45 Views | 23.04.2024 | 18:24 Uhr
geschrieben von Ina Orgus

S-Bahn Berlin GmbH (Berlin)

Ungerechtfertigte Forderung nach erhöhtem Beförderungsentgelt

S-Bahn-Kontrolleure ohne Wissen über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei Nutzung des Sozialtickets.

Ich fuhr am 14.12.2023 mit der S-Bahnlinie 59 vom S-Bahnhof Baumschulenweg in Richtung Schönefeld (Berlin).

SCHLAGWORTE

An der Station Johannisthal stiegen zwei Kontrolleure zu und verlangten die Fahrausweise. Da ich ein gültiges Berechtigungsschreiben des Jobcenters für den Erwerb eines S-Bahn-Tickets (Preis 9,-- €) und das entsprechende Ticket bei mir führte, zeigte ich diese beiden Unterlagen vor.

In völliger Unwissenheit der zu dieser Zeit geltenden Bestimmungen im Zusammenhang mit diesem Ticket verlangte der Kontrolleur von mir 60,-- € erhöhtes Beförderungsentgelt, weil ich keine Kundenkarte der BVG vorweisen konnte, sondern nur den Berechtigungsnachweis.

Laut gesetzlicher Regelung (groß und deutlich direkt auf der Website der S-Bahn Berlin zu sehen, in rot geschrieben) gilt aber der Berechtigungsnachweis und das S-Bahn-Ticket bis einschließlich 31.12.2023 als Nachweis für den Anspruch, das Ticket erwerben und nutzen zu dürfen.

Da die S-Bahn Berlin aber diese Regelung auf ihrer eigenen Seite nicht zu kennen schien, wurde der Fall - als ich nicht zahlte - zu einem Inkassoverfahren gegen mich. Da werde ich natürlich wieder nichts bezahlen, weil der Fehler nicht bei mir liegt.

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Das Inkasso-Büro hat mir dann in einem Akt der "Großzügigkeit" mitgeteilt, dass die Gebühr für das erhöhte Beförderungsentgelt um 53,-- € gesenkt wurde. Natürlich kämen dann noch allerlei Gebühren dazu, sodass die von mir zu entrichtende Summe schlussendlich rund 25,-- € betrug. Was ich natürlich wieder nicht bezahlte.

Mittlerweile sind wir mit Mahnkosten und allem drum und dran schon bei 35,-- € gelandet. Weder die S-Bahn noch das Inkasso-Unternehmen zeigen irgendeine Form von Unrechtsbewusstsein, obwohl sie in jeder Beziehung im Unrecht sind.

Weil sich von Seiten dieser beiden Firmen keinerlei Einsicht zeigt, werde ich jetzt einen Anwalt die Sache klären lassen, denn ich selbst werde scheinbar nicht ernst genommen.

Soviel Stress, und das alles völlig umsonst, nur wegen völliger Unwissenheit über die eigenen Beförderungsregeln.

Das muss man auch erstmal hinkriegen!

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Kommentare und Trackbacks (1)


23.04.2024 | 18:59
von Ina Orgus | Regelverstoß melden
Schreibfehler - der Betrag wurde nicht "auf", sondern "um" 53 Euro gesenkt, sorry, habe ich erst im Nachhinein bemerkt.

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Ganz ehrlich - wir hatten uns auch über die Zahlen-Diskrepanz gewundert!
Wir haben es jetzt geändert.

Mit freundlichen Grüßen
Das ReclaBox-Team
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