Durch Segmüller gelöste Beschwerde. | 3929 Views | 21.02.2013 | 13:31 Uhr
geschrieben von Adam S.

Segmüller (Friedberg)

Rücknahme Tisch und Stornierung eines Kaufvertrages

Bestell-/Kundennummer: 85 0 154309 und 85 0 181966

Wir haben uns im Dezember 2012 einen Tisch im Möbelhaus in Weiterstadt angeschaut, ausgesucht und bestellt.

SCHLAGWORTE

Als dieser im Januar 2013 zu uns geliefert und bei uns im hellen Wintergarten aufgestellt wurde, gefiel uns dieser nicht. Die Optik war im hellen nicht so hochwertig wie im Möbelhaus. Darauf hin baten wir Segmüller um die Rücknahme des Tisches aus dem vorgenannten Grund.

Nach mindestens zehn Telefonaten und immer wieder hin und her wurde uns dann mitgeteilt, dass der Tisch zurückgenommen wird, aber nur mit einem Abschlag in Höhe von 30%. Das wäre auch ok von unserer Seite, da ja auch ein gewisser Aufwand für Segmüller entstanden ist.

Aber wir wollten unsere restlichen 70% in bar zurück. Dies wurde uns verweigert. Stattdessen sollten wir nur einen Warengutschein über die 70% des Kaufpreises erhalten. Nun gut, also haben wir uns darauf verständigt. Darauf hin sind wir wieder zu Segmüller gefahren und haben uns einen anderen Tisch angeschaut, welcher als Einzelstück mit sechs Stühlen zusammen stand und so abverkauft wurde - ohne Umtauschrecht. Wir redeten mit dem Verkäufer und erklärtem ihm, das wir den Tisch wollten und machten einen Kaufvertrag.

Ein paar Tage später bekamen wir dann von Segmüller die Stornierung des Kaufvertrages über den Tisch - da der Verkäufer sich angeblich im Preis des Ausstellungsstücks vertan hat. Also Segmüller storniert uns den Auftrag, ohne uns zu entschädigen, aber wir kriegen nur einen Warengutschein über 70% des Ursprungspreises.

Segmüller kennt nur die eigene Tasche. Diesen in unseren Augen unfairen Umgang werden wir nun jedem mitteilen.

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Meine Forderung an Segmüller: Unfaires Verhalten bei Stornierung


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Kommentare und Trackbacks (16)


21.02.2013 | 13:45
von ReclaBoxler-1528564 | Regelverstoß melden
Da werfen Sie aber zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf.

Wo sind Sie denn geschädigt worden?

21.02.2013 | 14:13
von ReclaBoxler-5354240 | Regelverstoß melden
Der Kaufvertrag für den Ersatztisch war geschlossen und der Schaden liegt darin dass man nun mehr für den neuen Tisch zahlen muss.

Zumindest ist das ganz schlechter Stil von Segmüller und gehört hinterfragt.

21.02.2013 | 14:16
von ReclaBoxler-4018224 | Regelverstoß melden
"Meine Forderung: Unfaires Verhalten bei Stornierung"

Noch "unfairer"?

Herr, wirf Hirn herab!

21.02.2013 | 17:15
von ReclaBoxler-5354240 | Regelverstoß melden
 spider monkey Der Holzwurm:

Kein Grund sarkastisch zu werden, wenn Segmüller bei Vertragsrücktritt seitens des Kunden 30% der Rechnungssumme als Schadenersatz einbehält, kann es nicht angehen dass Segmüller selber einen neu geschlossenen Vertrag wegen Irrtum völlig unbehelligt storniert.

21.02.2013 | 17:33
von ReclaBoxler-5354240 | Regelverstoß melden
Brauche ich nicht, bei Segmüller gebe ich kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab, sondern der Vertrag kommt vor Ort zu Stande.

Im übrigen wäre zu prüfen ob die irrtümliche Preisdifferenz so hoch ist, dass eine Anfechtung des Kaufvertrags gerechtfertigt ist.

22.02.2013 | 09:05
von Adam S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von Segmüller ist wie in den letzten Wochen immer wieder festzustellen, keinerlei kundenorientierte Reaktion wahrzunehmen.


22.02.2013 | 12:06
von ReclaBoxler-8815394 | Regelverstoß melden
Fechten Sie unter diesen Umständen am besten auch mal die 30% Schadenersatz an.

Segmüller darf von Ihnen nur den tatsächlichen Schaden als Schadenersatz verlangen, das wären in Ihrem Fall die Kosten für Lieferung und Abholung, falls Sie diese nicht sowieso selber oben drauf zahlen mussten.

Da Segmüller Ihnen den Restbetrag auch nur als Warengutschein ausgezahlt hat, kann auch nicht mit entgangenem Gewinn argumentiert werden.

22.02.2013 | 19:32
von ReclaBoxler-7184181 | Regelverstoß melden
Der Händler hätte die Rücknahme direkt konsequent verweigern müssen. Hätte jeder nachvollziehen können. Die Folgereklamationen bezüglich 30% Abschlag, Guthaben nur als Gutschein, neuer Kaufvertrag über Ausstellungsstück, etc. wären alle nicht entstanden.

23.02.2013 | 00:34
von ReclaBoxler-3938381 | Regelverstoß melden
Soll jetzt Segmüller den zurückgenommenen Tisch dem nächsten Kunden als „Neu" verkaufen obwohl der Tisch schon von einem Kunden benutzt wurde, daß kann es wohl doch nicht sein, natürlich gibt es einen Schaden für den Händler da der Tisch mit Nachlaß verkauft werden muß.

23.02.2013 | 01:38
von ReclaBoxler-8815394 | Regelverstoß melden
Wenn das Ding in Echt schlechter aussieht als die geschönte Darstellung im Möbelhaus, soll Segmüller ruhig auf den Kosten sitzen bleiben.

Hatte den Spaß mal mit einem Regal, in der Ausstellung mit durchgängiger Rückwand, in echt war die Rückwand geteilt und mit einer hässlichen sichtbaren Plastikschiene verbunden.

Aussage Möbelhaus: Die Möbel werden von Schreinern aufgebaut und mitunter modifziert damit sie besser aussehen. Unverschämt!

23.02.2013 | 09:56
von ReclaBoxler-2322912 | Regelverstoß melden
Der Tisch sieht „ in Echt " nicht schlechter aus, er hat in anderer Beleuchtung eine andere Wirkung, nur dafür kann der Händler doch nichts. Jedes Objekt verändert bei wechsel der Beleuchtung seine optische Wirkung.

23.02.2013 | 12:26
von ReclaBoxler-4028223 | Regelverstoß melden
"Die Möbel werden von Schreinern aufgebaut und mitunter modifziert damit sie besser aussehen. Unverschämt! "

Warum ist das unverschämt?

Modifizieren Sie nicht auch Ihr Aussehen etwas, bevor Sie außer Haus gehen oder Besuch Empfangen, damit Sie besser aussehen, als Sie eigentlich aussehen.

01.03.2013 | 12:38
von Adam S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo. Zu meiner Beschwerde hat sich Segmüller noch nicht geäußert, bzw. noch nicht einmal gemeldet. Wir waren am Montag nochmal bei Segmüller in Weiterstadt und haben versucht über die Möglichkeit der Auszahlung unseres 70 % Gutscheines zu reden, da nach der unschönen Stornierung durch Segmüller uns kein weiterer Tisch zusagt, aber wir wurden nur wieder unfreundlich abgefertigt. Es hat sich nicht mal der Verkäufer für seinen Fehler entschuldigt. Wir sind nun auch einige Male weit zu Segmüller gefahren, aber haben alles versucht. Aber Segmüller wird seinem Ruf hier im Netz sehr gerecht.


04.03.2013 | 16:31
von Adam S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo Zusammen.
Von Segmüller weiterhin keine Reaktion.
Nun ein Kommentar zum "Profiler" der hier so argumentiert als wäre Er ein Segmüller Mitarbeiter: Es geht uns nicht um die 70 % Rückerstattung - denn die ist in der Höhe OK. Es geht darum das uns ein Kaufvertrag auf dem wegen des Ausstellungsstückes "nicht umtauschbar" stand, einfach dieser storniert wurde- und nicht einmal eine Entschuldigung kam. Aber Sie scheinen für Segmüller hier zu schreiben.


11.03.2013 | 10:00
von Adam S. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Segmüller hat uns bei unserem letzten Besuch in Weiterstadt vorgeworfen, wir hätten Segmüller bewusst versucht zu betrügen bei dem Kauf des 2. Tisches. Es handelete sich um ein Ausstellungsstück welches so in der Ausstellung stand. Der Verkäufer hätte sich durch uns mit dem Kaufvertrag vertan und daher ist die Stornierung des Auftrages unsere Schuld und nicht die von Segmüller. Wir haben solch einen Kundenumgang noch nie erlebt. Es wird Zeit für eine Fernsehreportage, und ich bin mir sicher es gibt hier viele Leute die etwas berichten werden.


13.03.2013 | 11:12
von Adam S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo. Ein Mitarbeiter von Segmüller hat nun gestern bei uns angerufen und sich den kompletten Sachverhalt erklären lassen. Darauf hin hat Er uns angeboten den Gutschein in Bar auszuzahlen. Das ist für uns in Ordnung. Man möchte uns als Kunde behalten. Gruß A. S.




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