472 Views | 19.09.2014 | 21:20 Uhr
geschrieben von Heiko Seifert
DHL (Bonn)
Ich habe Ware online bestellt (Wert 3600 Euro). Die Sendungen wurden laut Sendungsverfolgung an einen Ablagevertrag zugestellt. Bei uns besitzt nur meine Frau einen solchen. Dieser lautet auch nur auf Ihren Namen.
Die Sendung wurde jedoch entwendet, da sie im Hof abgelegt wurde. Dies kann vom Vermieter bezeugt werden.
Nun werde ich bei Dhl von Anfang nach B geschickt? Was soll ich machen?
Bitte um Hilfe.
Meine Forderung an DHL:
Erstattung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beanstanden Sie ggf. beim Händler den Nichterhalt der Ware und weisen Sie vorsorglich darauf hin, daß eine Ablagevereinbarung von Ihnen als Empfänger nicht mit DHL getroffen wurde.
Der Händler, als Vertragspartner von DHL, muß sich dann eigenverantwortlich mit DHL auseinander setzen.
§ 3 Nr 3 der Postuniversaldienstleistungsverodnung:
Pakete sind zuzustellen, sofern der Empfänger nicht erklärt hat, dass er die Sendungen abholen will. Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch persönliche Aushändigung an den Empfänger oder einen Ersatzempfänger zu erfolgen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder Empfängers vorliegt.
Die Ablagevereinbarung Ihrer Gattin greift hier nicht, da sie nicht Empfängerin der Sendung ist.
Es erfolgte somit keine korrekte Zustellung der Sendung.
Ansonsten bleibt Ihnen nur, den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Teilen Sie dem Verkäufer nochmals unter Angabe aller bekannten Umstände den Nichterhalt der Ware mit. Fordern Sie unter Festsetzung einer angemessenen Frist die erneute Versendung der Ware oder die Rückzahlung des vollen Kaufpreises. Weisen Sie außerdem den Verkäufer darauf hin, daß nur er als Vertragspartner der DHL diese auffordern kann, die ordnungsgemäße Zustellung nachzuweisen, ggf. unter Anforderung der Kopie der angeblichen Ablagevereinbarung.
Nach erfolglosem Ablauf der Frist wird Ihnen dann nur noch der Weg über einen Advokaten bleiben.
Der Beschwerdeführer hat mit DHL K E I N E Ablagevereinbarung getroffen, sondern nur seine Ehegattin.
Wenn Ihre Angabe zutrifft, daß nach den AGB der Ablageort nicht von Dritten eingesehen werden darf, dann hätte der Zusteller den Hof als Ablageort nicht verwenden dürfen, selbst wenn vom Empfänger eine entsprechende Angabe in der Vereinbarung angegeben wurde.
Wenn die Vereinbarung den AGB widerspricht, dürfte sie nicht zur Geltung kommen.
Vorsorglich würde ich den angeblichen Ablagevertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich (geht formlos) kündigen und gleichzeitig eine Kopie des angeblichen Vertrages anfordern.
Um Eingangsbestätigung des Schreibens und ggf. schriftliche Bestätigung bitten, daß ein Ablagevertrag nicht besteht und bestanden hat.
Brief wäre zu richten an:
DHL Vertriebs GmbH
Customer Service Center
22795 Hamburg
Empfehlen würde ich dazu, den Brief per Einschreiben zu versenden.
Kopie des Briefes an den Absender des Paketes kann auch nicht schaden.
Unter den gegebenen Umständen wäre es sicher sinnvoll, wenn auch Ihre Gattin die Kündigung ihres Ablagevertrages in Erwägung zieht.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Was kann ich machen wen sich DHL nicht auf das Schreiben zuckt?
Beschwerde ist noch nicht gelöst