Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 71 Views | 18.04.2024 | 12:02 Uhr
geschrieben von Dominic Vester

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON verweigert Abrechnung zum Jahresende

Bestell-/Kundennummer: 406830077

Ich habe um Umstellung der Abrechnungsperiode - jeweils zum 31.12. eines Jahres - gebeten, da ich für meine Mieter eine Abrechnung erstellen muss.

Dies wurde unbegründet abgelehnt.

Ich bin jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, eine Betriebskostenabrechnung mit den Verbrauchsdaten, jeweils zum 31.12. eines Jahres, zu erstellen.

Bei jedem anderen Stromlieferanten ist dies problemlos möglich.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Umstellung der Abrechnungsperiode zum 31.12. eines Jahres


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.04.2024 | 12:02
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Dominic,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Es tut uns leid, dass wir Sie enttäuscht haben. Das war auf keinen Fall unsere Absicht.

Wir erstellen Ihnen gern jeweils zum Ende des Jahres eine Zwischenrechnung, wenn Sie mögen.

Damit wir das machen können, schicken Sie uns bitte einfach jeweils Ende Dezember/Anfang Januar den abgelesenen Zählerstand und sagen kurz Bescheid, dass Sie eine Zwischenrechnung zum Jahresende benötigen.

Gern schicken wir Ihnen dann die Rechnung schnellstmöglich zu, so dass Sie sie für Ihre Betriebskostenabrechnung nutzen können.

Im April findet dann zusätzlich die Ablesung für Ihre Jahresrechnung statt.

Es freut uns, wenn wir so unterstützen konnten und wir wünschen Ihnen einen schönen Donnerstag.

Herzliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (1)


28.04.2024 | 14:20
von Dominic Vester gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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