ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd (Mülheim)
Abgeschleppt vom Aldi-Parkplatz Köln-Ehrenfeld
Bestell-/Kundennummer: Beschwerdenummer 2300478
Während der Öffnungszeit am Samstag, den 11.08.2018 wurde mein Auto vom Kundenparklatz abgeschleppt.
Betrifft: unrechtmässiges Abschleppen vom Aldi Parkplatz Köln Ehrenfeld, Marienstrasse 147.
Ich bin regelmässiger Kunde im Aldi Süd an der Marienstrasse 147 in Köln-Ehrenfeld und nutze nie ein Auto zum einkaufen, da ich in fussläufiger Nähe wohne.
Am Samstag, dem 11.08.2018 habe ich ausnahmsweise meinen Einkauf mit einem geliehenen Wagen erledigt und nach dem Einkauf etwas länger auf dem Parkplatz stehen lassen.
Als ich Abends zurückkam, um den Wagen wegzufahren - war dieser von einer Abschleppfirma namens „falschparker-notdienst“ abgeschleppt worden.
Über den Verbleib des Autos habe ich von Samstagabend bis Sonntagnachmittag durch Telefonate zum Ordnungsamt der Stadt Köln und bei der Polizei Köln recherchieren müssen.
Letztendlich musste ich 232,05 Euro bezahlen, um den Wagen bei der Abschleppfirma frei zu lösen.
Diese 232 Euro hätte ich lieber bei Aldi ausgegeben.
Mein Wagen wurde laut Dokument um 12:20 mittags abgeschleppt - eine Zeit, in der die Filiale offiziell geöffnet ist und ich den Parkplatz ohne zeitliche Begrenzung als Aldi Kunde nutzen darf.
Das Auto sollte abends vom Parkplatz wegbewegt werden, weil laut Hinweisschild das Tor 15 Minuten nach Geschäfts-Schluss schließt.
Das Tor ist allerdings nie geschlossen und ich konnte das Auto nicht umparken, da der Filial-Leiter einfach entschieden hatte, den Abschleppdienst während der Öffnungszeit zu rufen, und nicht nach Geschäftsschluss.
Ich möchte mich hiermit ausdrücklich über diese unverschämte Praxis beschweren, und verlange diese Gebühr von unglaublichen 232,05 Euro zurück.
Das Parken ist für Aldi-Kunden - wie mich- erlaubt, und für keine Zeitdauer begrenzt. Nirgendwo lassen sich Hinweise auf eine begrenzte Parkdauer auf dem Kundenparkplatz finden.
Dass ich nun abgeschleppt wurde- ist eine Riesenunverschämtheit. Ich nutze diesen Parkplatz nicht für private Zwecke und habe zum ersten Mal in Jahren mit diesem Wagen auf dem Kundenparkplatz geparkt, um ein zu kaufen.
Zudem klebte, wie zum Hohn, bei Abholung des Abschleppdienstes ein Hinweis-Kärtchen mit Aldi-Logo an meiner Windschutzscheibe, bei der mich Aldi „vorwarnt“, dass bei wiederholtem unrechtmäßigen Parken das Auto abgeschleppt werden könnte.
Ich hoffe auf schnell- und außergerichtliche Einigung mit dem Unternehmen oder dem Filial-Leiter dieser Aldi Filiale und verlange in jedem Fall die Abschlepp-Gebühr von 232,05€ zurück.
232,05 € sind aber auch heftig. 30 € verwarngeld hätten das auch getan, zumal die Parkplätze gross genug sind.
Viel Erfolg
Zu der fraglichen Zeit, waren Sie kein Kunde vom Aldi. Also wurde ihr Auto zu Recht abgeschleppt. Es ist egal, ob da ein Schild steht oder nicht. Der Parkplatz gehört Aldi und somit kann Aldi auch selbst einscheiden, wann und wen die abschleppen lassen.
Da kann ihnen auch leider kein Anwalt weiter helfen. Das Geld ist weg.
gruß jan barth