3093 Views | 27.06.2013 | 14:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7115803

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Unzulässige Taschenkontrolle mittels Straftat durchgesetzt

Bestell-/Kundennummer: 1827774

Die unten stehende Beschwerde habe ich am 30.5. an real,- gesendet.

SCHLAGWORTE

Statt einer Antwort erhielt ich am 12.6. ein Schreiben der Allianz Versicherung. Diese teilt mir mit, dass ihr Kunde real,- eine Schadensmeldung gemacht hat. Jegliche Ansprüche von mir wurden mit der absurden Begründung zurückgewiesen, dass der Ladendetektiv bei einem Subunternehmen angestellt ist, an das ich mich wenden soll.

Nach einer weiteren Woche habe ich nochmal bei real,- nachgefragt, ob an einer gütlichen Einigung kein Interesse besteht. Antwort: Der Fall liegt bei der Versicherung, ich soll mich dahin wenden.

Daraufhin habe ich angekündigt, Strafanzeige zu erstatten und den Fall zu veröffentlichen. Als Antwort kam eine Mail der Abteilungsleiterin Beschwerdemanagement, die meine Vorwürfe zurückwies. Allerdings wurden Aussagen zurückgewiesen, die gar nicht von mir stammten, auf den konkreten Fall wurde gar nicht eingegangen. Es scheint sich um ein Standardschreiben zu handeln, das jeder bekommt, der sich über Taschenkontrollen beschwert. Die Anweisung an die Mitarbeiter zur Taschenkontrolle wird darin bestätigt.

Meine Beschwerde:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher wissen, ist bereits vor vielen Jahren vom BGH entschieden worden, dass Einzelhändler kein Recht zur Kontrolle von Taschen der Kunden haben. Ebenso darf aufgrund der Verweigerung einer solchen Kontrolle kein Hausrecht erteilt werden. Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet VIII ZR 106/93.

Nun besuche ich seit etlichen Jahren gelegentlich die real-Filiale in Aachen, wenn ich in der Nähe am Landgericht zu tun habe. Dabei trage ich in der Regel einen Rucksack. Seit ca. einem Jahr ist mir aufgefallen, dass ich jedes Mal an der Kasse oder Information gebeten wurde, das Personal in meinen Rucksack schauen zu lassen. Das lehne ich grundsätzlich ab, weil es mir unnötige Umstände macht, damit Diebstahl unterstellt wird und keinerlei Recht zur Kontrolle besteht. Auf mein einfaches „Nein“ erfolgte dann nur die freundliche Bitte, den Rucksack beim nächsten Mal einzuschließen. In dieser Form ist das zwar äußerst lästig, aber erträglich und den Aufwand einer Beschwerde nicht wert.

Am Dienstag, den 29.25.2013, lief die Sache jedoch ganz anders. Ich hielt mich nur ganz kurz in der Filiale auf, um nach interessanten Sonderangeboten Ausschau zu halten. Da ich nicht fündig wurde, verließ ich den Laden durch den Getränkemarkt. Der dortige Kassierer fragte wie immer nach meinem Rucksack, was ich wie immer ablehnte. Daraufhin erklärte er unvermittelt, dass er mir Hausverbot erteile.

Während ich draußen noch überlegte, ob ich mich über diese Unverschämtheit beim Filialleiter beschweren soll, sprach mich jemand auf die Taschenkontrolle an. Zunächst dachte ich, es sei ein Kunde, dem Ähnliches widerfahren ist. Derjenige gab sich jedoch als Ladendetektiv aus, verlangte ultimativ die Kontrolle meines Rucksacks und hielt mich gegen meinen Willen fest. Hierbei zerriss er das Armband meiner Uhr.

Natürlich lehnte ich die Kontrolle weiterhin ab. Stattdessen verlangte den Filialleiter zu sprechen. Der Detektiv rief ihn an und sprach kurz mit ihm. Als er mir den Hörer übergab, wurde auf der anderen Seite aufgelegt. Da er mich weiterhin durchsuchen wollte, begab ich mich mit ihm durch den Laden zur Information, um mich persönlich beim Filialleiter zu beschweren. (Auch die Dame an der Information wollte in meinen Rucksack schauen, verzichtete aber nach Intervention meines unerwünschten Begleiters.)

Es dauerte geraume Zeit, bis sich schließlich der stellvertretende Filialleiter R. zu einem Gespräch herabließ. Er warf mir vor, dass man gar nicht zum Arbeiten käme, wenn sich jeder Kunde so verhielte wie ich. Meinen Einwand, dass es mit Verzicht auf die rechtswidrige Durchsuchung wesentlich einfacher wäre, ignorierte er. Die Kontrollen seien zwingend zur Diebstahlsverhinderung erforderlich und sein Arbeitsplatz hänge davon ab. Er gab zwar zu, dass er keinerlei Recht zur Kontrolle hat, stellte mich jedoch aufgrund der Verweigerung als des Diebstahls verdächtig hin. Außerdem bestand er darauf, dass ihn das Hausrecht zur Erteilung eines Hausverbots berechtige. Nach einiger fruchtloser Diskussion rief er schließlich die Polizei, um mich von dieser durchsuchen zu lassen. Ich wollte bereits zuvor selbst die Polizei rufen, um das unberechtigte Festhalten zu beenden und hoffte nun, dass die Polizisten ihm die Unrechtmäßigkeit seines Tuns erklären.

Nach dem Anruf bei der Polizei erklärte mir Herr R., dass ich mit meiner Ansicht völlig recht habe. Dennoch verbot er mir, vor dem Eintreffen der Streife zu gehen. Er hatte mir bereits mehrfach zu verstehen gegeben, dass die Ablehnung der Kontrolle für mich viel aufwendiger sei als die Zustimmung dazu. Sein gesamtes Verhalten zeigte klar, dass er mich durch möglichst großen Zeitaufwand und Ärger zum Nachgeben zwingen wollte.

Während der Wartezeit bewachte mich der Detektiv. Dabei beklagte er sich, dass er meinetwegen seiner eigentlichen Arbeit nicht nachgehen könne. Er beschimpfte mich mit „Du Scheiße“ und „Arschloch“.

Als die Polizei schließlich meinen Rucksack durchsuchte, fand man dort zwei Packungen Brot, die ich gerade im Aldi gekauft hatte, und eine von zuhause als Imbiss mitgebrachte Banane. Beim Anblick der Banane triumphierte Herr R., dass ich nun beweisen müsse, wo ich sie gekauft habe. Das sah er offenbar als gerechte Strafe dafür, dass ich auf rechtmäßigem Handeln bestanden hatte. Mein Angebot, die einige Tage alte Banane mit den im Laden angebotenen zu vergleichen, wurde ausgeschlagen und auf eine Wegnahme meines Eigentums verzichtet.

Die ganze Angelegenheit hat mich eine gute Stunde Zeit vor Ort und viel Ärger gekostet. Meine Armbanduhr ist unbrauchbar geworden. Es wurden die Straftatbestände Nötigung, Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung und Beleidigung verwirklicht. Und das alles, weil man in der Aachener Filiale meint, Kunden müssten jeder noch so rechtswidrigen Anordnung des Personals Folge leisten.

Vor einigen Jahren ist mir dort bereits Ähnliches passiert. Damals jedoch entschuldigte man sich noch für solches Fehlverhalten des Personals, während es heute gefordert wird.

Ist die Einführung der regelmäßigen Taschenkontrolle eine eigenständige Entscheidung der Aachener Filialleitung oder im gesamten Unternehmen üblich? Falls letzteres der Fall ist, welchen Vorteil verspricht sich ein so großes Unternehmen wie real von Verstößen gegen geltendes Recht? Im anderen Fall frage ich mich, welche Unternehmensentscheidung dazu geführt hat, dass die Filialleitung ohne solche Verstöße ihren Job in Gefahr sieht.

Ich würde gern auf die eigentlich angebrachte Strafanzeige gegen die Herren R. und S. verzichten, wenn Sie zu einer gütlichen Einigung über meine materiellen und immateriellen Schäden bereit sind.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Schadenersatz, Schmerzensgeld, persönliche Entschuldigung, Stellungnahme der Unternehmensleitung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (15)


27.06.2013 | 21:49
von ReclaBoxler-4544092
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

27.06.2013 | 23:32
von Peter Sonman | Regelverstoß melden
Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten;
Kaufen würde ich in Zukunft wo anders.
Ich glaube auf so ein Ärger kann man verzichten.

28.06.2013 | 00:45
von ReclaBoxler-3281892 | Regelverstoß melden
Frechheit! Mein Mann kauft auch oft dort nach der Arbeit ein, aber ich werde ihn bitten, den Laden ab sofort zu meiden. Sowas sollte man boykottieren!

28.06.2013 | 09:27
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Nach dem Gesetz haben Sie Recht.

Trotzdem ziehe ich den Schluss, dass Sie den Vorgang provozieren, indem Sie sich hartnäckig weigern, den Rucksack einzuschließen, was ja nach Ihren eigenen Angaben sehr wohl möglich ist.

Natürlich ist das Verhalten des Detektivs nicht in Ordnung, allerdings habe ich Verständnis dafür, dass man Ihnen Hausverbot erteilt, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.

28.06.2013 | 18:11
von ReclaBoxler-7115803 | Regelverstoß melden
 spider monkey Entdecker:

Das zerrissene Armband habe ich der Polizei gezeigt und mir den Namen des Detektivs geben lassen, um hinterher Ersatz zu bekommen.

An eine sofortige Anzeige habe ich erstens in der Aufregung (Fehlverhalten der Polizisten) nicht gedacht und zweitens wollte ich Real Gelegenheit zur einvernehmlichen Regelung geben.

Dass Detektive und Verkaufspersonal mit dem Gesetz auf Kriegsfuß stehen, habe ich schon öfter erlebt. Da muss man nicht gleich Anzeige erstatten, sondern kann auf Intervention der Unternehmensführung hoffen.

Wirklich skandalös finde ich die Art und Weise, wie Real jetzt mit dem Fall umgeht.

28.06.2013 | 21:52
von ReclaBoxler-7115803 | Regelverstoß melden
Die Darstellung eines Beschwerdeführers ist zwangsläufig einseitig. Die Gegenseite könnte ja darstellen, wie es ihrer Meinung war. Aber sie verweigert ja jegliche Kommunikation. Sogar eine Information über hier eingestellte Beschwerden verbietet Real, wie mir Reclabox mitgeteilt hat.

Dass sich die Polizisten falsch verhalten haben, wurde mir auch schon von ihrem Vorgesetzten persönlich bestätigt. Die Polizei hat ein ordentliches Beschwerdemanagement.

Der gelöschte Kommentar war beleidigend und destruktiv.

28.06.2013 | 22:06
von ReclaBoxler-7115803 | Regelverstoß melden
Anzeige habe ich erstattet, als die Kommunikationsverweigerung klar war.

28.06.2013 | 22:21
von ReclaBoxler-7115803 | Regelverstoß melden
Mit den Leuten vor Ort wollte ich natürlich nicht mehr kommunizieren. Ich hoffte aber, die Unternehmenszentrale würde mehr Wert auf angemessenes Verhalten in den Filialen legen.

28.06.2013 | 23:25
von ReclaBoxler-7115803
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

30.06.2013 | 10:28
von ReclaBoxler-1287453
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

30.06.2013 | 10:54
von ReclaBoxler-1287453
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

30.06.2013 | 16:21
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


30.06.2013 | 16:23
von ReclaBoxler-7115803 | Regelverstoß melden
Ich habe kein Interesse, dass hier verschiedene Kommentatoren ihre persönlichen Animositäten ausleben.

04.07.2013 | 20:20
von ReclaBoxler-7115803 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion bisher von Real


18.07.2013 | 21:19
von ReclaBoxler-7115803 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Reaktion. Ich werde wohl den Ausgang des Strafverfahrens abwarten müssen.


12.08.2013 | 19:20
von ReclaBoxler-7115803 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Ermittlungsverfahren ist inzwischen wegen geringer Schuld (kein Vorsatz nachweisbar) eingestellt worden.

Habe nun noch mal den Geschäftsführer in der Zentrale persönlich angeschrieben. Mal schauen, ob der zu einer Lösung ohne Anwalt und Gericht bereit ist.




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