klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Unberechtigte Forderung von Klarmobil durch KSP Rechtsanwälte
Bestell-/Kundennummer: 1050655270
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte seit November zwei Handy-Verträge „Startpaket 12 Cent-Tarif“ ohne Grundgebühr und ohne Mindestumsatz bei Klarmobil abgeschlossen, wobei ich nie Ihre Dienste genutzt habe.
Am 19.11.2014 bekam ich plötzlich eine Zahlungsaufforderung über 146,06 € von der KSP Rechtsanwälte. Dieser Betrag entstand angeblich aus 2 mal 2,- € Beträgen seit 28.04.2014! Dieser hat sich dann vervielfacht mit jeweils 2 mal 1,- € pro Monat, Mahngebühren, Adressrecherche, Anwaltskosten etc. Ich habe in den ganzen 6 Jahren nicht eine einzige Rechnung oder dergleichen bekommen. Wie denn auch, es sind ja keine Rechnungen meinerseits zu begleichen!
Im Anhang des Schreibens waren aber etliche Rechnungen aufgeführt, die ich, wie schon erwähnt, nicht erhalten habe. Ich habe die Rechnungen dann angefordert, aber auch diesen sogleich widersprochen und meine Verträge fristlos gekündigt.
Ich erhielt zwar am 15.01.2015 die angeforderten Rechnungen, aber auf meinen Widerspruch wurde im Schreiben in keinster Weise eingegangen, stattdessen wurde mir nun einen Betrag von 146,40 € in Rechnung gestellt.
Hinzu kommt, dass alle Rechnungen an meine alte Anschrift adressiert waren, wo ich bereits fast vier Jahre nicht mehr wohne, aber auch die Zahlungsaufforderungen, die erst nach der Adressrecherche datiert waren, werden noch an die alte Anschrift geschickt? Doch die Zahlungsaufforderung der KSP Rechtsanwälte wird an meine aktuelle Adresse geschickt?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Bei meinen zwischenzeitlichen Recherchen im Internet habe ich erfahren, dass mehrere Kunden dieses "Problem" haben und Klarmobil eine monatliche Gebühr von 1,00 € für die Pflege des Kontos bei Nicht- bzw. Wenignutzung (weniger als 3,00€) ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden eingeführt hat und dem Kunden in Rechnung stellt.
Ich betone hier noch einmal, dass ich einen Vertrag ohne jegliche monatliche Gebühren abgeschlossen habe. Weiterhin stellen solche Änderungen zu Lasten des Kunden eine essenzielle Veränderung des Vertrages dar und sind ohne Zustimmung des Kunden nach deutschem Recht nicht zulässig (Urteil vom 11. 10. 2007, Az. BGH III ZR 63/07).
Ich bin nicht bereit diese monatlichen berechneten Gebühren sowie alle daraus entstandenen Kosten zu bezahlen. Denn schließlich war diese Gebühr nie wirksamer Bestandteil des Vertrags! Ich bitte Sie höflichst diese Forderung umgehend bei der KSP zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ivan Cvetkovic
Beschwerde ist gelöst