1595 Views | 14.08.2011 | 19:43 Uhr
geschrieben von Christina Urbanz

simyo (Düsseldorf)

Sperrung der SIM-Karte: simyo verstößt gegen BGH-Urteil

Ich bin seit wenigen Monaten simyo-Kunde, und eigentlich auch zufrieden, bis jetzt!

SCHLAGWORTE

simyo verstößt gegen BGH-Urteil (Az.: III ZR 35/10)!

Da ich ein neues Konto habe, habe ich dieses simyo per Schreiben mitgeteilt. Da simyo keine Service-Abteilung zu haben scheint, ging dieses nur Online mit komplizierter Vorabüberweisung und langer Wartezeit, bis das Konto freigeschaltet war und änderbar auf der simyo-Website (ich verwende Postpaid).

Als ich es endlich ändern, konnte war es zu spät, simyo buchte ab, natürlich falsch. Postwendend war nach einer E-Mail-Ankündigung (wenige Minuten/Stunden vorher) am nächsten Tag meine SIM-Karte komplett gesperrt, nichts geht raus, nichts kommt rein - man kann mich nicht mal mehr anrufen! Unfassbar!

Es handelt sich um einen Rechnungsbetrag von 17,70 €! Mal eben locker 57,-- Euro unter der für Netzanbieter vertretbaren Schmerzgrenze! Angerufen, versucht zu beschweren (geht nicht, so eine Abteilung, die das interessieren, würde gibt es nicht! Geld sofort überwiesen und eine Bescheinigung über Überweisung per Mail gesandt, aber natürlich zu spät, es war ja Freitag (da ist simyo wie wohl jede Firma).

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Es ist unfassbar dreist, wie Kunden misstraut wird, umständliche Änderungsverfahren dafür sorgen, dass simyo stupide und stur dennoch falsch abbucht! Simyo hat ja auch sicherlich umfangreiche Schufa-Auskünfte etc. eingeholt, also woher das Misstrauen? Woher der nicht vorhandene Willen zum Service (Call-Center Mitarbeiterin bot mir nur an, mir Luft zu machen, lol, das war alles, inkompetent, vollkommen unflexibel!)

Wegen Wenigen werden alle über einen Kamm geschoren und geltende Rechtssprechung mafiös ignoriert! Hat simyo eine Rechtsabteilung? simyo ist nicht geeignet für Kunden, die nur ein Handy als Kommunikationsmittel besitzen! simyo ist ungeeignet für Leute, die einen Hauch von Service erwarten! simyo besorgt sich umfangreiche Auskünfte ihrer Kunden, wovon man allerdings kein Vertrauen erwarten kann! Und simyo tritt Gesetze und Kundeninteressen mit Füßen! Und ich werde dafür sorgen, dass das jeder erfährt und ich mein Recht auf Telekommunikation durchsetzen kann!

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Kommentare und Trackbacks (4)


14.08.2011 | 20:52
von Gerichts Vollzieher | Regelverstoß melden
Du kanntest die Bedingungen vorher, worüber beschwerst du dich?

Zahle endlich und störe nicht die anderen.

Da du den Service hier bereits beschuldigt hast, ist es nicht verwunderlich, dass man mit dir als "Kunde" nichts mehr zu tun haben will.

14.08.2011 | 21:28
von Mirko Hanker | Regelverstoß melden
Also, tut mir Leid, mir wurde auch seitens von Vodafone schon aufgrund eines Ausstandes, der nicht der besagten Grenze überschritt, die Karte gesperrt. Und ich bin noch eine Stufe höher, ich bin Vertragskunde. Wo hier die Schuld seitens Simyo zu suchen ist, frage ich mich ernsthaft. Auskünfte auch die der Schufa usw berechtigen dich doch nicht, in Verzug zu geraten oder sind ein Garant dafür, dass der Anbieter alles dulden muss.

Dass hier nunmehr auch noch "Entschädigung" vom Anbieter gefordert wird (wie immer man sich die letztendlich vorstellt), ist irgendwie schon ein bisschen amüsant. Meines Erachtens sollte man noch von Glück sprechen, dass simyo keine weiteren Kosten geltend gemacht hat.

15.08.2011 | 10:26
von Jan Hanspach | Regelverstoß melden
Wer lesen kann, ist klar im VORTEIL!

Kontoverbindung ändert sich. Wird bekanntgeben. Simyo ist nicht in der Lage, Änderung schnell zu verarbeiten und bucht vom alten ab (als einziger Dienstleister etc). Sofort am Folgetag ist das Telefon bzw. Simkarte gesperrt und da ich arbeite und eine E-Mail so eine Stunde vor Sperrung nicht dazu beiträgt, dass man den Betrag noch überweisen kann, ist diese ebenso nutzlos (scheint ja doch Servicepersonal dort zu arbeiten, welche die auch mit Inkasso drohen können, sehr seriös).
Betrag wurde auch sofort überwiesen und darum dreht sich die Geschichte auch nicht.

Denn eine Sperrung unter dem Schuldwert von 75€ ist nicht zulässig und ein Kommentar: "du kanntest die Bedingungen!" so was von vollkommen am Thema vorbei - 6 setzen!
Bedingungen definieren die Verbrauchen bzw. die Stellvertreter, die in Gerichten und Parlamenten sitzen, nicht Firmen. Und heutzutage ist ein Mobiltelefon lt. Richter und ich denke auch vom Konsens getragen unverzichtbar bzw. bei einigen alleiniges Kommunikationsmittel.

15.08.2011 | 11:28
von Antoniya Simyo Community-Team | Regelverstoß melden
Hallo Christina,

Du kannst gerne eine Nachricht mit Deiner Rufnummer und einem Link zu Deiner Beschwerde auf ReclaBox an einfach spider monkey simyo.de schreiben. Wir schauen uns Deinen Fall an und melden uns bei Dir zurück.

Viele Grüße, Antoniya aus dem simyo Community-Team



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