Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 135 Views | 07.08.2023 | 12:03 Uhr
geschrieben von Eugen Spenst

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Mahnung für eine Wohnung, in der ich gar nicht mehr wohne

Bestell-/Kundennummer: 8568823469

Wir sind zum 01.12.2022 in die Schweiz ausgewandert. Nun hatten wir Anfang des Jahres März/April eine Mahnung bekommen, dass noch eine Rechnung bis Februar 2023 offen sein soll.

SCHLAGWORTE


Daraufhin habe ich bei E.ON angerufen, um die Sache zu klären, gesagt getan - Abmeldebescheinigung (Deutschland) und Anmeldebescheinigung (Schweiz) zukommen lassen.

2 Wochen später die nächste Mahnung. Das kuriose ist, die Mahnungen gehen nicht an unsere alte Adresse, so dass wir sie bekommen mit Nachsendebescheid, sonder sie gehen zu meinen Eltern. WARUM? Wir waren da nie gemeldet!

Egal, wieder bei E.ON angerufen, dieses mal alles geklärt, dass wir nur eine Abschlussrechnung von 60 Euro bekommen und keine knapp 500 € zahlen müssen.

Hatte mich gefreut, dass der Stress endlich vorbei ist. 3 Wochen später immer noch keine Abschlussrechnung im Mail-Postfach, dafür aber wieder eine neue Mahnung bei meinen Eltern und ein Anruf bei mir.

Nun hab ich wieder zurückgerufen und was glaubt ihr wohl? Richtig, sie wollen wieder knapp 500 € haben. Wo ist die vereinbarte Schlussrechnung von 60 €? Wo ist das Gespräch hin, wo alles abgeklärt wurde?

Bei E. ON weiß keiner, was der andere macht, hab ich so das Gefühl.

Ich erwarte hier entweder die abgemachte Abschlussrechnung von 60 € oder ein Schreiben, in dem steht, das alles geklärt ist ohne weiteren Kosten. Bei dem ganzen Stress, den man da hat, ist das mehr als gerecht!

Hier noch die aktuelle Vorgangsnummer: 8568823469

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Abschlussrechnung von 0 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.08.2023 | 12:03
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Eugen,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns leid, dass Sie Ihr Anliegen bisher nicht gut mit uns klären konnten. Es war auf keinen Fall unsere Absicht, Sie zu verärgern, bitte entschuldigen Sie.

Wir kümmern uns jetzt gern um eine möglichst schnelle Klärung Ihres Anliegens und unsere Kollegen aus dem Fachbereich sind hier bereits "am Ball".

Bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld, nach der erfolgten Klärung werden wir uns umgehend wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.08.2023 | 13:18
von Eugen Spenst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.08.2023 | 16:40
von Eugen Spenst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.09.2023 | 15:46
von Eugen Spenst gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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