6198 Views | 06.09.2012 | 17:12 Uhr
geschrieben von Ernst Pommerening

Segmüller (Friedberg)

Küchenkauf scheiterte an Bankbürgschaft

Im Frühjahr 2012 wollten wir eine Küche bei Segmüller kaufen.

SCHLAGWORTE

Allein einen Termin zu bekommen war schon ein Wunder. Wartezeiten ohne Ende, nach langem Warten kamen wir endlich dran.

Eine junge Dame beriet uns, plante, kalkulierte, zeuichnete usw. ca. zwei Stunden.

Der Preis zum Schluss war soweit in Ordnung, dann die Zahlungsbedingungen.

Wir wollten die Küche bar zahlen, es ging dann um die Anzahlung 30% oder 70% mit 3% Skonto. Auch in Ordnung, dachten wir, wir wollten natürlich eine Bankbürgschaft für die Anzahlung, was der Beraterin total unbekannt war.

Sie ging zu Ihrem Vorgesetzten, da kam darauf zu uns und erklärte, dass Sie keine Bankbürgschaften herausgeben. Wir sollten doch den Ratenkauf (Finanzkauf) tätigen.

Dies lehnten wir ab, da wir nicht jeden Monat eine Rate zahlen wollten. Das Verhalten dieses Abteilungsleiters war derart überheblich, dass wir die Küche bei einem anderen Möbelhaus bestellt haben. Hier war die Bürgschaft überhaupt kein Problem.

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Meine Forderung an Segmüller: Stellungnahme! Den Abteilungsleiter versetzen!


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Kommentare und Trackbacks (12)


06.09.2012 | 17:33
von ReclaBoxler-5415128 | Regelverstoß melden
Bankbürgschaft? Also ich bezweifle stark, das so etwas in den meisten Geschäften üblich ist. In der Regel bekommt man doch einfach nur eine Quittung oder eine Rechnung, in der die Anzahlung bestätigt wird und fertig. Wofür braucht man dann bitte eine Bankbürgschaft? Das wird bei uns so auch nicht gehandhabt und bei uns gibt es klare Richtlinien. Bürgschaften gibt es in diesen Richtlinien nicht. Und dann darf ich auch nicht einfach eigenmächtig etwas an diesen Regeln ändern, daher ist Ihre Forderung den Abteilungsleiter ins Lager zu versetzen, Kindergartenniveau.

06.09.2012 | 17:43
von ReclaBoxler-5322224 | Regelverstoß melden
Das Möbelhaus ist nicht verpflichtet Ihnen eine Bankbürgschaft zu geben. Das Möbelhaus entscheidet welche Zahlungsmodalitäten es anbietet. Wenn Ihnen die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten nicht passen, kaufen Sie eben woanders, so wie Sie es auch gemacht haben.

Die Beschwerde über den Abteilungsleiter und Ihre Forderung diesen zu versetzen sind einfach nur lächerlich.

06.09.2012 | 18:14
von Blablubb | Regelverstoß melden
Also ich finde die Forderung nach einer Bankbürgschaft nicht überzogen! Im Falle einer Pleite hätte doch sonst der Kunde das Nachsehen.
Ob der Abteilungsleiter nun ins Lager oder auf den Parkplatz versetzt wird ist egal.
Wenn das Möbelhaus nichts verkaufen will findet man doch Alternativen.
Die Kommentare sind weitestgehend unverständlich. Sicher wird es hier und da Richtlinien geben die nicht auf die Belange der Kunden ausgerichtet sind. Das ist aber kein Problem des Kunden, oder?

06.09.2012 | 18:37
von Kalle Wirsch | Regelverstoß melden
Sinnvoll ist die Forderung schon. Aber der Abteilungsleiter wird kaum die Möglichkeit haben, der Forderung nachzukommen, wenn die Geschäftsleitung das ausgeschlossen hat.

Dann kann man natürlich woanders kaufen. Kein Problem.

Die Forderung ist witzig, vielleicht auch (aus anderen Gründen) gerechtfertigt, aber albern.

06.09.2012 | 19:02
von ReclaBoxler-5322224 | Regelverstoß melden
Wenn der Kunde so eine riesen Angst vor einer Pleite des Möbelhauses hat, dann kann er auch ohne Anzahlung und ohne Skonto per Rechnung zahlen. Aber das passt ja mit der Wunschvorstellung des Kunden nicht zusammen, denn der Kunde möchte maximale Sicherheit bei minimalem Preis inklusive Skontoabzug.

Das wird er jedoch nirgendwo erhalten, denn die maximalste Sicherheit ist von vorne herein gar keinen Kaufvertrag abzuschließen. Jeder Kauf birgt das Risiko einen Fehlkauf bzw. eine Fehlinvestition zu tätigen, wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, kann sein Geld auch auf der Bank liegen lassen. Aber selbst da ist es ja nicht sicher. Ein Teufelskreis!

06.09.2012 | 19:50
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Schon eine etwas seltsame Forderung.

Natürlich besteht immer das Risiko, dass nach einer Anzahlung das Unternehmen insolvent wird, halte ich aber bei Segmüller für relativ unwahrscheinlich.

Ich glaube, dass das Verhalten von Segmüller in Ordnung ist.

06.09.2012 | 20:40
von ReclaBoxler-4491522 | Regelverstoß melden
Die Vielzahl der "Kommentatoren" hat absolut keine Ahnung und sollte deshalb einfach mal die XXXXXX XXXXXX!

Eine sogenannte Vertragserfüllungsbürgschaft ist ABSOLUT üblich und LEGITIM, wenn der Vertragspartner eine Vorauszahlung verlangt.
Die verlangt Seegmüller (30% OHNE Skonto!).
Ohne die Vorauszahlung gibt es keine Küche von denen. Auch üblich, denn wenn der Kunde die maßgefertigte Küche nicht abnimmt, dann steht der Verkäufer erst mal da und muss den Lieferanten trotzdem zahlen.

Wer die Vorauszahlung aber ohne Gegenleistung (Bürgschaft) zahlt, steht im Falle einer Insolvenz auch dumm da und beschwert sich anschliessend hier.

Der Verkaufer muss aber nicht darauf eingehen. Dann macht er eben kein Geschäft. Gibt ja genug D. U.M.M. E, die 70 oder 100 % vorauszahlen - und im Fall eines Mangels ohne Druckmittel zur Mangelbeseitigung dastehen. Auch davon gibt es genug Beispiele hier - gerade Seegmüller-Kunden.

So einfach ist das.

06.09.2012 | 21:45
von X. 99 | Regelverstoß melden
Sie können doch super froh sein dort NICHT gekauft zu haben, so ersparen sie sich wenigstens den haufen Ärger und die jahrelange Verzögerung, sofern überhaupt geliefert wird!

07.09.2012 | 06:06
von ReclaBoxler-1191522 | Regelverstoß melden
Stimmt, X99.
Der BF kann wirklich froh sein, dass mit Seegmüller kein Vertrag zustande gekommen ist. Beschwerden über die Firma gibt es ja genug hier.

Nur mit Vertragserfüllungsbürgschaft hätte er ein ganz anderes Druckmittel in der Hand gehabt, als die anderen armen Wichte.

Ganz anders hätte es mit dem angebotenen Finanzkauf ausgesehen. Seegmüller hätte nach der Lieferung den vollen Kaufpreis angefordert. Egal ob vollständig geliefert und mägelfrei geliefert wurde oder auch nicht. Deswegen lieben die Herrschaften auch Finanzierungen.

07.09.2012 | 08:43
von ReclaBoxler-7421524 | Regelverstoß melden
Vorkasse ist eine Zahlungsbedingung, die

– ENTGEGEN den bei Kaufverträgen allgemein GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN Vereinbarungen –

vom Käufer zunächst eine Anzahlung oder Bezahlung des Kaufpreises fordert, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung beginnt.

Wie der Beschwerdeführer hätte auch ich ohne Bankbürgschaft KEINE Anzahlung geleistet.

Ich handele ebenfalls nach dem Motto "Zug um Zug": bekomme ich die Ware, wird sofort und umgehend - auch in bar (wenn es sich nicht um Arbeitslohn handelt - wegen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) - gezahlt.
Die "Zug um Zug" -Regelung soll beim Kaufvertrag verhindern, dass eine der Vertragsparteien (hier der Käufer) seiner Leistungspflicht nachkommt und dabei das Risiko eingeht, nicht sofort oder eventuell auch gar nicht die Gegenleistung zu erhalten. Genau dieses Prinzip wird bei der Vorkasse durchbrochen.

Wenn der Verkäufer Angst vor einem Zahlungsausfall hat, kann er meinetwegen eine Schufaauskunft erhalten. Alles andere - also eine Anzahlung auf noch nicht gelieferte Ware - benachteiligt den Kunden, der sein Geld jemanden gibt, aber zunächst nichts dafür erhält, und sich dann rechtlich auf dünnem Eis befindet (Insolvenz?) und sich erst sicher sein kann, wenn die Lieferung eintrifft.

Zuletzt hatte ich diese Diskussion beim geplanten Austausch der Fenster in unserem Haus: bin zu einem anderen Händler gegangen, der nach seiner Aussage "selbstverständlich" keine Anzahlung verlangte (dies sei selbstverständlich sein unternehmerisches Risiko) und habe (da die Handwerker wohl zu recht über hohe Zahlungsausfälle / schlechte Zahlungsmoral klagen) den vereinbarten Betrag noch am selben Tag NACH Lieferung und Einbau der Fenster online überwiesen.

07.09.2012 | 08:58
von ReclaBoxler-7421524 | Regelverstoß melden
Kennt noch jemand das Sprichwort "wer nicht will, der hat"? Wer mit mir keinen Vertrag zu fairen Bedingungen (z. B. Vorkasse mit Bankbürgschaft oder Verzicht auf Vorkasse) zu den bei Kaufverträgen allgemein GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN Vereinbarungen abschließen möchte bzw. nicht abschließen will, der hat genügend Verträge und Kunden und muss dann eben auf mich als Kundin verzichten.

Mit der selben Sebstverständlichkeit / Überheblichkeit (und mich teilweise als blöd darzustellen versuchen) wie mir solche Verkäufer / Händler entgegentreten, lehne ich selbstbewußt deren Vertragsangebot mit Vorkasse ohne Gegenleistung und ohne Sicherheit ab.

22.02.2013 | 15:49
von Astrid K. | Regelverstoß melden
. also ich versteh das alles nicht. stellen sie sich mal vor, sie haben ein geschäft und sie müssen die individuelle ware erst mal herstellen, bevor sie der kunde mitnehmen kann. sie gehen also in vorkasse auf die gefahr hin, dass der kunde am schluß sagt. ne ne. jetzt will ich die ware doch nicht? dafür ist die anzahlung und es ist doch auch wohl völlig logisch.
was für schlimme menschen es doch hier gibt. diese firma hat deshalb lange wartezeiten beim küchenkauf, weil sie extrem stark frequentiert wird. es werden täglich viele hundert kunden bedient, die auch sehr zufrieden sind. hier aber sind nur ein paar, die halt schlechte erfahrungen gemacht haben. was übrigens auch bei allen anderen häusern passieren kann. auch sie sind nicht ohne fehler und glauben sie eines, die firma segmülle möchte am liebsten ausschleißlich zufriedene kunden. davon lebt sie und die vielen angestellten.
erst mal nachdenken, bevor mal mist ablässt.
damit verabschiede ich mich freundlichst!



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