E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
E.ON verweigert Abrechnung zum Jahresende
Bestell-/Kundennummer: 406830077
Ich habe um Umstellung der Abrechnungsperiode - jeweils zum 31.12. eines Jahres - gebeten, da ich für meine Mieter eine Abrechnung erstellen muss.
Dies wurde unbegründet abgelehnt.
Ich bin jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung mit den Verbrauchsdaten, jeweils zum 31.12. eines Jahres, zu erstellen.
Bei jedem anderen Stromlieferanten ist dies problemlos möglich.
18.04.2024 | 12:02
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Dominic,
vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.
Es tut uns leid, dass wir Sie enttäuscht haben. Das war auf keinen Fall unsere Absicht.
Wir erstellen Ihnen gern jeweils zum Ende des Jahres eine Zwischenrechnung, wenn Sie mögen.
Damit wir das machen können, schicken Sie uns bitte einfach jeweils Ende Dezember/Anfang Januar den abgelesenen Zählerstand und sagen kurz Bescheid, dass Sie eine Zwischenrechnung zum Jahresende benötigen.
Gern schicken wir Ihnen dann die Rechnung schnellstmöglich zu, so dass Sie sie für Ihre Betriebskostenabrechnung nutzen können.
Im April findet dann zusätzlich die Ablesung für Ihre Jahresrechnung statt.
Es freut uns, wenn wir so unterstützen konnten und wir wünschen Ihnen einen schönen Donnerstag.
Herzliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Beschwerde ist gelöst