107 Views | 14.10.2023 | 13:32 Uhr
geschrieben von Uwe Frankenfeld

Amazon.de (Luxemburg)

Rücksendungen nicht erstattet

Bestell-/Kundennummer: 303-5861159-7811518

Mehrere Rücksendeetiketten, ein Paket-Teil erstattet, Rest weg. Kein Geld bekommen.

Die Bettwäsche war minderwertig.

SCHLAGWORTE

Andauernd gehen die Reißverschlüsse kaputt. So auch der Kissenbezug, der bemängelt wurde.

Servicemitarbeiter nahm die Reklamation auf, erstellte mehrere Etiketten. Er sagte, ich solle nur eins davon auf das Paket kleben und alle Artikel in ein Paket tun.

Hatte schon mal schlechte Erfahrung damit gemacht und fragte noch mal nach. Wenn der Mitarbeiter das Paket aufmacht, wird der Rest zugeordnet und ebenfalls erstattet, hieß es.

Paket abgegeben, Erstattung für die auf dem bei der Post gescannten Paket ist erfolgt, der Rest ist weg.

Habe Stunden damit verbracht, mit dem Kundenservice zu telefonieren. Ich soll den Rest zurückschicken oder nachweisen, dass das alles da drin war.

Ich habe bereits mit Ihrer Rückerstattung nachgewiesen, dass ich ein Paket geschickt habe. Wenn Amazon das aufgemacht hätte, hätte jemand gesehen, dass dort 6 x Bettwäsche und 1x Kissenbezug drin waren. Wo ist das Paket? Wann kriege ich endlich das Geld zurück?

Bitte schulen Sie Ihre Hotline Mitarbeiter besser, damit Sie den Kunden nicht solche falschen Infos geben.

Sollte ich mein Geld nicht zurückbekommen, werde ich nichts mehr bei Amazon kaufen.

Ich denke, dass ich ein guter Kunde bin, aber das hier ist eine Frechheit.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Amazon.de: Erstattung von 4 x Bettwäsche und 1 x Kissenbezug. Zusätzlich eine Entschädigung für meine Zeit und Nerven


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


19.10.2023 | 20:26
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wurden die zurückgesandten Waren denn getrennt bestellt? Oder haben die zurückgesandten Artikel bei der Bestellung ursprünglich alle eine einzige Bestellnummer erhalten und nicht mehrere?

Organisatorisch ist es tatsächlich so, dass für eine jede Bestellnummer eine gesonderte Retoure beauftragt und auch durchgeführt werden muss. Wenn sie in ihrer Bestellübersicht im Amazon Konto schauen, können sie feststellen, ob die Waren getrennte Bestellnummern erhalten haben. Falls ja, hätten sie auch in derselben Weise getrennt zurückgesandt werden müssen.

Selbstverständlich müssen sie sich auf die Aussagen des Kundendienst Mitarbeiters verlassen können. Es scheint nach den Schilderungen hier so zu sein, dass diese Aussagen schlicht falsch waren. Das Problem ist natürlich immer der Nachweis. Und der wird recht schwierig.

Erstattungen aus Retouren werden von Amazon in den allermeisten Fällen komplett automatisch veranlasst. Das passiert in dem Moment, wo Amazon die zurückgesandte Ware bekommt. Tatsächlich passiert es sogar noch früher, nämlich wenn die Ware dem gewählten Transportdienstleister, also DHL oder Hermes oder wer auch immer, übergeben wurde. Das funktioniert aber nur, wenn die Retoure auch streng getrennt nach den Bestellnummern erfolgt. Das nur zum Hintergrund.

Sie können die Einlieferung der Retoure ja offenbar über Einlieferungbelege nachweisen. Rein rechtlich betrachtet muss der Kunde nicht beweisen, was sich in der Rücksendung tatsächlich befunden hat. Der Kunde muss dies nur glaubhaft machen. Das haben sie getan. Allerdings sitzt Amazon natürlich am längeren Hebel.

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können ihr Recht durchsetzen und zum Beispiel die bereits bezahlte Kaufsumme über eine Rücklastschrift oder eine Chargeback der Kreditkarte zurückholen. Das bereits gezahltes Geld haben sie dann erst einmal zurück. Das führt aber automatisch zur Kontensperrung bei Amazon. Erneut bestellen können sie dann erst einmal nichts mehr. Und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass dies dann auch auf ein längeres Hin und Her hinausläuft, im schlimmsten Fall sogar über den Rechtsweg. Oder sie versuchen weiterhin, zum Beispiel auch durch diese Beschwerde, Amazon zum einlenken zu bewegen.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!