Segmüller (Friedberg)
Rücknahme Tisch und Stornierung eines Kaufvertrages
Bestell-/Kundennummer: 85 0 154309 und 85 0 181966
Wir haben uns im Dezember 2012 einen Tisch im Möbelhaus in Weiterstadt angeschaut, ausgesucht und bestellt.
Als dieser im Januar 2013 zu uns geliefert und bei uns im hellen Wintergarten aufgestellt wurde, gefiel uns dieser nicht. Die Optik war im hellen nicht so hochwertig wie im Möbelhaus. Darauf hin baten wir Segmüller um die Rücknahme des Tisches aus dem vorgenannten Grund.
Nach mindestens zehn Telefonaten und immer wieder hin und her wurde uns dann mitgeteilt, dass der Tisch zurückgenommen wird, aber nur mit einem Abschlag in Höhe von 30%. Das wäre auch ok von unserer Seite, da ja auch ein gewisser Aufwand für Segmüller entstanden ist.
Aber wir wollten unsere restlichen 70% in bar zurück. Dies wurde uns verweigert. Stattdessen sollten wir nur einen Warengutschein über die 70% des Kaufpreises erhalten. Nun gut, also haben wir uns darauf verständigt. Darauf hin sind wir wieder zu Segmüller gefahren und haben uns einen anderen Tisch angeschaut, welcher als Einzelstück mit sechs Stühlen zusammen stand und so abverkauft wurde - ohne Umtauschrecht. Wir redeten mit dem Verkäufer und erklärtem ihm, das wir den Tisch wollten und machten einen Kaufvertrag.Ein paar Tage später bekamen wir dann von Segmüller die Stornierung des Kaufvertrages über den Tisch - da der Verkäufer sich angeblich im Preis des Ausstellungsstücks vertan hat. Also Segmüller storniert uns den Auftrag, ohne uns zu entschädigen, aber wir kriegen nur einen Warengutschein über 70% des Ursprungspreises.
Segmüller kennt nur die eigene Tasche. Diesen in unseren Augen unfairen Umgang werden wir nun jedem mitteilen.
Wo sind Sie denn geschädigt worden?
Zumindest ist das ganz schlechter Stil von Segmüller und gehört hinterfragt.
Noch "unfairer"?
Herr, wirf Hirn herab!
Kein Grund sarkastisch zu werden, wenn Segmüller bei Vertragsrücktritt seitens des Kunden 30% der Rechnungssumme als Schadenersatz einbehält, kann es nicht angehen dass Segmüller selber einen neu geschlossenen Vertrag wegen Irrtum völlig unbehelligt storniert.
Im übrigen wäre zu prüfen ob die irrtümliche Preisdifferenz so hoch ist, dass eine Anfechtung des Kaufvertrags gerechtfertigt ist.
Segmüller darf von Ihnen nur den tatsächlichen Schaden als Schadenersatz verlangen, das wären in Ihrem Fall die Kosten für Lieferung und Abholung, falls Sie diese nicht sowieso selber oben drauf zahlen mussten.
Da Segmüller Ihnen den Restbetrag auch nur als Warengutschein ausgezahlt hat, kann auch nicht mit entgangenem Gewinn argumentiert werden.
Hatte den Spaß mal mit einem Regal, in der Ausstellung mit durchgängiger Rückwand, in echt war die Rückwand geteilt und mit einer hässlichen sichtbaren Plastikschiene verbunden.
Aussage Möbelhaus: Die Möbel werden von Schreinern aufgebaut und mitunter modifziert damit sie besser aussehen. Unverschämt!
Warum ist das unverschämt?
Modifizieren Sie nicht auch Ihr Aussehen etwas, bevor Sie außer Haus gehen oder Besuch Empfangen, damit Sie besser aussehen, als Sie eigentlich aussehen.
Von Segmüller weiterhin keine Reaktion.
Nun ein Kommentar zum "Profiler" der hier so argumentiert als wäre Er ein Segmüller Mitarbeiter: Es geht uns nicht um die 70 % Rückerstattung - denn die ist in der Höhe OK. Es geht darum das uns ein Kaufvertrag auf dem wegen des Ausstellungsstückes "nicht umtauschbar" stand, einfach dieser storniert wurde- und nicht einmal eine Entschuldigung kam. Aber Sie scheinen für Segmüller hier zu schreiben.