Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (München)
O2 rechnet unberechtigte Drittanbieterposten ab
Bestell-/Kundennummer: 60000646124
Ich besitze 2 o2 Blue 100 online Verträge für 20 Euro im Monat mit mobiler Internetflat, 100 Freiminuten sowie einer SMS- Flat, beide fristgerecht gekündigt zum 06.05.2013. Auf der Nummer 015123652067 Kundennummer 60000646124 sind bereits wiederholt Sonderrufnummern oder Premiumdienste abgerechnet worden, die ich nicht genutzt und auch nicht geordert habe.
Ich habe auch nie eine Bestätigung eines Fremdanbieters über einen angeblichen Vertragsabschluss oder eine Preisinformation bekommen. o2 hat in der Vergangenheit einmal diese Posten gutgeschrieben und bereits letztes Jahr wurde mir bei der Kundenhotline (für mich als Kunden natürlich ohne jeglichen Beleg) eine Drittanbietersperre versprochen. Diese hat o2 jedoch nie eingerichtet (erst jetzt nachträglich zum 09.10.2012).
Nachdem die Rechnung im Juli nur über die vereinbarte Grundgebühr von 20,00 Euro ausgestellt wurde, tauchten auf den Rechnungen vom 16.08.2012, 17.09.2012 sowie 15.10.2012 Drittanbieterpositionen der Firmen zong (23,99) sowie der net mobile AG (99,90). Die Beträge der Rechnungen August und September holte ich per Lastschriftrückgabe wegen Widerspruch am 09.10.2012 zurück und überwies o2 den zustehenden Betrag aus meinem Mobilfunkvertrag, was ich am selben Tag auch telefonisch mit den Mitarbeitern der Kundenhotline besprochen habe.
Meine Einzugsermächtigung habe ich zurückgezogen und überweise nun monatlich nach Prüfung den o2 zustehenden Betrag. Für die Rücklastschriften verlangt o2 nun zusätzlich je 19,-Euro Gebühr, die ich auch nicht bereit bin zu zahlen, da ich nach wie vor einen Vertrag zwischen mir und den beiden o. g. Parteien abstreite und somit für mich keine Rechtsgrundlage zur Zahlung der Posten besteht. Zusätzich widersprach ich den Forderung mangels Vertragsgrundlage durch meine Einschreiben vom 15.10.2012, 07.11.2012 und 19.11.2012 mit bitte um technische Prüfung und einwandfreie Belegungn seitens o2.
Ich bekam nur noch einen vorformulierte Antwort vom 30.10.2012 durch o2, man habe alles geprüft und es sei alles richtig berechnet – keine weitere Belegung. Am 24.10.2012 sprach ich nochmals mit bei der Kundenhotline mit einem Herrn Meier, der mir versprach, dass der strittige Fremdanbieterbetrag von 123,89 (inkl. Rücklastschrift seitens o2 nunmehr 161,89) erst einmal auf Mahnstopp gesetzt würde, ich mich aber dafür mit den Fremdanbietern auseinandersetzen und hier einen Widerspruch anbringen sollte – ich habe mich an diese Vereinbarung gehalten und mittels Einschreiben mit beiden mir unbekannten Fremdanbieter Kontakt aufgenommen, o2 sandte aber bereits am 07.11.2012 bereits die nächste Mahnung mit Androhung von Inkasso und Schufaeintrag. Auch meine Anfragen bezüglich der Stornierung des zong- Postens wurde mit einer weiteren Mahnung und Drohung seitens o2 beantwortet – ungeachtet meines beigefügte Schriftwechsels mit der Firma zong, in dem sich zong meinen Widerspruch akzeptiert.
Mein mobiles Internet sperrte o2 am 15.10.2012 seit dem 22.10.2012 ist der komplette Anschluss gesperrt –laut o2 konform mit dem §45k TKG. Meines Erachtens dürfte die Sperre nicht konform mit dem o. g. Paragraphen sein, da ein Verzug abzüglich strittiger Posten von mindestens 75 Euro vorliegen muss – da ich alle unstrittigen Beträge pünktlich bezahlte habe, weiß ich nicht, wie man hier auf diese Verzugshöhe kommen sollte. Ich bezahle nun also weiter eine Grundgebühr ohne das o2 seiner vertraglich vereinbarten Leistungspflicht nachkommt – ich erwäge daher die fristlose Kündigung.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Des Weiteren dürfte ein Schufaeintrag für strittige Forderungen rechtlich nicht haltbar sein – leider wird das die o2 nicht davon abhalten, es dennoch zu versuchen.
Auch bei den Drittanbietern komme ich als Kunde nicht weiter:
a) zong:
Hat meinen Widerruf akzeptiert und ist zu einer Erstattung der 23,99 bereit. Allerdings nur an mich als Privatperson und nur auf ein Paypalkonto. Ich verweigere, ein Papypalkonto einzurichten, um dann o2 das Geld zurückzuzahlen, daher stellte ich o2 den Schriftverkehr zur Verfügung mit der Bitte, den Posten nunmehr gutzuschreiben – als Antwort erhielt ich eine Mahnung in Höhe der kompletten Drittanbieterkosten sowie der Rücklastschriftgebühren.
b) net mobile AG
Nachdem ich auf mein erstes Einschreiben am 22.11.2012 keine Antwort der net mobile vorliegen hatte, fragte ich am 22.11.2012 und am 23.11.2012 per Email und Kontaktformular nach, wie der Stand der Dinge sei und bat um sofortige Rückinfo. Diese blieb aus, daher telefonierte ich am 23.11.2012 mit der durch o2 angegebenen kostenlosen Infohotline und bekam zu hören, dass man nur Dienstleister sei, der für meinen eigentlichen Vertragspartner, einen Aboanbieter, dessen Namen mir man telefonisch nicht nennen könnte, an die o2 weiterberechnet. Tags darauf bekam ich eine Mail, man hätte meine Handynummer nicht vorliegen (im Einschreiben und in den beigefügten Rechnunge vermerkt). Das Abo wird wöchentlich donnerstags zu einer Zeit aufgeführt, in der ich schlafe und mein Handy i. d.R. in meinem verschlossenen PKW liegt - Nutzung durch Dritte lässt sich daher fast ausschließen. Sowohl o2 als auch net mobile verweigern somit eine genaue Belegung.
Ich komme leider gegen die o2 nicht an, da meine Einschreiben nicht mehr beantwortet werden und ich bei der Kundenhotline nunmehr sofort in die Buchhaltung gestellt werde und nicht mit den Abteilungen, die mir z. B. bei einer Gutschrift der zu Unrecht berechneten Beträge helfen können, verbunden werde. Mir wurde in diesen Gesprächen auch immer wieder gesagt, ich sei nicht der einzige Kunde, bei dem so ein Fall vorliegt und das Geld bekomme o2 in jedem Fall und ich solle doch ruhig zum Rechtsanwalt gehen, das würde auch nichts nützen, da ich nicht belegen kann, die Kosten nicht verursacht zu haben – was ich meiner Meinung nach auch nicht muss, sondern o2 als Rechnungssteller.
Auf Anfragen über die o2 Kundenseite bekomme ich zur Antwort immer nur eine Mahnung über den Gesamtbetrag. Ich weiß aber, dass gegen o2 in ähnlich gearteten Fällen schon einstweilige Verfügungen verhängt wurden ( www.mobilfunk-talk.de/news/44688-telefonsperre-bei-streitiger-rechnung-nicht-zulassig/)
genau dieser Fall ist bei mir jetzt auch eingetreten.
Bitte um eine Info, wie es weiter gegangen ist!
Gruß
Peter