Aber selbst wenn in Deinem Fall ein Sachmangel im Sinne des BGB vorliegen sollte, so bezieht sich das Urteil auch nur auf einen Gerätetausch. Die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist von diesem Urteil deutlich ausgeschlossen.

Ich vermute einfach mal, das Dein Receiver ein typischer Fall für die Herstellergarantie ist, und da kannst Du froh sein das Du überhaupt von Deinem Gerät "erlöst" wurdest. Im Regelfall sehen die Hersteller eine Wandlungsmöglichkeit im Falle eines mehrfachen Garantischadens nicht vor.
Im Rahmen einer solchen Kulanzrücknahme ist eine Auszahlung des Kaufpreises abzüglich eines gewissen Nutzwertes mehr als legitim. Schließlich konntest Du das Gerät ja auch 18 Monate einwandfrei nutzen (ich hab jetzt mal geschätzte 4 Wochen pro Reparaturvorgang abgezogen)

Klar ist es ärgerlich wenn man sich ein Gerät kauft das nicht so tut wie man möchte, und klar ist es nicht angenehm seine Mittagspause bei Saturn oder andrern Geschäften zu verbringen um sein Gerät zu reklamieren aber die Kirche sollte im Dorf bleiben. Und wenn einem etwas gutes passiert sollte man es erkennen und nicht immer nur auf die Hetze der Medien hören !

in diesem Sinne

Koerschke

28.04.2008 | 19:58
von ReclaBoxler-8220016 | Regelverstoß melden
Hallo,
was Koerschke schreibt, ist nicht ganz richtig. Ich habe mich auf
das EUGH-Urteil vom 17.04.08 C-404/96 bezogen. Dort ist eigentlich
recht klar definiert, das eine Nutzungsgebühr nicht erhoben werden darf. Außerdem wurde mir auch kein neues Gerät von dem Hersteller im Austausch angeboten. Dem hätte ich ja zugestimmt.

28.04.2008 | 20:16
von Raphael Koppe | Regelverstoß melden
Saturn gehört ja zur selben Gruppe wie Media Markt. Und wie schnell die auf Kundenbeschwerden reagieren, kann man auf dieser Plattform wunderbar verfolgen. Dazu kann ich nur sagen: verarscht werden ist alles andere als geil ;)

13.01.2010 | 21:44
von Lars Elias | Regelverstoß melden
Vollkommen korrekte vorgehensweise des marktes. wenn die ersten 2 reparaturen und die anstehende nicht in den ersten 6 monaten sind ist die handlungsweise vollkommen ok.



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