Segmüller (Friedberg)
Küchenkauf scheiterte an Bankbürgschaft
Im Frühjahr 2012 wollten wir eine Küche bei Segmüller kaufen.
Allein einen Termin zu bekommen war schon ein Wunder. Wartezeiten ohne Ende, nach langem Warten kamen wir endlich dran.
Eine junge Dame beriet uns, plante, kalkulierte, zeuichnete usw. ca. zwei Stunden.
Der Preis zum Schluss war soweit in Ordnung, dann die Zahlungsbedingungen.
Wir wollten die Küche bar zahlen, es ging dann um die Anzahlung 30% oder 70% mit 3% Skonto. Auch in Ordnung, dachten wir, wir wollten natürlich eine Bankbürgschaft für die Anzahlung, was der Beraterin total unbekannt war.
Sie ging zu Ihrem Vorgesetzten, da kam darauf zu uns und erklärte, dass Sie keine Bankbürgschaften herausgeben. Wir sollten doch den Ratenkauf (Finanzkauf) tätigen.Dies lehnten wir ab, da wir nicht jeden Monat eine Rate zahlen wollten. Das Verhalten dieses Abteilungsleiters war derart überheblich, dass wir die Küche bei einem anderen Möbelhaus bestellt haben. Hier war die Bürgschaft überhaupt kein Problem.
Die Beschwerde über den Abteilungsleiter und Ihre Forderung diesen zu versetzen sind einfach nur lächerlich.
Ob der Abteilungsleiter nun ins Lager oder auf den Parkplatz versetzt wird ist egal.
Wenn das Möbelhaus nichts verkaufen will findet man doch Alternativen.
Die Kommentare sind weitestgehend unverständlich. Sicher wird es hier und da Richtlinien geben die nicht auf die Belange der Kunden ausgerichtet sind. Das ist aber kein Problem des Kunden, oder?
Dann kann man natürlich woanders kaufen. Kein Problem.
Die Forderung ist witzig, vielleicht auch (aus anderen Gründen) gerechtfertigt, aber albern.
Das wird er jedoch nirgendwo erhalten, denn die maximalste Sicherheit ist von vorne herein gar keinen Kaufvertrag abzuschließen. Jeder Kauf birgt das Risiko einen Fehlkauf bzw. eine Fehlinvestition zu tätigen, wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, kann sein Geld auch auf der Bank liegen lassen. Aber selbst da ist es ja nicht sicher. Ein Teufelskreis!
Natürlich besteht immer das Risiko, dass nach einer Anzahlung das Unternehmen insolvent wird, halte ich aber bei Segmüller für relativ unwahrscheinlich.
Ich glaube, dass das Verhalten von Segmüller in Ordnung ist.
Eine sogenannte Vertragserfüllungsbürgschaft ist ABSOLUT üblich und LEGITIM, wenn der Vertragspartner eine Vorauszahlung verlangt.
Die verlangt Seegmüller (30% OHNE Skonto!).
Ohne die Vorauszahlung gibt es keine Küche von denen. Auch üblich, denn wenn der Kunde die maßgefertigte Küche nicht abnimmt, dann steht der Verkäufer erst mal da und muss den Lieferanten trotzdem zahlen.
Wer die Vorauszahlung aber ohne Gegenleistung (Bürgschaft) zahlt, steht im Falle einer Insolvenz auch dumm da und beschwert sich anschliessend hier.
Der Verkaufer muss aber nicht darauf eingehen. Dann macht er eben kein Geschäft. Gibt ja genug D. U.M.M. E, die 70 oder 100 % vorauszahlen - und im Fall eines Mangels ohne Druckmittel zur Mangelbeseitigung dastehen. Auch davon gibt es genug Beispiele hier - gerade Seegmüller-Kunden.
So einfach ist das.
Der BF kann wirklich froh sein, dass mit Seegmüller kein Vertrag zustande gekommen ist. Beschwerden über die Firma gibt es ja genug hier.
Nur mit Vertragserfüllungsbürgschaft hätte er ein ganz anderes Druckmittel in der Hand gehabt, als die anderen armen Wichte.
Ganz anders hätte es mit dem angebotenen Finanzkauf ausgesehen. Seegmüller hätte nach der Lieferung den vollen Kaufpreis angefordert. Egal ob vollständig geliefert und mägelfrei geliefert wurde oder auch nicht. Deswegen lieben die Herrschaften auch Finanzierungen.
– ENTGEGEN den bei Kaufverträgen allgemein GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN Vereinbarungen –
vom Käufer zunächst eine Anzahlung oder Bezahlung des Kaufpreises fordert, bevor der Verkäufer mit der vertraglichen Warenlieferung beginnt.
Wie der Beschwerdeführer hätte auch ich ohne Bankbürgschaft KEINE Anzahlung geleistet.
Ich handele ebenfalls nach dem Motto "Zug um Zug": bekomme ich die Ware, wird sofort und umgehend - auch in bar (wenn es sich nicht um Arbeitslohn handelt - wegen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) - gezahlt.
Die "Zug um Zug" -Regelung soll beim Kaufvertrag verhindern, dass eine der Vertragsparteien (hier der Käufer) seiner Leistungspflicht nachkommt und dabei das Risiko eingeht, nicht sofort oder eventuell auch gar nicht die Gegenleistung zu erhalten. Genau dieses Prinzip wird bei der Vorkasse durchbrochen.
Wenn der Verkäufer Angst vor einem Zahlungsausfall hat, kann er meinetwegen eine Schufaauskunft erhalten. Alles andere - also eine Anzahlung auf noch nicht gelieferte Ware - benachteiligt den Kunden, der sein Geld jemanden gibt, aber zunächst nichts dafür erhält, und sich dann rechtlich auf dünnem Eis befindet (Insolvenz?) und sich erst sicher sein kann, wenn die Lieferung eintrifft.
Zuletzt hatte ich diese Diskussion beim geplanten Austausch der Fenster in unserem Haus: bin zu einem anderen Händler gegangen, der nach seiner Aussage "selbstverständlich" keine Anzahlung verlangte (dies sei selbstverständlich sein unternehmerisches Risiko) und habe (da die Handwerker wohl zu recht über hohe Zahlungsausfälle / schlechte Zahlungsmoral klagen) den vereinbarten Betrag noch am selben Tag NACH Lieferung und Einbau der Fenster online überwiesen.
Mit der selben Sebstverständlichkeit / Überheblichkeit (und mich teilweise als blöd darzustellen versuchen) wie mir solche Verkäufer / Händler entgegentreten, lehne ich selbstbewußt deren Vertragsangebot mit Vorkasse ohne Gegenleistung und ohne Sicherheit ab.
was für schlimme menschen es doch hier gibt. diese firma hat deshalb lange wartezeiten beim küchenkauf, weil sie extrem stark frequentiert wird. es werden täglich viele hundert kunden bedient, die auch sehr zufrieden sind. hier aber sind nur ein paar, die halt schlechte erfahrungen gemacht haben. was übrigens auch bei allen anderen häusern passieren kann. auch sie sind nicht ohne fehler und glauben sie eines, die firma segmülle möchte am liebsten ausschleißlich zufriedene kunden. davon lebt sie und die vielen angestellten.
erst mal nachdenken, bevor mal mist ablässt.
damit verabschiede ich mich freundlichst!