klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
1. und 2. Mahnung obwohl kein Mobilfunkvertrag besteht
Bestell-/Kundennummer: 1050355220 - 1050047690 - 1050047690
Ich habe seit ca 8 Jahren keine Klarmobil Simkarte mehr, diese wurde nach beeindigung des Vertragsverhältnisses zerschnitten und entsorgt.
Nun 8 Jahre danach habe ich am 12.06.2014, am 13.06.2014 und am 25.06.2014 jeweile eine Mahnung über 14,85 €, 11,90 € und nochmals über 14,85 € Erhalten.
In jedem der drei Schreiben wird eine andere Kunden-Nr. verwendet?
Ich bitte um schnellstmögliche Klärung, andernfalls sehe ich mich gezwungen den Fall weiter öffentlich zu machen.
22.08.2014 | 17:11
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorab bitten wir die verspätete Reaktion auf das Anliegen zu entschuldigen.
Wir haben uns mit unserem Kunden in Verbindung gesetzt und das Anliegen geklärt.
Mit Freundlichen Grüßen
klarmobil.de Kundenservice
Zweitens rate ich Ihnen den Mahnbescheid oder -bescheide abzuwarten, dann Widerspruch einzulegen. Da nach Ihrer Schilderung keine Forderung besteht, bleiben die auf den Kosten sitzen und Sie hören sicherlich von denen nichts mehr, weil die ja beweisen müssen, dass eine Forderung besteht. Nicht Sie müssen beweisen, dass keine Forderung besteht. Also cool bleiben und isch totlachen über deren Dummheit. Viel Erfolg!