Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 131 Views | 19.07.2023 | 12:16 Uhr
geschrieben von Wolfgang Rebhan

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Bündelung von Verträgen scheinbar nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: 405244521

Ich versuche seit über fünf Wochen, meine beiden Verträge bündeln zu lassen. Ich habe einen bestehenden Gasvertrag und habe dann zusätzlich auch einen Stromvertrag bei E.ON direkt abgeschlossen.

SCHLAGWORTE

Für beide Verträge wurde die gleiche E-Mail-Adresse angegeben, jedoch kamen keine Unterlagen für den neu abgeschlossenen Stromvertrag auf meine E-Mail und der Stromvertrag wurde auch nicht in meinem E.ON Konto sichtbar.

Anruf in Landshut: Der Stromvertrag wäre auf einem anderen System wäre und daher nicht in meinem Gasvertragskonto sichtbar ist. Ich sollte eine E-Mail schreiben. Gemacht, aber keine Antwort. Weiterer Versuch der Bündelung über "Mein E.ON"-Formular. Ebenfalls bis heute unbeantwortet.

Versuch der Registrierung bei E.ON über eine andere E-Mail-Adresse für das Stromkonto: Fehlermeldung auf der Webseite.

Erneuter Anruf in Landshut: Ich soll auf der 0800 anrufen. Hier versuche ich nun seit zwei Tagen, durchzukommen.

Das ist ein Thema für sich:
Angegebene Wartezeit zehn Minuten, verlängert sich dann um weitere zehn Minuten, dann wird gar keine Wartezeit mehr angegeben. Nach einer Stunde aufgegeben.

Heute ein erneuter Versuch. Wartezeit angegeben mit zwölf Minuten, wird dann irgendwann zu vier Minuten, dann aber keine Angabe mehr und immer noch in der Warteschleife der Hölle nach 1 Stunde 15 Minuten. Länger als eine Stunde der Warteschleife zuzuhören ist Folter und nicht machbar. Hab dann wieder aufgegeben.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Bündelung meiner beiden Verträge.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.07.2023 | 12:16
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns sehr leid, dass wir Sie verärgert haben - und dass Sie uns mit Ihren Fragen alles andere als gut erreichen konnten. Bitte entschuldigen Sie.

Wir haben uns Ihre Verträge gern direkt angeschaut: Aktuell sind Sie mit Ihren Verträgen bei uns tatsächlich in zwei Abrechnungssystemen „unterwegs“.

Das erkennt man daran, dass die Vertragskonten in unserem „alten“ Abrechnungssystem mit 23 oder 24 beginnen und zwölfstellig sind, während die Vertragskonten in unserem „neuen“ Abrechnungssystem mit 4 beginnen und neunstellig sind.

Sobald diese Konstellation auftritt, ist es im Moment leider noch nicht möglich, beide Verträge über ein und denselben Mein E.ON Account abzubilden. Unsere Kollegen aus der IT arbeiten bereits mit Hochdruck an einer Lösung.

Bis diese Lösung gefunden ist, „hilft“ leider nur ein kleiner Umweg über eine Registrierung Ihres zweiten Vertragskontos mit einer anderen E-Mail-Adresse. Wir finden das auch sehr schade und hoffen, dass das bald anders und viel bequemer funktionieren wird.

Es freut uns, wenn wir so ein wenig unterstützen konnten und wir sind bei weiteren Fragen gern per E-Mail an socialmedia spider monkey eon.de für Sie da.

Herzliche Grüße und haben Sie einen schönen Mittwochnachmittag
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (5)


19.07.2023 | 14:13
von Wolfgang Rebhan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.07.2023 | 14:26
von Wolfgang Rebhan | Regelverstoß melden
Liebe E.ON Energie Deutschland,

da Sie die 2 Verträge nicht bündeln können, bleibt mir der Erhalt des Bündelrabatts verwehrt? Ich habe in den AGB nachgeschaut, meine Verträge sind eigentlich nicht vom Bündelrabatt ausgeschlossen.

Zur Registrierung mir einer anderen E-Mail Adresse:
Wie schon vorher geschrieben, ist mit einem Fehler "Ups, hier ist ein Fehler aufgetreten" quittiert.

Ich habe 3 verschiedene Browser und sogar über Handy mit mobilen Daten ausprobiert. Immer der gleiche Fehler.

Im Punkt 3.5 "Serviceportal "Mein E.ON" der Preis und Lieferbedingungen des Vertrags, der mir übrigens nur als Kopie vorliegt, da ich ja Online nicht registrieren kann, steht:
"Ihr Vertrag schließt die Nutzung des registrierungspflichtigen und passwortgeschützten. ein".

Da ich nicht registrieren kann, habe ich auch keinen Zugriff auf die Vertragsdetails.

Bitte dringendst erledigen. So ist der Vertrag alles andere als in professionellen Händen.

Viele Grüße,
Wolfgang

21.07.2023 | 14:10
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.

Da haben wir im ersten Schritt aneinander vorbeigeredet, bitte entschuldigen Sie.

Wir haben gern unsere zuständigen Kollegen informiert und sie darum gebeten, dass Sie sich die Schwierigkeiten bei der Bündelung Ihrer Verträge genauer ansehen. Das wird ganz bestimmt gut klappen.

Viele Grüße und haben Sie einen schönen Start ins Wochenende
Ihre E.ON Energie Deutschland



29.07.2023 | 17:46
von Wolfgang Rebhan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich noch immer niemand von EON wegen der Vertragszusammenlegung gemeldet.
Dadurch geht mir auch der Bündelrabatt verloren.
Es fällt mir schwer zu glauben, dass Verträge auf zwei verschiedenen Systemen gepflegt werden, die nicht zusammengelegt werden können. Man könnte ja auch einfach meinem Gasvertrag eine neue Vertragsnummer zuweisen?


02.08.2023 | 12:43
von Wolfgang Rebhan endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem das alles nicht "ganz gut geklappt" hat, wie von EON in Aussicht gestellt, habe ich nun zunächst den Gasvertrag gekündigt.
Ich brauche einen Lieferanten, der auch ohne Reclabox reagiert, und nicht Telefon, Mail und Kontaktformulare ignoriert.
Nachdem EON hier bei der Anzahl der Beschwerden auf Platz 5 ist, hab ich auch sonst mein Vertrauen verloren.
Ich werde noch schauen, wie ich den erst neu abgeschlossenen Stromvertrag schnellstens kündigen kann. Für den konnte und kann ich mich ja nicht online registrieren und der war bis zuletzt auch nicht zu bündeln. Im Vertrag ist beschrieben, dass ich die Daten online einsehen kann und ich den Vertrag auch unbedingt online zugreifen soll. Nachdem das aber von Seiten EON nicht funktioniert, sind auch die Vertragsbedingungen nicht erfüllt.




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